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Engler Stefan · Ständerat · 2017-09-12

Engler Stefan · Ständerat · Graubünden · CVP-Fraktion · 2017-09-12

Wortprotokoll

Wir haben uns mit einer parlamentarischen Initiative unseres Kollegen Luginbühl zum Thema des schweizerischen Stiftungsstandorts zu befassen. Mit der vorliegenden parlamentarischen Initiative will der Initiant die Rahmenbedingungen für ein wirksames und liberales Gemeinnützigkeits- und Stiftungswesen stärken.

Am 3. November 2015 hat die RK-SR mit 7 zu 1 Stimmen bei 3 Enthaltungen empfohlen, der Initiative Folge zu geben. Am 3. November 2016, also ein Jahr später, hat unsere Schwesterkommission diesem Beschluss allerdings mit 13 zu 6 Stimmen nicht zugestimmt. Unsere Schwesterkommission hat sich mit dieser parlamentarischen Initiative schwergetan und hat, was nicht so üblich ist, auch noch Anhörungen durchgeführt, bevor sie zu diesem Entscheid gekommen ist. Unsere Kommission musste sich am 15. August 2017 demnach wieder mit dieser parlamentarischen Initiative befassen, und wir haben nochmals unseren früheren Entscheid bestätigt und mit 10 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung daran festgehalten, dieser parlamentarischen Initiative in der ersten Runde Folge zu geben, um den entsprechenden Handlungsbedarf auch weiter auszuloten.

Das übergeordnete Ziel der Initiative ist es, ich habe es bereits erwähnt, die Rahmenbedingungen für ein wirksames und weiterhin liberales schweizerisches Stiftungsrecht zu stärken und damit auch die Attraktivität des Stiftungsstandorts Schweiz national und international zu festigen. Diese Initiative geht auf ein Gremium von Experten zurück, die eine vertiefte Auseinandersetzung mit dem geltenden Stiftungsrecht vorgenommen haben.

Die parlamentarische Initiative stellt in acht Bereichen einen Anpassungsbedarf beim Stiftungsrecht und beim Steuerrecht fest. Ich möchte kurz diese acht Themen nennen:

1. Es geht um die Datenlage der Stiftungen generell, die man heute als ungenügend betrachtet. Hier möchte man durch Anpassung der entsprechenden Rechtsgrundlagen mehr Transparenz erreichen.

2. Man möchte mit der Initiative im Bereich der Stiftungsaufsichtsbeschwerde vor allem die Frage der Beschwerdelegitimation klären. Diese wird in Rechtsprechung und Literatur unterschiedlich beurteilt.

3. Man möchte mit der parlamentarischen Initiative erreichen, dass die Rechte des Stifters ausgebaut werden. Bekanntlich hat ja die Revision von 2006 dem Stifter die Möglichkeit gegeben, sich alle zehn Jahre Änderungen des Stiftungszwecks vorzubehalten. Die parlamentarische Initiative möchte auch in Bezug auf die Organisation etwas mehr Flexibilität erreichen.

4. Weiter geht es darum, die formellen Voraussetzungen zu schaffen, um eine Stiftungsurkunde einfacher verändern zu können. Bekanntlich braucht es für die Errichtung einer Stiftung zu Lebzeiten eine öffentliche Beurkundung. Die Kantone beurteilen aber bezüglich der Frage der Abänderung einer Stiftungsurkunde den Grad der dafür erforderlichen formellen Anforderungen unterschiedlich.

5. Dieser Punkt betrifft die Haftung ehrenamtlicher Organmitglieder. Womöglich sind sich die wenigsten ehrenamtlich tätigen Stiftungsräte bewusst, dass sie schon bei leichter Fahrlässigkeit haften. Offenbar führt diese Haftungsgrundlage dazu, dass die Rekrutierung von Stiftungsratsmitgliedern gerade auch bei gemeinnützigen Stiftungen eher erschwert ist. Man möchte hier eine Haftungsbegrenzung schaffen.

6. Dieser Punkt betrifft die Frage, inwieweit Zuwendungen aus einem Erbe an eine Stiftung steuerrechtlich berücksichtigt werden sollen, ob hier mehr als 20 Prozent Steuerabzug - wie das heute der Fall ist - möglich sein sollen oder nicht.

7. Dieser Punkt, der in der Initiative aufgeführt ist, betrifft Spenden an eine Stiftung. Auch da gibt es steuerliche Fragen bezüglich des Spendenabzugs zu beurteilen, insbesondere die Frage, ob dieser nicht auf mehrere Jahre verteilt werden kann.

8. Der letzte Punkt der parlamentarischen Initiative betrifft die Honorierung von Stiftungsräten und Vereinsvorständen. Hier geht es auch um steuerrechtliche Fragen, die sich in der Praxis stellen, immer auch im Zusammenhang mit dem gemeinnützigen Engagement.

Diese acht Punkte sind also Thema der parlamentarischen Initiative und haben für die RK-SR auch den entsprechenden Handlungsbedarf begründen können.

Unsere Schwesterkommission hat sich mit dieser parlamentarischen Initiative allerdings schwergetan, auch, nachdem sie Anhörungen dazu durchgeführt hat. Zum einen kommt unsere Schwesterkommission in ihrem Entscheid zum Schluss, dass kein Handlungsbedarf bestehe. Man stützt sich hierzu auch auf die Aussagen der Finanzdirektoren ab. Diese haben gewisse Befürchtungen, es könnten den Kantonen in Zukunft Erträge entgehen. Es gibt die generelle Einschätzung, dass die Schweiz zwar ein bedeutender Standort für gemeinnützige Stiftungen sei, dass allerdings mit der Stossrichtung, die mit der parlamentarischen Initiative verfolgt wird, nur sehr punktuell Veränderungen angestrebt würden, ohne dass man ein grosses Konzept dafür habe. Man stellt insofern auch den Nutzen infrage. Die letzte Überlegung, die vonseiten unserer Schwesterkommission aus den Materialien herauszulesen ist: Man hat gewisse Befürchtungen, wenn man an dieses Gesetzgebungsprojekt herangeht, dass womöglich keine Verbesserungen, sondern sogar Verkomplizierungen entstehen könnten. Das sind die generellen Überlegungen, die in der Schwesterkommission angestellt wurden.

Wir, die RK-SR, sind klar der Auffassung, dass es sich lohnt, das Anliegen dieser parlamentarischen Initiative zu vertiefen, im Sinne der acht Stossrichtungen den Handlungsbedarf weiter zu überprüfen und gegebenenfalls mit einer Vorlage ins Plenum zurückzukommen.