Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2017-09-11
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2017-09-11
Wortprotokoll
Ich darf Ihnen wirklich versichern: Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die Betreuung und Unterbringung von unbegleiteten minderjährigen Personen aus dem Asylbereich eine sehr herausfordernde Aufgabe ist. Ich besuche regelmässig und immer wieder solche Unterkünfte und bin auch beeindruckt von dem, was dort geleistet wird: Es ist eine Riesenaufgabe, Kinder, Jugendliche, Minderjährige zu betreuen, die aus etwelchen Situationen kommen, vielleicht schon sehr, sehr viel erlebt und gesehen haben in ihrem Leben und jetzt irgendwie ohne Bezugspersonen hier sind. Stellen Sie sich vor: Sie müssen solchen Jugendlichen im Alter von 15, 16 oder 17 Jahren - Sie haben vielleicht selber Kinder oder Grosskinder in diesem Alter - einen Halt geben, sie irgendwie aufbauen und auf den Weg bringen, um in dieser Gesellschaft ein Leben zu führen!
Sie wissen gleichzeitig, dass die Kompetenzordnung gemäss unserer Bundesverfassung und dem Asylgesetz ganz klar vorsieht, dass die Betreuung und Unterbringung von Asylsuchenden und eben auch von unbegleiteten Minderjährigen Aufgabe der Kantone ist. Ich will damit nicht sagen, dass wir das einfach an die Kantone abschieben. Wir tun aber, glaube ich, gut daran, Kompetenzordnungen, die in der Bundesverfassung vorgegeben sind, zu beachten. Der Bund leistet auch Beiträge an die Kosten, die aus dieser Unterbringung und Betreuung entstehen.
Vielleicht muss ich zwei Dinge noch erwähnen: Wie Sie wissen - ich habe das bereits früher ausgeführt -, sind wir im Moment mit den Kantonen daran, eine gemeinsame Integrationsagenda für die Schweiz zu lancieren. Das Ziel ist, dass wir verstärkt den Fokus auf die Integrationsförderung als Prozess legen, der vom Zeitpunkt der Einreise über die Ausbildung bis zur Erwerbstätigkeit läuft, und dass wir auch den spät zugewanderten Jugendlichen und jungen Erwachsenen den Zugang zum Bildungswesen ermöglichen.
Im Mai letzten Jahres hat die Sozialdirektorenkonferenz (SODK) dann Empfehlungen zu unbegleiteten minderjährigen Kindern und Jugendlichen aus dem Asylbereich verabschiedet. Diese Empfehlungen werden die Praxis der Kantone weiter harmonisieren und die Umsetzung der Kinderrechtskonvention, deren Einhaltung der Bundesrat hoch gewichtet, verstärken. Ich kann es Ihnen zwar nicht garantieren, weil es nicht in meiner Kompetenz ist; da würde ich Ihnen etwas Falsches vormachen. Ich kann Ihnen aber versichern, dass der Bundesrat in seinen Gesprächen mit den Kantonen immer wieder ganz klar sagt, dass er von den Kantonen verlangt und erwartet, dass die Kinderrechtskonvention eingehalten wird.
Im Sommer 2016 hat die SODK bei den einzelnen Kantonen die Kosten für die Betreuung und Unterbringung von unbegleiteten Minderjährigen erhoben und analysiert. Darauf gestützt haben die Kantone im Frühjahr dieses Jahres gesagt, sie erwarteten vom Bund eine substanzielle Erhöhung der betreffenden Subventionen. Es laufen gegenwärtig Gespräche zwischen meinem Departement und der SODK, und wir haben die kantonale Analyse angeschaut: Sind die Berechnungen der Kantone plausibel? Was bedeuten sie?
Ich kann Ihnen jetzt schon sagen: Ich werde dem Bundesrat so rasch wie möglich - damit hören Sie schon, in welche Richtung es geht - einen entsprechenden Antrag auf Erhöhung der Bundessubventionen im Rahmen einer Änderung der Asylverordnung 2 stellen. Ich kann und werde hier aber nicht vorwegnehmen, was ich dem Bundesratsgremium dann sagen werde, was ich verlangen werde, und meine Kollegen und meine Kollegin nicht unter Druck setzen. Ich habe es auch nicht gerne, wenn meine Kollegen und meine Kollegin das machen.
Was ich Ihnen aber hier sagen kann: Wenn wir den Forderungen der Kantone betreffend eine Erhöhung der Bundesabgeltung vollumfänglich nachkämen, bedeutete das Mehrkosten von 60 bis 70 Millionen Franken pro Jahr. Das wäre eine Verdoppelung der heutigen Abgeltung im Bereich der unbegleiteten Minderjährigen. Ich möchte Ihnen damit einfach die Grössenordnung nennen, wie sie von den Kantonen berechnet worden ist.
Ich kann Ihnen auch etwas über den Zeitpunkt sagen: Eine allfällige Erhöhung würde wie gesagt eine Anpassung der Asylverordnung 2 voraussetzen. Dazu müssten wir noch eine dreimonatige Vernehmlassung bei den Kantonen durchführen. Das heisst, es wäre ein Prozess von mehreren Monaten. Weil es keine Gesetzesänderung bräuchte, wäre es aber kein Prozess von mehreren Jahren. Am Schluss werden irgendwann dann Sie an die Reihe kommen und gestützt auf die Überlegungen, Berechnungen und Analysen entscheiden müssen - sofern sich der Bundesrat für einen Erhöhungsbetrag entschieden haben wird -, ob Sie einer solchen Budgeterhöhung zustimmen oder nicht.
Ich melde das einfach bereits jetzt an. Am Schluss werde ich den Kantonen wieder sagen müssen: Ich beantrage das gerne, und ich finde, ihr habt gute Gründe; es ist eine schwierige, anspruchsvolle und auch teure Aufgabe, aber ich werde euch am Schluss das Geld nur geben können, wenn Nationalrat und Ständerat dieser Erhöhung zustimmen.