Leuthard Doris · Bundesrat · 2017-09-11
Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2017-09-11
Wortprotokoll
Der Bundesrat ist, wie Sie gesehen haben, bereit, dieses Postulat anzunehmen, weil wir eine solche Überprüfung sowieso regelmässig machen. Wir diskutieren mit der SRG, vor allem wenn eine Konzession zu erneuern ist, selbstverständlich immer auch die Situation. Deshalb ist das für uns auch nicht ein Politikum - also nicht so wie vielleicht für diejenigen, die dieses Postulat dann tatsächlich als Basis sehen, um im Nachgang politische Forderungen zu erheben.
Tatsache ist, dass die SRG seit zehn Jahren keinen Ausbau bei den Rundfunkprogrammen vorgenommen hat. Es hat keinen Ausbau gegeben, im Gegenteil: 2013 wurde sogar ein Radioprogramm aufgegeben, und man hat gesagt: "Bitte, Private, das könntet ihr machen!" Das ist halt einfach nicht passiert. Es wird dann immer, wie auch vorhin wieder, gesagt: Ja, die Musikwelle ... Okay, es wäre völlig einfach; auch ein Privater kann die Musikwelle für die Bauern übernehmen. Das findet aber einfach nicht statt. Oder Radio Swiss Jazz: Es ist [PAGE 1246] den Privaten unbenommen, auch ein Radio mit Jazz, vor allem dann aber mit sehr viel Schweizer Jazz, anzubieten. Das findet nicht statt. Dasselbe haben wir bei Radio Swiss Pop und Radio Swiss Classic. Diese Programme können Sie zwar streichen, aber dann ist die Folge eben nicht, dass Private in die Lücke springen, sondern das Programm findet einfach nicht mehr statt! Insofern haben diejenigen, die das Postulat ablehnen, Recht: Es wird sich hier, an dieser Front, nicht wahnsinnig viel bewegen.
Im Moment sind wir daran, im Rahmen der Konzession und, weil das Parlament hier Druck macht, für die italienischsprachige Schweiz zu schauen, ob man den zweiten Fernsehkanal zugunsten eines multimedialen Angebots im Internet aufheben kann. Das wäre dann eine andere, günstigere Form des Angebots und insofern nicht ein Leistungsabbau, wie es viele vielleicht gerne sehen würden.
All diese Angebote entsprechen Artikel 3 der SRG-Konzession, weil wir, wie schon gesagt, bei all diesen Spartensendern vorschreiben, dass ein grosser Teil der gesendeten Musik von Schweizer Musikinterpreten, Schweizer Musikern stammt; nicht wie bei sehr vielen Privaten, wo der Anteil der Schweizer Musik doch eher bescheiden ist.
Die Entwicklung zeigt deshalb, dass die SRG ihre Medienangebote nicht ausdehnt, sondern sich auch hier zunehmend zu einem konvergenten Medienanbieter etabliert. Das schliesst unter Umständen den Verzicht auf kostenintensive lineare Fernseh- und Radiokanäle mit ein.
In diesem Sinne werden wir diese Aufgabe weiterführen und Ihnen dann mit dem Gesetz über elektronische Medien die Grundlage vorlegen.