Pfister Gerhard · Nationalrat · 2017-09-11
Pfister Gerhard · Nationalrat · Zug · CVP-Fraktion · 2017-09-11
Wortprotokoll
Sie sehen ja aus dem Kommissionsbericht, dass es keine Minderheit gibt, die diese Initiative ablehnt. Trotzdem müssen wir darüber abstimmen und darüber befinden. Der Grund dafür liegt nicht bei der nationalrätlichen Kommission und nicht beim Nationalrat, sondern der Grund liegt beim Ständerat; ich komme nachher noch darauf zurück.
Die Initiantin hat sich ja deshalb auch sehr kurz geäussert, und ich werde das auch machen, weil die entscheidende Debatte eigentlich nicht hier stattfindet. Hier gehen wir davon aus, dass der Nationalrat diesen Grundsatz unterstützt; im Ständerat wird aber noch etwas Überzeugungsarbeit nötig sein. [PAGE 1250]
Worum geht es? Sie alle erinnern sich bestimmt an die Auseinandersetzungen um die Volksinitiative "pro Service public". Im Rahmen dieser Debatte waren die Gehälter der CEO und der führenden Leute von staatsnahen Betrieben ein sehr stark diskutiertes Thema. Die Frage war immer: Sind diese Löhne angemessen? Wie immer bei Löhnen ist das durchaus auch eine Ermessenssache. Bei privaten Unternehmen können Sie sagen, das sei Sache der Eigentümer, meistens der Aktionäre: Wenn die glauben, dass ihre Kaderleute diese Entlöhnungen wert sind, dann sollen sie das auch so entscheiden können. Die Frage ist eigentlich nur: Wer ist bei staatsnahen Betrieben denn der Eigentümer? Bei staatsnahen Betrieben sind eigentlich die Steuerzahlenden die Eigentümer, und diese werden durch den Bund vertreten. Insofern ist der Bund natürlich der Staat, und insofern haben Sie es hier nicht mit der gleichen Situation zu tun wie bei rein privaten Unternehmen, sondern Sie haben politische Entscheide zu fällen, z. B. Entscheide über die Strategie, über die Eigentümerstruktur oder über das Wohl und Wehe solcher Unternehmen.
Der Vorschlag der Initiantin ist, dass sich die Salarierung solcher CEO von staatsnahen Betrieben an den Gehältern des Bundesrates orientiert. Die Meinung der Pro-Seite, die einhellige Meinung in dieser Kommission, ist, dass wir es hier bei den Staatsunternehmen mit einem stark regulierten Markt zu tun haben, der eigentlich kein Markt mehr ist. Das Bundesratsgehalt scheint uns natürlich eine gute Referenzgrösse, wenn man berücksichtigt, dass darin nicht nur der jährliche Lohn, sondern im Sinne einer Gesamtleistung auch das Ruhegehalt enthalten ist.
Die Kontra-Argumentation war, dass es unabhängige Unternehmen sind, die für sich die besten Arbeitskräfte auf dem Markt rekrutieren müssen. Diese Argumentation halten wir von der Kommissionsmehrheit für nicht ganz stichhaltig, denn die staatsnahen Unternehmen argumentieren oft, wenn sie solche Argumente widerlegen wollen, mit dem Besten aus zwei Welten, nämlich der Welt des Marktes und der Welt des Staates. Wenn es um ihre Löhne geht, dann argumentieren sie in der Marktlogik; wenn es um den Leistungsausbau geht, dann argumentieren sie in der Service-public- oder der Staatslogik. Das ist nicht ganz redlich. Es muss aus unserer Sicht - aus der Sicht der Kommission - möglich sein, dass man gute, sehr gute Leute findet, die diese Staatsbetriebe führen, ohne dass sie mehr Lohn erhalten als ein Bundesrat.
Sie haben es gehört, die nationalrätliche Kommission gab dieser Initiative zuerst mit 21 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung Folge. Die ständerätliche Kommission hat das Anliegen diskutiert und dann beschlossen, dass sie einen anderen Weg wählen will, nämlich den Weg, dass man den Bundesrat ermächtigt, ihm mehr Kompetenzen gibt, dass man dem Bundesrat diese Aufgabe überträgt, die Salarierung anzuschauen. Deshalb lehnte sie diese Initiative mit 12 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung ab. Das heisst nicht, explizit nicht, dass die ständerätliche SPK den Handlungsbedarf verneint hat. Auch sie hat den Handlungsbedarf bejaht, möchte aber einen anderen Weg gehen. Die nationalrätliche SPK hat dann in der zweiten Runde noch einmal Folge gegeben, mit 18 zu 5 Stimmen, weil sie nicht ganz sicher ist, ob aus der Strategie der ständerätlichen Kommission tatsächlich etwas Wirksames passiert. Sie können aus unserer Sicht diese Frage nicht ganz dem Ermessen des Bundesrates überlassen, sondern Sie brauchen minimale gesetzliche Regulierungen.
Deshalb beantragen wir Ihnen noch einmal, dieser Initiative Folge zu geben.