Müller Philipp · Ständerat · 2017-09-12
Müller Philipp · Ständerat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2017-09-12
Wortprotokoll
Der Nationalrat hat am 27. April 2016 der von Nationalrätin Leutenegger Oberholzer am 20. März 2013 eingereichten parlamentarischen Initiative 13.412, "Parlamentsentschädigung. Alle Bürgerinnen und Bürger steuerlich gleich behandeln", Folge gegeben. Die Staatspolitische Kommission des Ständerates hat diese parlamentarische Initiative an ihrer Sitzung vom 19. Juni 2017 vorgeprüft. Mit der Initiative wird gefordert, dass die nichtsteuerbare Jahresentschädigung für Sach- und Personalausgaben der Ratsmitglieder neu dem Jahreseinkommen zugerechnet und damit steuerbar wird. Ihre Kommission beantragt mit 6 zu 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen, dieser parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben.
Es ist auch in der Privatwirtschaft üblich, Spesen steuerfrei auszuzahlen. Die wichtigste Frage ist, ob der Höhe dieser Spesen etwas gegenübersteht, also ein Gewinnungskostenelement, das in etwa diese Kosten rechtfertigt. Das ist der entscheidende Punkt.
Damit sind wir bei der Frage, welcher Mehrwert durch diese Initiative für irgendjemanden entstehen soll. Die Parlamentarierinnen und Parlamentarier wären gezwungen, sämtliche Belege zusammen aufzulisten und aufzubewahren, die in irgendeinem Zusammenhang mit ihrer Parlamentstätigkeit stehen. Man könnte weiter argumentieren, dass ein Büro angemietet werden muss oder dass ein Teil des Mietwerts des selbstgenutzten Wohnhauses angerechnet werden müsste. Dann müssten natürlich auch die Infrastrukturkosten, Strom, Heizung, Büromaterial usw. akribisch erfasst und belegt werden. Kommt gar noch ein persönlicher Mitarbeiter hinzu, dürfte es bei vielen Parlamentariern darauf hinauslaufen, dass die Spesenpauschale gar noch überschritten wird. Diese parlamentarische Initiative könnte also leicht zu einem Hornberger Schiessen werden. Insbesondere die Abgrenzung dürfte [PAGE 579] uns aber doch vor einige Probleme stellen. Was sind Gewinnungskosten, die der Parlamentsarbeit zuzurechnen sind? Das ist eine der Fragen. Was sind Kosten, die eben dieses Kriterium nicht erfüllen? Es liegt auf der Hand, dass solche Abgrenzungen teilweise unmöglich sind oder zumindest einen enormen Bürokratieaufwand verursachen.
Von einer Privilegierung der Ratsmitglieder gegenüber den übrigen Bürgerinnen und Bürgern kann keine Rede sein. Auch in der Privatwirtschaft sind Spesenpauschalen in einer vergleichbaren Grössenordnung üblich. Die Eidgenössische Steuerverwaltung hat bei der Ausarbeitung der Änderung des Parlamentsressourcengesetzes in einem Schreiben an die Parlamentsdienste vom 13. Mai 2002 das Folgende festgehalten: "Die Festlegung einer vertretbaren Pauschale kommt dem übergeordneten Ziel der Gleichbehandlung aller Parlamentarier sicher sehr entgegen. Eine solche Pauschale liegt daher im Interesse sowohl der Steuerbehörden als auch des Parlamentes."
Ich bitte Sie daher mit der Kommissionsmehrheit, dieser parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben.