Pardini Corrado · Nationalrat · 2017-09-11
Pardini Corrado · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2017-09-11
Wortprotokoll
Sie haben die Erläuterungen von Kollegin Leutenegger Oberholzer gehört. Eine Minderheit empfiehlt Ihnen, der parlamentarischen Initiative Folge zu geben, und das aus folgenden Gründen:
Durch die Vorschläge, die mit dieser parlamentarischen Initiative verbunden sind, kann die rechtliche Stellung der Konsumenten gestärkt werden, ohne dass - und das war wichtig bei der Debatte in der Kommission - die Interessen des Handels beeinträchtigt werden. Die Kommissionsminderheit ist der Ansicht, dass eine Verbesserung der Konsumentinnen- und Konsumentenrechte auch im Interesse der Wettbewerbsfähigkeit des schweizerischen Gewerbes ist. Wir haben hier oft die Debatte über Einkaufstourismus geführt und dabei ins Feld geführt, dass wir einiges tun müssen, um diesen Einkaufstourismus im Ausland einzudämmen. Erklären Sie der Schweizer Konsumentin, warum die Jura-Kaffeemaschine, die sie in Lörrach oder in Domodossola kauft, eine andere, bessere Gewährleistungspflicht - im Volksmund Garantie - hat als die Jura-Kaffeemaschine, die sie in Bern kauft. Es macht keinen Sinn, und es ist eine Diskriminierung der Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten, und schliesslich ist es auch eine Schlechterstellung des einheimischen Gewerbes.
Ich glaube, das war eines der Kernargumente, warum eine Minderheit Ihnen empfiehlt, der parlamentarischen Initiative Folge zu geben.
Die namentlich in der EU besseren Gewährleistungsrechte für Konsumentinnen und Konsumenten sind nämlich ein Grund dafür, dass Menschen eben nach Lörrach und Domodossola gehen und dort ihre Einkäufe machen. Durch eine Verbesserung des Gewährleistungsrechts zugunsten der Konsumentinnen und Konsumenten in der Schweiz kann auch die Stellung des heimischen Gewerbes im internationalen Konkurrenzkampf gestärkt werden, wie mein Beispiel aufgezeigt hat.
Weiter ist die Kommissionsminderheit der Meinung, dass im geltenden Gewährleistungsrecht beim Kauf ein Widerspruch besteht; Frau Kollegin Leutenegger Oberholzer hat es [PAGE 1254] erwähnt. Diesen Widerspruch gilt es zu beheben. Einerseits darf gemäss Artikel 210 OR die Verjährungsfrist für Gewährleistung wegen Sachmängeln nicht unter ein gesetzliches Minimum verkürzt werden. Andererseits bietet Artikel 199 OR die Möglichkeit, die Gewährleistung gänzlich wegzubedingen. Diese Regelung ist widersprüchlich, macht keinen Sinn und ist eine Fehlkonstruktion. Mit der parlamentarischen Initiative Leutenegger Oberholzer haben wir die Möglichkeit, diesen Irrtum, diesen Widerspruch, dieses Missverständnis im Gesetz aufzuheben.
In diesem Sinn bitte ich Sie, der parlamentarischen Initiative Leutenegger Oberholzer Folge zu geben.