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Knecht Hansjörg · Nationalrat · 2017-06-15

Knecht Hansjörg · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2017-06-15

Wortprotokoll

Eine ökologisch nachhaltige Produktion ist wichtig und stärkt das Vertrauen der Konsumentinnen und Konsumenten in die Produkte. In diesem Bereich hat unsere Landwirtschaft in den letzten zwanzig Jahren gewaltige Fortschritte gemacht und Leistungen erbracht. Seit der Einführung der neuen Agrarpolitik im Jahre 1994 sind jedoch die Einkommen der Landwirte aus der Produktion immer mehr gesunken. Gleichzeitig wurden bei Bund und Kantonen sehr viele Stellen in diesem Bereich geschaffen. Diese Verschiebung von der Produktivität zur Verwaltung hat meines Erachtens zu einem groben Missverhältnis geführt. Die korrekte Ausrichtung der landwirtschaftlichen Direktzahlungen an die beitragsberechtigten Bewirtschaftenden stellt eine immer grösser werdende Herausforderung für die Agrarverwaltung dar, denn es soll ja alles kontrolliert werden. Damit verbunden versickern heute immer mehr Gelder im Kontroll- und Verwaltungsapparat. Das Thema Bürokratie und Überregulierung ist auch im Bereich Landwirtschaft ein grosses Problem.

Mit der neuen Agrarpolitik 2014-2017 verstärkt sich dieser Trend weiter. Antworten auf den zunehmenden Bürokratieaufwand in Bezug auf die Landschaftsqualitätsbeiträge sind nicht absehbar. Ökobüros haben nach wie vor Hochkonjunktur und verursachen viel Papieraufwand und Bürokratie. Die Forderung, das System zu vereinfachen und Korrekturen vorzunehmen, steht schon zum wiederholten Male im Raum.

Um diesem Missverhältnis zu begegnen und eine generelle Kurskorrektur zu erwirken, will meine Motion den Bundesrat beauftragen, das Landwirtschaftsgesetz dahingehend zu ändern, dass die für die Landschaftsqualitätsprojekte bestimmten Mittel ausschliesslich der produzierenden Landwirtschaft zukommen. Denn die heute aufgegleisten Landschaftsqualitätsprojekte gehen in eine völlig falsche Richtung. So zeigen Beispiele aus solchen kantonalen Projekten, dass ein Bauer einen Beitrag von 100 Franken pro Jahr erhält, wenn er beispielsweise 5 bis 20 Hühner, Enten oder Gänse hat, die auf dem Hof frei herumlaufen können, oder dass er weitere 100 Franken erhält, wenn er keinen benzinbetriebenen Laubbläser verwendet.

Ich nenne diese Beispiele bewusst nochmals, obschon sie vom Bundesrat in seiner Stellungnahme als aus dem Kontext gerissen dargestellt werden. Ich habe aber diverse Projekte studiert, und die Liste mit solchen Beispielen könnte beliebig erweitert werden. Solche Massnahmen unterwandern die Glaubwürdigkeit der Landwirtschaft und auch des Anliegens der Landschaftsqualität. Auch aus Sicht der Steuerzahler müssen wir uns fragen, ob solche Massnahmen zielführend sind. Denn Millionen von Steuerfranken werden als Landschaftsqualitätsbeiträge ausgegeben für den Unterhalt von Wegkreuzen, Zäunen und Holzbrunnen oder für die geordnete Aufschichtung von Heuballen.

Wenn der Bundesrat in seiner Stellungnahme von einer raschen und erfolgreichen Einführung solcher Landschaftsqualitätsprojekte spricht, ist das nicht erstaunlich: Die Bauern sind nämlich gezwungen, hier mitzumachen, damit sie die Einkommensverluste aus der Produktion wettmachen können. Dies führt in der Tendenz aber dazu, dass unsere Landwirte zu Landschaftsgärtnern degradiert werden, bei denen es vor allem um Ästhetik geht anstatt um [PAGE 1146] unternehmerisches Denken und um den volkswirtschaftlichen Nutzen. Dabei wäre gerade der Futtergetreideanbau zu verstärken; hier braucht es dringend eine Korrektur der momentanen Agrarpolitik.

Damit die Landwirtschaft auch in Zukunft eine Produktionsbranche bleibt, die in erster Linie eine Bedeutung für die Volkswirtschaft und nicht nur für die Landschaftspflege hat, müssen die Mittel für die Landschaftsqualitätsprojekte zurückgefahren werden. Wie ich das mit meiner Motion fordere, sollen die Mittel der produzierenden Landwirtschaft zugeführt werden. Zudem wird hier dem allgemeinen Anliegen Ausdruck gegeben, dass auch in der Landwirtschaft auf unnötige Regulierungen und auf komplizierte und mehr auf die Ästhetik ausgerichtete Subventionen verzichtet wird und dass stattdessen die unternehmerische und produzierende Landwirtschaft gestärkt wird.

Eine vielfältige Kulturlandschaft wird bereits durch zahlreiche weitere Instrumente gewährleistet und gefördert. Damit würde keinesfalls, wie es der Bundesrat in seiner Stellungnahme behauptet, die Glaubwürdigkeit des Bundes und der Kantone als Vertragspartner infrage gestellt. Im Gegenteil: Die Glaubwürdigkeit würde gestärkt, weil es bei meiner Forderung nicht um eine Kürzung bereits versprochener Mittel geht, sondern um eine Gesetzes- und damit um eine Strategieänderung, die das Vertrauen in das System als Ganzes fördert. Da die Behandlung meines Vorstosses sehr lange gedauert hat, ist es klar, dass bisher eingegangene Verpflichtungen eingehalten werden müssen.

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