Eberle Roland · Ständerat · 2017-09-12
Eberle Roland · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2017-09-12
Wortprotokoll
Es gibt im schweizerischen Steuerrecht einen unumstösslichen Grundsatz für die Festlegung des steuerbaren Einkommens, und dieser Grundsatz heisst "wirtschaftliche Leistungsfähigkeit". Dazu zählen alle Einkommen, die man im Laufe des Erwerbsalltags erzielt. Zudem gibt es entsprechende Spesensätze, die das Einkommen, wenn sie begründet sind, reduzieren.
Wie mein Kollege Raphaël Comte bedaure ich es, dass wir nicht bereit sind, auf eine Gesamtbetrachtung und Gesamtrevision unserer Entschädigungsregelung einzutreten. Da bleibt uns halt nichts anderes übrig, ich bedaure das auch, als in diesem Rat im Einzelsprung einzelne Themen zu behandeln.
Ich selber bin der Meinung, dass es gute und einfache Lösungen gibt, das Anliegen der gerechten Besteuerung der Anteile des Einkommens vorzunehmen und die Spesen pauschal zu regeln. Ich sehe da keine grosse Bürokratie auf uns zukommen. Ich persönlich werde dieser parlamentarischen Initiative zustimmen, weil ich der Meinung bin, dass wir auch als Vorbilder für die breite Bevölkerung agieren müssen. Wir sind daran, und die Kantone sind daran, insbesondere die Spesenregelungen immer enger auszulegen. Ich erinnere an die Debatte hier im Saal im Zusammenhang mit dem Vorstoss von Kollege Ettlin zum Thema Fahrtspesen und Entschädigungsregelungen und steuerliche Behandlung derselben (15.4259). Wenn ich mir diese Debatte nochmals kurz vor Augen führe, so stelle ich fest, dass das heutige Thema überhaupt kein schwieriges oder kompliziertes Thema ist und dass wir hier zu dieser entsprechenden Initiative Ja sagen können. Wir können eine saubere Regelung treffen. Alle diejenigen, die diese Kosten dann wirklich ausweisen, können sie von den Steuern absetzen. Es ist also keine Benachteiligung.
Ich bitte Sie hier, im Sinne einer Vorbildwirkung dieser parlamentarischen Initiative Folge zu geben.