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Rytz Regula · Nationalrat · 2017-09-11

Rytz Regula · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion · 2017-09-11

Wortprotokoll

Ich suche noch den französischsprachigen Kommissionssprecher, aber ich fange mal auf Deutsch an.

Wir werden uns in dieser Session intensiv mit der Medienpolitik auseinandersetzen. Am Donnerstag steht als Hauptgang die No-Billag-Initiative auf der Speisekarte. Heute werden wir als Einstieg über einige Kommissionsvorstösse diskutieren. Den Auftakt macht eine Motion, welche die Service-public-Angebote ausserhalb der SRG stärken will.

Worum genau geht es bei dieser Motion mit dem etwas sperrigen Titel? Der mediale Service public in der Schweiz steht bekanntlich auf zwei Beinen: Für den nationalen Service public in den vier Landessprachen ist die SRG zuständig, ein privater Verein, der einen Leistungsauftrag des Bundesrates umsetzt. Neben dem nationalen Service public gibt es auch einen regionalen Service public, der die kleinen, die lokalen und regionalen Räume in den verschiedenen Sprachgebieten der Schweiz bedient. Dieser Auftrag ist auf 21 private lokale Komplementärradiosender und 13 Fernsehsender mit Leistungsauftrag verteilt, die dafür einen Teil der Radio- und Fernsehgebühren erhalten. Mit der Revision des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen vor einigen Jahren haben wir ihren Anteil am Gebührensplitting erhöht. Heute erhalten die Privaten 5 Prozent der gesamten Gebühreneinnahmen, ab 2019 werden es 6 Prozent sein.

Diese Erhöhung des Gebührenanteils war ein wichtiger Entscheid zur Stärkung der regionalen und privaten Service-public-Sender in diesem Land. Doch es wird weitere Massnahmen brauchen, um die Qualität und die Wirtschaftlichkeit sicherzustellen. Der kleinräumig strukturierte regionale Radio- und Fernsehmarkt führt nämlich zu sehr hohen Gestehungskosten und einer geringen Rentabilität der Angebote. Eine Analyse der wirtschaftlichen Situation der Regionalfernsehveranstalter hat aufgezeigt, dass insbesondere die privaten Regionalfernsehveranstalter in Schwierigkeiten stecken. Die Erträge aus Werbung und Sponsoring stagnieren seit 2011. 2014 betrugen sie insgesamt noch rund 40 Millionen Franken, im gleichen Jahr waren fünf von 13 Veranstaltern unterfinanziert oder sogar überschuldet. Nur sechs Veranstalter verfügten über genügend Eigenkapital. Gründe dafür sind die hohen Fixkosten beim Fernsehen und die Tatsache, dass die regional ausgerichteten Veranstalter zu klein sind, um diese Fixkosten auf eine ausreichend grosse Zahl von Zuschauerinnen und Zuschauern zu verteilen. Zudem bieten die Regionalfernsehen keine Vollprogramme an, was ihre Positionierung auf dem Publikumsmarkt und damit auch im Werbemarkt erschwert.

Wenn die wirtschaftliche Situation der privaten regionalen Service-public-Angebote nicht verbessert werden kann, dann ist das schweizerische Modell mit den zwei Beinen, dem nationalen und dem regionalen Service public, grundsätzlich infrage gestellt. Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates hat der Verwaltung deshalb im Oktober 2016 den Auftrag erteilt, Vorschläge für eine Verbesserung dieser Situation aufzuzeigen. In einem Bericht vom Januar 2017 wurde aufgezeigt, dass eine Verbesserung der Situation durch die Aufhebung der sogenannten Zwei-plus-zwei-Regel und eine Vergrösserung der publizistischen Versorgungsgebiete möglich ist und in organisatorischer, personeller und finanzieller Hinsicht Synergien genutzt werden können.

Genau diesen Auftrag hat nun die Kommission erteilt, indem sie diese Motion ausgearbeitet hat. Sie fordert nämlich, dass der Teufelskreis durchbrochen werde; die sinkenden Werbeeinnahmen, die sinkenden Zuschauerzahlen sollen aufgefangen werden, indem es möglich sein soll, dass sich die privaten Service-public-Angebote besser vernetzen und grössere Versorgungsgebiete bespielen. Die Kommission hat deshalb an ihrer Sitzung vom 14. Februar dieses Jahres beschlossen, einen Auftrag zur Verbesserung der Marktbedingungen auszulösen. Mit dem Abstimmungsergebnis von 12 zu 5 Stimmen bei 6 Enthaltungen wurde genau diese Motion jetzt auf den Weg gebracht.

Unterdessen hat sich der Bundesrat dazu bereiterklärt, die Zwei-plus-zwei-Regel im Rahmen der Erarbeitung eines Gesetzes über elektronische Medien aufzuheben. Der entsprechende Gesetzentwurf soll 2018 in die Vernehmlassung gehen. In diesem Punkt wird diese Motion also so oder so umgesetzt. Bedenken hat der Bundesrat bei der geforderten Vergrösserung der publizistischen Versorgungsgebiete. Wir sehen in der Kommission aber ganz klar, dass die Versorgung der kleinräumigen Strukturen über Leistungsaufträge besser umgesetzt werden kann als durch diese Einschränkung im Gesetz.

Ich bitte Sie deshalb im Namen der Kommission darum, dieser Motion hier zuzustimmen.