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Leuthard Doris · Bundesrat · 2017-09-11

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2017-09-11

Wortprotokoll

Ich bin froh, dass wir uns vom Open-Content- zum Shared-Content-System bewegt haben. Wie Sie sehen, ist der Bundesrat damit einverstanden. Es wurde Ihnen bereits im Service-public-Bericht dargelegt, dass diese Kooperationen Sinn machen. Wir haben aber auch dargelegt, dass die SRG das heute schon macht - einfach auf freiwilliger Basis. Mit der Motion würden wir das dann auch in das Gesetz über elektronische Medien hineinschreiben.

Wenn die SRG über Rechte verfügt, verkauft sie diese bereits heute an Schweizer Medienunternehmen. Medienunternehmen dürfen diese Elemente unverändert und integral in ihre Sendungen einbinden. Hier werden sich dann Fragen stellen, wenn ein Medienunternehmen Abänderungen vornehmen oder nur eine Sequenz übernehmen will. Das wäre natürlich eine Verfälschung. Hier geht es dann schlussendlich auch um den Rechteerwerb und die Frage, wie stark man etwas verändern darf, wenn man immaterielle Rechte erworben hat. Wir verstehen deshalb auch die Forderung der Motion, dass die SRG nach Möglichkeit die für die Weitergabe erforderlichen Rechte erwerben soll, so, dass sie aus finanziellen Gründen auch auf den Rechteerwerb verzichten könnte. Das hätte sonst negative Auswirkungen auf den Umfang des SRG-Angebotes.[GZ]

Es gibt insofern keine Differenz. Sie können diese Motion annehmen.