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Herzog Verena · Nationalrat · 2017-06-15

Herzog Verena · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2017-06-15

Wortprotokoll

Mit dem Postulat "Bürokratieabbau durch Vereinfachung und Modernisierung des Arbeitsrechts" wird der Bundesrat beauftragt, die arbeitsrechtlichen respektive arbeitsgesetzlichen Rahmenbedingungen für Arbeitgeber umfassend zu analysieren. In einem Bericht soll aufgezeigt werden, wie eine Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen im Schweizer Dienstleistungssektor erreicht werden kann. Dabei sind sowohl konkrete Sofortmassnahmen als auch eine umfassende Überarbeitung des Arbeitsgesetzes zu evaluieren und in die Wege zu leiten. Damit soll dem Wandel der Arbeitswelt und den neuen Arbeitsformen und Technologien Rechnung getragen werden.

Wir wissen alle: Das hohe Lohnniveau, die anhaltende Frankenstärke und die zunehmenden Regulierungen stellen die in der Schweiz produzierenden Unternehmen nach wie vor vor grosse Herausforderungen. Das gilt nicht nur in der Industrie, [PAGE 1155] sondern auch im Dienstleistungssektor. Zur Aufrechterhaltung und Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit muss deshalb alles unternommen werden, um auch den Unternehmen des Dienstleistungssektors gute Rahmenbedingungen zu bieten. Nebst den wichtigsten Voraussetzungen der Stabilität unseres politischen und wirtschaftlichen Systems und einer guten, umfassenden Bildung der Jugend muss die Arbeitsgesetzgebung, die immer noch vom Zeitgeist des Industriezeitalters geprägt ist, angepasst werden. Ein einfaches und liberales Arbeitsgesetz war einst eine Stärke des schweizerischen Arbeitsmarktes. Um diesen Vorteil nicht zu verspielen, müssen die arbeitsgesetzlichen respektive arbeitsrechtlichen Grundlagen an die Entwicklungen der Arbeitswelt angepasst werden.

Vor mehr als fünfzig Jahren, 1964 an der Expo in Lausanne, gehörte die Büromaschinen-Symphonie von Rolf Liebermann zu den kulturellen Höhepunkten. Ebenfalls 1964 verabschiedete das Bundesparlament das Arbeitsgesetz. Das Schreibmaschinengeklapper ist längst vorbei; PC, Tablets, Internet und Smartphones sind nicht mehr wegzudenken - wir wissen es alle. Vergleichbar radikal hat sich die Arbeitswelt verändert und wird sich weiter wandeln - Schlagwort: Digitalisierung. Verschiedenste Arbeitsformen wie Home-Office oder zukunftsträchtiges Coworking etablieren sich mehr und mehr. Nur, das interessiert, wie die Stellungnahme des Bundesrates zeigt, offensichtlich nicht wirklich. Der Bundesrat ist offenbar der Auffassung, dass das Arbeitsgesetz in Zukunft weiterhin nur punktuell überarbeitet werden soll. Dem ist entgegenzuhalten, dass das Arbeitsrecht mit unzähligen Ausnahmebestimmungen in den Verordnungen seit Jahren einem Flickwerk gleicht. Dieser Zustand ist nicht mehr haltbar, da es längst viel mehr Ausnahmen als Regeln gibt.

Es ist richtig, dass in den vergangenen Jahren Diskussionen über eine Totalrevision des Arbeitsgesetzes stattgefunden haben. Doch die involvierten Sozialpartner und die Verwaltung haben vor den Herausforderungen dieses Projektes kapituliert. Es war niemand bereit, die Büchse der Pandora zu öffnen. So fehlt vor allem auch die Gesamtsicht.

Genau deswegen wird der Bundesrat mit meinem Postulat nun aufgefordert, die Situation zu deblockieren und einen Bericht über die Machbarkeit einer Modernisierung und Vereinfachung des Arbeitsrechts vorzulegen. Eine Gesamtschau ist eine zentrale Grundlage für die weiteren Arbeiten. Dass seit Januar dieses Jahres gewisse Vereinfachungen bezüglich der Arbeitszeit Einzug gehalten haben, ist zwar erfreulich, grundsätzlich gilt aber immer noch die detaillierte Arbeitszeiterfassung. Die Arbeitgeber müssen die geleistete tägliche und wöchentliche Arbeitszeit inklusive Ausgleichs- und Überzeitarbeiten dokumentieren und während mindestens fünf Jahren der Kontrollbehörde vorweisen können.

Stempeln ist für mich wie Abstempeln. Das Wichtigste in jedem Betrieb ist das Vertrauensverhältnis, und das wird dadurch gestört. Hand aufs Herz, jeder Betrieb ist nur so gut wie seine Angestellten. Somit ist es das ureigene Interesse eines jeden Chefs, dass seine Angestellten nebst der Arbeit einen guten Ausgleich haben und gesund bleiben. Für eine ausgewogene und umfassende Lösung ist es nun aber höchste Zeit, einmal alle Fakten auf den Tisch zu legen, eine umfassende Überarbeitung des Arbeitsgesetzes zu prüfen und in die Wege zu leiten, die auch dem Wandel der Arbeitswelt und neuen Arbeitsformen und Technologien Rechnung trägt.[GZ]

Ich danke Ihnen für die Annahme des Postulates.