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Tuena Mauro · Nationalrat · 2017-09-12

Tuena Mauro · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2017-09-12

Wortprotokoll

Ich erlaube mir, die beiden Anträge zusammen zu begründen. Sie betreffen Artikel 33 Absatz 1 Buchstabe a Ziffer 1 und Artikel 126 Absatz 1. Ich möchte Sie bitten, hier an der Version des Nationalrates festzuhalten.

Der Bundesrat und der Ständerat wollen, dass ausschliesslich juristische Personen nach schweizerischem Recht kleine Glücksspiele anbieten können. Wir sind der festen Überzeugung, dass es richtig ist, dass das eine natürliche Person mit Schweizer Wohnsitz oder - der Rest bleibt dann gleich - eine juristische Person tun darf. In der Schweiz, das wissen Sie selbstverständlich, ist es sehr einfach, einen Verein zu gründen. Das ist dann natürlich die Hintertür, durch die man trotzdem solche Glücksspiele anbieten kann. Es ist nichts als ehrlich, wenn wir hier sagen, dass man diesen Umweg nicht machen muss, und es zulassen, dass das eine Einzelperson tun kann.

Ich möchte Sie bitten, an dieser Differenz zum Ständerat festzuhalten.

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