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Noser Ruedi · Ständerat · 2017-06-15

Noser Ruedi · Ständerat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2017-06-15

Wortprotokoll

Wir kommen vermutlich zum wichtigsten Geschäft, nämlich zum letzten des heutigen Tages. Ich werde versuchen, es in der nötigen Kürze zu machen. Ich entschuldige mich, wenn der eine oder andere das Gefühl hat, es sei zu kurz.

Die parlamentarische Initiative Buttet verlangt das obligatorische Deklarieren von Halalfleisch auf allen Verkaufsstufen, und sie verlangt, dass der Zuschlagspreis des Teilkontingents für Halalfleisch in Zukunft gleich sein soll wie für Edelstücke. Die WBK des Nationalrates hat dieser Initiative zweimal Folge gegeben. Im Rat wurde auch darüber abgestimmt. Wir haben ihr das erste Mal keine Folge gegeben, und wir haben ihr auch diesmal mit 4 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen keine Folge gegeben.

Für die Kommissionsmehrheit möchte ich folgende Überlegungen festhalten, zuerst die Einordnung: Vom gesamten Zollkontingent für rotes Fleisch - Rind, Schaf, Pferd, Ziege - von 22 500 Tonnen werden 525 Tonnen, also 2,3 Prozent, für Angehörige der muslimischen Gemeinschaft zur Versteigerung reserviert. Das entspricht einer Menge von 1,3 Kilogramm pro Kopf und Jahr. Der durchschnittliche Jahreskonsum von rotem Fleisch in der Schweiz beträgt pro Kopf nach meiner Information 15 Kilogramm. Sie konnten aber heute in der Zeitung lesen, dass allein der Konsum von Rindfleisch heute schon bei 14 Kilogramm liegt, also werden es aktuell insgesamt mehr als 15 Kilogramm sein. Es handelt sich also um eine sehr, sehr kleine Menge.

Da die benötigte Menge an Halalfleisch auch ausserhalb der Halalfleischkontingente im Rahmen der Zollkontingente für rotes Fleisch legal importiert werden könnte, weist die Initiative überhaupt keine Wirkung auf bezüglich Grenzschutz für die Landwirtschaft, denn man kann ja auch im Rahmen normaler Kontingente Halalfleisch importieren; daran würde sich überhaupt nichts ändern. Die Annahme der Initiative würde also die Mengen, die in dem Bereich importiert werden, in keiner Art und Weise beeinflussen. [PAGE 538]

Die verlangte Deklarationspflicht würde einen zusätzlichen Aufwand für den Detailhandel und die Gastronomie bedeuten. Bei der Deklaration müsste zudem unterschieden werden zwischen tierschutzkonformer Halalschlachtung mit Betäubung und traditioneller Halalschlachtung ohne Betäubung, welche unterschiedlich gekennzeichnet werden müssten. Diese Information liegt aber nicht vor, weil diese Unterscheidung nur bei uns in der Schweiz gemacht wird. Bitte bedenken Sie, dass es ganze Länder, ganze Teile von Kontinenten gibt, die Halalschlachtungen auch für normales Fleisch vornehmen, die gar keine Unterscheidung machen. Die Deklarationspflicht wäre also sehr schwierig umzusetzen und würde keinen signifikanten zusätzlichen Nutzen für die Konsumentinnen und Konsumenten bringen.

Die Initiative fordert dann auch, dass der Zuschlagspreis im Halalfleischkontingent den Zuschlagspreis von Nierstücken nicht unterschreiten dürfe. Hier macht die Initiative meiner Ansicht nach den fundamentalsten Fehler, denn es ist nicht so, dass im Halalfleischkontingent nur Edelstücke importiert werden. Die einen oder anderen, die Beziehungen zu diesen Volksgruppen haben, wissen, dass diese auch noch die Fleischstücke essen, die meine Mutter früher gekocht hat: Herz, Nieren, Hirn usw. Es geht also bei Weitem nicht nur um Edelstücke. Die erwähnten geringen Mengen im Halalfleischkontingent, 2,3 Prozent des gesamten Imports, haben keine Wirkung auf die Art der Schlachtung in ausländischen Betrieben, die Initiative würde in keiner Art und Weise das Tierwohl verbessern.

Als Fazit muss man sagen, dass das Anliegen zwar gut gemeint ist, sein Ziel aber nicht erreicht. Stattdessen löst es einen grossen administrativen Aufwand aus und führt zu einer unkontrollierbaren Regulierung, die in einem sehr kleinen Spezialgebiet sehr grosse Probleme schafft. Innerhalb der ablehnenden Kommissionsmehrheit gab es auch Stimmen, die durchaus bereit wären, über Deklarationsregeln zu sprechen, wenn diese für den gesamten Fleischmarkt gelten würden.

Ich verzichte jetzt darauf, in meinem Votum auf die Argumente der Kommissionsminderheit einzugehen. Es liegt ja der Einzelantrag Baumann vor, da können Herr Baumann und ich uns den Job etwas teilen.

Ich beantrage Ihnen im Namen der Kommission, der Initiative keine Folge zu geben. Wenn Sie das tun würden, wäre die Initiative nach Parlamentsgesetz erledigt.