AB 21850
Egerszegi-Obrist Christine · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-04-16
Wortprotokoll
Ich möchte noch gerne Herrn Theiler eine Antwort geben auf die Frage, wie das zustande kam: Wir hatten schlichtweg keine Zeit mehr. Es waren breite bürgerliche Kreise, die dahinter standen, diese Obergrenze aus Systemgründen [PAGE 571] festzusetzen. Wir sahen am Schluss, dass wir hier etwas tun müssen, aber ich gebe zu: Wenn wir eine Grenze festlegen - ob sie bei 361 000 Franken oder bei 1,2 Millionen Franken ist -, ist sie willkürlich; jede Grenze ist willkürlich. Um hier wirklich eine Lösung zu finden, hätten wir noch Zeit gebraucht. Jetzt ist aber die BVG-Revision so angelegt, dass künftige Revisionen gemeinsam mit jenen der AHV erfolgen sollten. Man muss ja diese beiden Sozialwerke irgendwie koordinieren können. Deshalb standen wir vor dem Problem, eine obere Grenze festzulegen oder die berufliche Vorsorge in diesem Punkt auf andere Art zu regeln. Einen entsprechenden Vorschlag unterbreitete der Chef der Eidgenössischen Steuerverwaltung eine Woche nach der Frühjahrssession. Wir wollten dann nicht einfach irgendeinen Text zu Papier bringen, sondern das Problem ausdiskutieren, um nachher hinter der Lösung stehen zu können. Dazu hätten wir aber mehr Zeit gebraucht. Für eine verantwortungsbewusste Legiferierung, wie wir das beim Systemwechsel und bei den anderen Punkten machten, fehlte uns die Zeit.
Aber es lag uns daran, dieses Problem in den Raum zu stellen und mögliche Lösungen ins Auge zu fassen. Wenn wir jetzt eine Obergrenze nehmen, Herr Theiler, z. B. Ihre, dann müssen wir uns bewusst sein, dass diese noch einmal angeschaut und diskutiert werden muss.
Wenn Sie mir aufmerksam zugehört haben, haben Sie aber festgestellt, dass ich mich nicht gegen eine solche Obergrenze gewehrt habe. Ich habe als Kommissionssprecherin aber betont, dass man dieses Problem anschauen muss. Im Übrigen denke ich, dass Sie sich eine Meinung gebildet haben, und Sie werden gut entscheiden.