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Widrig Hans Werner · Nationalrat · 2002-04-16

Widrig Hans Werner · Nationalrat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-04-16

Wortprotokoll

Die fünf Mitglieder der CVP-Fraktion in der SGK haben beim Themenbereich oberer Grenzbetrag der versicherten Einkommen in Artikel 79c dem Antrag der Kommission zugestimmt, keine willkürliche Obergrenze zu setzen. Wir lehnen somit die Lösung des Bundesrates ab, den im BVG versicherbaren Lohn auf den fünffachen oberen Grenzbetrag zu limitieren. Der politische Schaden wäre grösser als die kaum bezifferbaren steuerlichen Mehreinnahmen. Es wäre falsch, einerseits in der ersten Säule - bei der AHV - die unlimitierte Solidarität zu fordern, aber andererseits bei der zweiten Säule Grenzen für die Versicherbarkeit zu ziehen. Was wir in der Schweiz in der ersten Säule machen, ist weltweit einzigartig. In Deutschland ist es mit den Sozial- und Rentenabgabebeträgen bei einem Einkommen ab 120 000 Franken pro Jahr fertig und Schluss. Es ist immer falsch, aufgrund eines Einzelfalls, wo die Pensionspläne den Grundsätzen der Kollektivität bzw. der Gleichbehandlung offenbar nicht entsprechen, einfach eine willkürliche Zahl für alle anderen x-Hunderttausend als Obergrenze festzulegen. Der Fall Barnevik ist genannt worden; ich denke, das ist mehr ein Problem der internen Kontrollmechanismen der ABB und weniger eines der Gesetzgebung beim BVG. Nun wollen wir ja, dass künftig keine solchen Missbräuche passieren.

Wir sind uns in der CVP-Fraktion bezüglich der Zielsetzung mit den Anträgen Genner, Theiler und Studer Heiner einig; wir wollen diese Zielsetzung auch. Wir unterstützen deshalb einhellig die von der Kommission eingereichten Postulate, die solche Einzelfälle künftig unmöglich machen. Das ist aber keine Frage des BVG, das ist eine steuerliche Frage. Sie betrifft z. B. das Amtshilfeverfahren, das im Eidgenössischen Finanzdepartement angesiedelt ist.

Der Antrag der Kommission erfolgte praktisch einstimmig - es gibt keinen Minderheitsantrag, wie Sie der Fahne entnehmen -, wahrscheinlich auch im Wissen um das Problem der Verfassungsmässigkeit. Die Sicherheit der gewohnten Lebenshaltung in angemessener Weise, was immer das heissen mag, ist nicht plafoniert. Wir haben diese Diskussion ja bereits 1998 beim Stabilisierungsprogramm geführt und das damals abgelehnt.

Ich bitte Sie nun namens der Mehrheit der CVP-Fraktion, dem Antrag der Kommission zuzustimmen und dann vor allem die Postulate zur Missbrauchsbekämpfung zu überweisen - das ist systemkonform -, die sicher Ergänzungen der Steuergesetzgebung zur Folge haben werden.