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Pardini Corrado · Nationalrat · 2017-09-12

Pardini Corrado · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2017-09-12

Wortprotokoll

In Block 2 geht es vornehmlich um ein Kernanliegen des Gesetzes, nämlich um den Schutz der Spielerinnen und Spieler vor exzessivem Geldspiel, in Kapitel 7 dann auch um die Kosten und die vorübergehende Aussetzung von Massnahmen, um die Besteuerung und Verwendung der Spielerträge.

In Artikel 74 Absätze 1bis und 2 geht es darum, dass Spielbanken und die Veranstalterinnen von Grossspielen für das Erstellen eines Sozialkonzepts und die Umsetzung und Evaluation der Massnahmen mit Suchtpräventionsstellen und Therapieeinrichtungen zusammenarbeiten sollen. Fakt ist, dass diese Regelung, wie es Frau Bundesrätin Sommaruga erwähnt hat, heute bereits Praxis ist. Faktisch geben wir einer Regelung, die in der Praxis heute bereits mit Erfolg umgesetzt ist, eine gesetzliche Grundlage, damit Klarheit besteht und wir die Angelegenheit nicht auf Verordnungsebene regeln müssen.

Ihre Kommission empfiehlt Ihnen mit einem Stimmenverhältnis von 9 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung mit Stichentscheid des Präsidenten, den von der Minderheit Rickli Natalie aufgenommenen Antrag abzulehnen und die bisherige Praxis ins Gesetz zu überführen.

Bei Artikel 89a Absatz 2 empfiehlt die Mehrheit Ihrer Kommission bei einem Stimmenverhältnis von 15 zu 4 Stimmen, die Fernmeldedienstanbieterinnen zu ermächtigen, die Netzsperre zeitlich beschränkt auszusetzen, wenn sich diese Massnahme negativ auf die Netzleistung auswirken sollte. Voraussetzung dafür ist eine Information der Aufsichtsbehörde. Damit kann die Aufsichtsbehörde die Frequenz und die Begründung für diese Massnahme rubrizieren und dies den Behörden gegebenenfalls in einem Bericht zugänglich machen, damit einerseits die Qualität der Netzleistung in der Schweiz bestehen bleibt und wir andererseits eine pragmatische Lösung und die nötige Transparenz haben, wenn die [PAGE 1276] Fernmeldedienstanbieterinnen zu dieser Massnahme greifen.[GZ]

Wir bitten Sie, den Antrag der Minderheit Schwaab abzulehnen.

Zu guter Letzt geht es um die Besteuerung der Grossspiele und Online-Spiele. Hier hat die Kommission mit 10 zu 8 Stimmen grundsätzlich entschieden, von einer Besteuerung der Gewinnspiele abzusehen. Eine Minderheit Vogler verlangt, zusätzlich zu den Grossspielen, wie das der Ständerat wollte, auch die Online-Spiele nach einem Freibetrag von 1 Million Franken zu besteuern. Die Argumente wurden ausgetauscht: Die einen plädieren für eine generelle Steuerbefreiung, weil bereits die Einsätze, die bei den Grossspielen und bei den Online-Spielen geleistet werden, erheblich der Besteuerung unterstellt sind. Ein zweites Argument ist der Wettbewerb, der in der Schweiz gefördert werden soll. Auch die Standortattraktivität ist ein Thema. Im Gegenzug argumentiert die Minderheit mit dem Grundsatz der Besteuerung nach der ökonomischen Leistungsfähigkeit der Menschen und damit, dass es für die Mehrheit der Bevölkerung nicht nachvollziehbar sei, warum der Lohn versteuert werden soll und allfällige Lotteriegewinne nicht.[GZ]

Wir bitten Sie, der Mehrheit zu folgen.