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Graf Maya · Nationalrat · 2017-06-15

Graf Maya · Nationalrat · Basel-Landschaft · Grüne Fraktion · 2017-06-15

Wortprotokoll

Meine Motion 15.3860, "Importverbot für lebende Hummer zu Speisezwecken", verlangt, ein Importverbot für die Einfuhr lebender Panzerkrebse zu Speisezwecken zu erlassen. Die Motion - und das ist wichtig - verbietet also weder den Verzehr noch den Import von vorgängig fachgerecht betäubten, getöteten und frisch tiefgekühlten Hummern, Langusten und Krabben. Dass dies kein Problem ist, beweist ein Grossverteiler bereits heute. Es bestehen weder lebensmittelhygienische noch geschmackliche Gründe, die die Einfuhr von lebenden Hummern notwendig machen.

Dass ein solches Importverbot heute wichtig ist, zeigen leider folgende Zahlen: Jedes Jahr werden über 130 000 lebende Hummer zu Speisezwecken in die Schweiz eingeführt. Nachdem sie im Sommer vor der Ostküste der USA gefangen worden sind, werden sie meist monatelang in Kühlhallen zwischengelagert, aufrecht gestapelt und die Scheren mit Gummibändern gefesselt. Nach dem Transport in die Schweiz sterben sie dann, sofern sie noch leben, qualvoll im kochenden Wasser unserer Restaurants. Seien wir ehrlich: Niemand von uns kann dies wollen, wenn er oder sie Hummer essen möchte. Dass Hummer übrigens leidensfähige Lebewesen sind, gilt wissenschaftlich weitgehend als erwiesen.

Auch der Bundesrat will handeln und diesem unnötigen Leiden entgegenwirken. Das ist erfreulich. Der Bundesrat hat in der laufenden Revision der Tierschutzverordnung umgesetzt, was er in der Stellungnahme zu dieser Motion auch angekündigt hat. Er schlägt drei Neuerungen vor: ein Verbot des Lebendtransports von Panzerkrebsen direkt auf Eis oder in Eiswasser, ein Verbot der Haltung von Panzerkrebsen ausserhalb des Wassers und ein Verbot der Tötung in kochendem Wasser ohne vorgängige Betäubung. Ob diese drei Neuerungen am Ende wirklich in die Tierschutzverordnung Einlass finden, wissen wir aber heute noch nicht. Vor allem das Verbot der Tötung ohne vorgängige Betäubung dürfte unter anderem in der Gastrobranche auf Widerstand stossen.

Wichtig ist: Die Vorschläge des Bundesrates verbieten den Import von lebenden Hummern in die Schweiz nicht. Der Bundesrat schreibt in seinen Erläuterungen zur Revision der Tierschutzverordnung 2016, dass der Transport von Hummern in mittels Kühlelementen gekühlten Kisten nach wie vor toleriert wird, wenn die Tiere beispielsweise durch Karton oder Styropor von den Kühlelementen getrennt sind. Somit wird es also auch bei der Umsetzung der Vorschläge des Bundesrates diese grausamen Lebendtransporte von Hummern nach wie vor geben. Ich möchte Sie daher bitten, diese Motion zum Verbot des Imports von lebenden Hummern zu Speisezwecken heute anzunehmen.

Der Bundesrat schlägt im Bereich von Transport, Haltung und Tötung wie gesagt Verbesserungen vor, der Import von lebenden Hummern in die Schweiz würde jedoch massgeblich weitergehen und somit auch die tierquälerische Praxis. Dass es tierquälerisch ist, hat übrigens auch die Vereinigung der Schweizer Kantonstierärztinnen und Kantonstierärzte in einer im letzten Jahr veröffentlichten Studie zu Fang, Transport, Haltung und Tötung der Hummer zu Speisezwecken festgehalten.

Daher bitte ich Sie heute, diese Motion anzunehmen und dieser qualvollen Art von Leben bei den Hummern - zuletzt auf unserem Speisezettel - ein Ende zu bereiten. Wie gesagt: Hummer dürfen und können Sie danach sogar mit einem viel besseren Gewissen essen.

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