preparatory:AB 218627
Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2017-09-11
Wortprotokoll
In der letzten Legislatur hat das Parlament einen grossen Schritt in Sachen Konsumentinnen- und Konsumentenschutz in der Schweiz gemacht. Wir haben ohne Opposition das Gewährleistungsrecht geändert und an Bestimmungen in der EU angepasst, und zwar haben wir die Garantiefristen - so wird das ja im Volksmund genannt - von einem Jahr auf zwei Jahre verlängert. Das war ein grosser Schritt. Wenn Sie heute in ein Geschäft gehen, ist es selbstverständlich, dass wir zweijährige Gewährleistungsfristen haben. Die Leute wissen schon gar nicht mehr, dass es vor Kurzem noch anders war.
Nun hat aber diese gesetzliche Regelung, die anfänglich bei einigen Verteilern ein wenig auf Widerstand stiess, die sich aber sehr gut eingebürgert hat, einen Haken: Sie können die Garantiefristen gesetzlich nicht verkürzen - das steht so im OR -, aber Sie können sie vollständig wegbedingen. Das heisst, Sie können auf diesem Umweg die Garantiefristen wieder verkürzen, unter das, was wir gesetzlich gewollt haben. Das ist natürlich sehr unschön.
Ein weiterer Punkt, der sehr stossend ist, ist folgender: Die Verkäufer müssen die zwei Jahre Garantie gewährleisten. Teilweise leisten aber die Lieferanten und grossen Anbieter - früher war es Apple, der für Widerstand sorgte - gegenüber dem Endverkäufer nur ein Jahr Garantie. Das ist ein unschöner Punkt, vor allem für das Gewerbe, für die Einzelhändler.
Ich schlage Ihnen vor, dass wir einen weiteren Schritt in Sachen Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher machen, dies durchaus auch, um dem Standort Schweiz gleiche Rahmenbedingungen zu geben, wie sie im benachbarten Ausland bestehen. Ich schlage Ihnen vor, dass wir in Anlehnung an die EU-Richtlinie - ich weiss, es gibt Leute, die gleich rotsehen, wenn sie "EU" hören - einen weiteren Schritt machen, und zwar folgenden: Ich möchte, dass die Spiesse der Konsumentinnen und Konsumenten in der Schweiz gleich lang werden wie die Spiesse in der EU. Dies wird auch einen Einfluss haben auf den Einkaufstourismus, davon bin ich überzeugt.
1. Die Möglichkeit, die Gewährleistungsfrist vollständig wegzubedingen, wie wir sie gemäss Artikel 199 OR haben, sollte nicht mehr bestehen bzw. aufgehoben werden. Denn das ist widersprüchlich: Zum einen sagen wir, die Garantiefrist sei zwei Jahre, zum andern sagen wir, man könne sie wegbedingen - das ist das Erste.
2. Die Konsumenten in der Schweiz haben kein Recht auf Nachbesserung, wenn ein Mangel besteht. Das ist eigentlich eine Einschränkung der Gewährleistungsrechte im Fall eines Mangels. Sinnvollerweise müssen wir auch dieses Nachbesserungsrecht im Schweizer Recht verankern. Dieser zweite Punkt ist auch im Interesse des Gewerbes. Die Konsumenten wollen, je nachdem, keine Wandlung des Vertrages, sondern die Nachbesserung des Produktes.
3. Folgendes ist ganz wichtig aus Sicht des Konsumentenschutzes: In der Schweiz müssen die Konsumentinnen und Konsumenten, wenn sie die Gewährleistung geltend machen wollen, beweisen, dass von Anfang an ein Mangel bestanden hat und dieser nicht etwa durch Fehlmanipulationen hervorgerufen wurde. In der EU gibt es folgende Regelung: Es besteht die gesetzliche Vermutung, dass ein Mangel, der innert sechs Monaten nach Kauf auftritt, von Anfang an bestanden hat. Man muss also keine Beweise anführen. Das ist eine grosse Erleichterung.
4. In der Schweiz gibt es ausgedehnte Untersuchungspflichten, die viele Konsumentinnen und Konsumenten überfordern. Dieser Punkt ist in der EU viel konsumentenfreundlicher ausgestaltet.
5. Jetzt kommt das Problem, dass die Lieferanten gegenüber den Einzelhändlern nicht die gleichen Gewährleistungsfristen haben wie die Einzelhändler gegenüber den Konsumentinnen und Konsumenten. Allein das wäre ein Grund, meine parlamentarische Initiative zu unterstützen. Sie helfen damit dem Gewerbe und den Konsumentinnen und Konsumenten sowie dem Standort Schweiz in der Konkurrenz zum benachbarten Ausland.[GZ]
Ich danke Ihnen für die Unterstützung.