Reimann Lukas · Nationalrat · 2017-09-12
Reimann Lukas · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2017-09-12
Wortprotokoll
Zu Artikel 1 Absatz 2 habe ich Stellung genommen. Zu den weiteren Artikeln äussere ich mich nur ganz kurz:
Herr Vogler hat vermutlich nicht ganz verstanden, worum es bei der Pokerliberalisierung geht. Was stört es Sie, wenn zehntausend Menschen um 2 Franken spielen? Was stört es Sie, wenn fünftausend Menschen ein Jassturnier um gar nichts machen? Das stört doch keinen Menschen. Die entscheidende Frage ist, um wie viel Geld sie spielen. Auch mich stört es, wenn Pokerspieler ihr ganzes Vermögen verspielen. Darum ist es richtig, dass die Gebühr, die jemand für ein Pokerturnier zahlt, begrenzt ist. Aber ob nun zwei Leute, zweihundert oder zweihunderttausend Leute an einem Pokerturnier mitmachen, das spielt wirklich keine Rolle. Es könnte auch sein, dass es eine Schweizer Meisterschaft über mehrere Tage ist. Wenn an einer Schweizer Meisterschaft nur zwanzig Leute teilnehmen dürfen, dann viel Spass bei der Auswahl der Teilnehmer. Da treiben Sie einen weiteren Keil hinein, obwohl Sie bereits jetzt sehr viele Auflagen und Regulierungen für das Pokerspiel, das nicht einmal 1 Prozent des Geldspielmarktes in der Schweiz ausmacht, beschlossen haben.
Zur Frage der Löhne, zum Einzelantrag Burkart: Es ist natürlich schon ein Hohn, wenn Sie die ganze Zeit argumentieren, man mache hier etwas für die Gemeinnützigkeit, man wolle mehr Geld für Sport, mehr Geld für Kultur, und nebenher finden Sie es völlig okay, wenn die Direktoren intransparent Millionen abzocken. Dieses Geld könnte besser verwendet werden: für Gemeinnützigkeit, für die Kultur, für den Sport. Dieses Geld ist nicht in einem freien Markt. Sie regulieren den Markt, Sie schotten ihn mit der Vorlage noch weiter ab. Nur die Löhne sollen frei am Markt sein, da soll man dann so viel Spielgeld herausnehmen können, wie man will. Das kann ich nicht verstehen.
Dann komme ich zur Frage betreffend Einzelperson oder Verein: Ich weiss nicht, ob Sie schon einmal jemanden betrieben haben, aber Sie können sich vorstellen, dass es viel einfacher ist, Karl Vogler zu betreiben als den Pokerverein XY, der aus drei, vier Leuten besteht; da gibt es keine Kontrolle, gar nichts. Es ist also viel sauberer und viel ehrlicher, wenn man am Schluss die Einzelperson hat und weiss, wer hinsteht und mit seinem privaten Vermögen haftet, als wenn sich jemand, der ein Geldspiel anbieten will, hinter einem dubiosen Verein, und von diesen gibt es so einige, verstecken kann.
Bezüglich der B-Konzession: Ich bin nicht sicher, ob man da, wenn man derart krasse Ausnahmen macht, noch von einer Konzession sprechen darf. Es ist zwar sicher so, dass eine Konzession ein Ausschliesslichkeitsrecht und den Distanzschutz einräumt, die Konzession beinhaltet aber auch eine Verpflichtung. Die Konzession muss dann auch ausgeübt werden, sonst kann sie jemand anderes beantragen, oder sie wird jemand anderem gegeben. Bei einer derart starken Limitierung kann man nicht mehr von einer Rechtsnatur "Konzession" sprechen.
Zusätzlich muss man Folgendes sagen: Wenn jetzt der Markt für jedes Offline-Casino auch online geöffnet wird, dann spielt es überhaupt keine Rolle mehr, ob es irgendwo in den Bergen oder in einer Stadt steht. Meines Erachtens sind momentan diejenigen Casinos, die an der Grenze stehen, die in Konkurrenz zu jenen in Österreich, Deutschland und jetzt neu Liechtenstein stehen, am stärksten bedrängt. Von diesen spricht [PAGE 1267] niemand. Man spricht nur von den Bergcasinos, da hat man die Casinos günstig gekauft und hofft jetzt, sie mit geschicktem Lobbying dann wieder teuer verkaufen zu können.
Ich glaube, jetzt habe ich alle Minderheiten durchgenommen. In diesem Sinne empfehlen wir, die Minderheit Reimann Lukas und die Minderheit Tuena zu unterstützen und ansonsten der Mehrheit zu folgen. Der Einzelantrag Burkart ist abzulehnen.