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Schmid Martin · Ständerat · 2017-09-12

Schmid Martin · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion · 2017-09-12

Wortprotokoll

Auch wenn wir heute einen historischen Tag zu feiern haben, so wird die erste Vorlage, die wir zu behandeln haben, sicher kein historisches Geschäft.

Mit der Botschaft zum Geschäft 17.018 betreffend die Änderung des Bundesgesetzes über die Stempelabgaben unterbreitet uns der Bundesrat die Umsetzung der am 25. September 2014 an den Bundesrat überwiesenen Motion Abate 13.4253, "Anerkennung bestimmter italienischer Finanzintermediäre als Börsenagenten". Die Motion forderte, dass bestimmte italienische Finanzintermediäre als Börsenagenten im Sinne des Bundesgesetzes über die Stempelabgaben anzuerkennen seien. Dadurch würden diese Finanzintermediäre von der Umsatzabgabe befreit. Dies sei nötig, so die Forderung, damit ein Wettbewerbsnachteil des Schweizer Finanzplatzes für italienische Kundinnen und Kunden beseitigt werden könne.

Diese Forderung geht auf eine italienische Steueramnestie vom Jahr 2009 zurück. Die Amnestie hat die Regularisierung bisher unversteuerter Vermögen an die Bedingung geknüpft, dass diese Vermögenswerte nach Italien repatriiert werden. Als Repatriierung gilt, wenn die Vermögenswerte von italienischen Finanzintermediären verwaltet werden. Wertschriftentransaktionen von italienischen Kunden mit Bankdepots in der Schweiz, bei denen eine sogenannte Fiduciaria statica zwischengeschaltet ist, unterliegen heute mehrfach der Umsatzabgabe. Dies ist ein grosser Wettbewerbsnachteil für den Schweizer Finanzplatz.

Der Bundesrat will diesen Mangel beheben. Der vorgelegte Gesetzentwurf sieht mit Artikel 19a des Bundesgesetzes über die Stempelabgaben eine gezielte Steuerbefreiung für bestimmte Finanzintermediäre vor: Es handelt sich um Finanzintermediäre, die ihrerseits bei Vermögenswerten zur Steuersicherung beitragen. Sie liefern nämlich Quellensteuern an den italienischen Staat ab und dienen so eben der Steuersicherung. Solche Finanzintermediäre sollen nun für den Wertschriftenhandel von der Umsatzabgabe befreit werden.

So wird der Finanzplatz Schweiz für italienische Kundinnen und Kunden wieder attraktiver, jedoch nur, wenn das Gesetz geändert wird. Die Gesetzesrevision stärkt unseren Finanzplatz. Deshalb sollen alle Organisationen, die einzig zum Zweck der Steuersicherung zwischen Kunden im Ausland und deren Schweizer Bank zwischengeschaltet werden, künftig von der Umsatzabgabe befreit werden.

In der Praxis sind bis heute nur italienische Finanzintermediäre von dieser Gesetzesänderung betroffen. Der Gesetzestext ist aber neutral formuliert. Aufgrund des Erfordernisses der Rechtsgleichheit ist sicherzustellen, dass Finanzintermediäre aus anderen Ländern unter gleichen Voraussetzungen ebenfalls von der Umsatzabgabe befreit werden. [PAGE 562]

Zu den finanziellen Auswirkungen: Berechnungen haben gezeigt, dass bei statischer Betrachtung theoretische Steuerausfälle von rund 10 Millionen Franken pro Jahr entstehen könnten. Dynamisch betrachtet ist das etwas anders zu sehen. Es wird davon ausgegangen, dass die Finanzintermediäre vor allem im Kanton Tessin dadurch gestärkt werden und dass dadurch Mehreinnahmen erzielt werden können.

In der Vernehmlassung wurde dieser Gesetzentwurf von fast allen Teilnehmern positiv beurteilt. Der Nationalrat als Erstrat stimmte mit 175 zu 0 Stimmen diesem Erlass zu.

Zusammenfassend kann ich Folgendes festhalten: Die WAK-SR beantragt Ihnen ebenfalls, auf die Vorlage einzutreten. Das ist nötig, um eine Benachteiligung des Schweizer Finanzplatzes bei der Betreuung italienischer Kunden zu beseitigen, die wegen einer Steueramnestie in Italien entstanden ist. Wir berücksichtigen ein spezielles Anliegen des Kantons Tessin, wenn wir diese technische Anpassung vornehmen. Wir stärken mit der Steuerbefreiung gleichzeitig den Tessiner Finanzplatz und beseitigen einen ungerechtfertigten Wettbewerbsnachteil.

Deshalb bitte ich Sie, auf die Vorlage einzutreten und ihr dann in der Detailberatung so, wie sie vom Bundesrat vorgelegt worden ist, zuzustimmen.