Müller Leo · Nationalrat · 2017-09-13
Müller Leo · Nationalrat · Luzern · CVP-Fraktion · 2017-09-13
Wortprotokoll
Erlauben Sie mir, kurz zu erläutern, wo wir im Rahmen der Beratungen stehen: Der Nationalrat hat am 15. Dezember 2016 beschlossen, die Initiative und den Gegenvorschlag zur Annahme zu empfehlen. Dann ging das Geschäft in den Ständerat. Der Ständerat ist auf den Gegenentwurf nicht eingetreten, und er empfiehlt die Initiative zur Ablehnung. Wir befinden uns somit im Differenzbereinigungsverfahren.
Die WAK unseres Rates hat an ihrer Sitzung vom 20. Juni 2017 nochmals eine Eintretensdebatte zum Gegenvorschlag geführt. Dort wurden die Argumente vorgetragen, die auch heute hier im Rat bereits vorgetragen worden sind. Ich mache zwei, drei Ergänzungen; die Überlegung ist folgende: Die Initiative geht etwas weit, in einzelnen Bereichen geht sie aus Sicht der Gegner dieser Initiative zu weit. Daher wurde dieser Gegenvorschlag eingereicht. Sofern die Initiative angenommen würde, könnten insbesondere bei der Geldwäschereibekämpfung und der Terrorismusbekämpfung Probleme auftauchen. Deshalb wurde der Gegenvorschlag eingereicht, der diesen Mangel eliminiert. Die Eintretensdebatte wurde wie gesagt geführt, und schlussendlich hat die Kommission mit 16 zu 6 Stimmen bei 0 Enthaltungen beschlossen, auf den Gegenvorschlag einzutreten und ihn zur Annahme zu empfehlen.
In der Detailberatung - das sehen Sie auf Seite 5 der Fahne - gab es bei Artikel 13 Absatz 6 eine redaktionelle Änderung im französischen Text, die auf der Fahne enthalten ist; das ist also bereits korrigiert worden. In Absatz 7 wurde eine Änderung vorgenommen, dies aufgrund der Empfehlung des Bundesrates. Der Bundesrat hat ja Stellung genommen zur Initiative und insbesondere auch zum Gegenvorschlag. Er empfiehlt, in Absatz 7 des Gegenvorschlages die Melderechte und Meldepflichten aufzunehmen, da Rechte und Pflichten bestehen. Das ist die eine Änderung. Die zweite Änderung ist, dass hier nicht nur die Geldwäscherei erwähnt [PAGE 1292] wird, sondern auch die Terrorismusfinanzierung. Diese beiden Änderungen hat die Kommission aufgenommen und in den Text eingearbeitet. Sie sehen das auf den Seiten 5 und 6 der Fahne.
In der Detailberatung hat die Kommission mit 16 zu 0 Stimmen bei 7 Enthaltungen der Vorlage zugestimmt, und auch in der Gesamtabstimmung zu Ziffer 2 hat die Kommission mit 16 zu 7 Stimmen bei 0 Enthaltungen diesem Gegenvorschlag zugestimmt.
Noch kurz zur Initiative: Die Initiative wurde ebenfalls nochmals beraten, beziehungsweise es wurde nochmals eine Abstimmung durchgeführt. Die Kommission empfiehlt mit 10 zu 5 Stimmen bei 9 Enthaltungen die Ablehnung der Initiative. Weiter haben Sie heute gehört, dass die Redaktionskommission eine Änderung beziehungsweise Präzisierung des Textes beantragt. Diese scheint uns sinnvoll zu sein. Ich muss sagen, dass der Antrag der Kommission nicht vorlag. Aber die Beurteilung der Anpassung des Textes zeigt, dass es sinnvoll ist.
Ein Letztes: Sollte unser Rat hier, ich sage, wider Erwarten nicht auf den Gegenvorschlag eintreten, hat die Kommission vorsorglich beschlossen, wie sie sich zur Initiative verhalten würde. Die Kommission beschloss mit 12 zu 10 Stimmen bei 2 Enthaltungen, in diesem Eventualfall die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen. Dies als Ergänzung.
Im Namen der Kommission bitte ich Sie, auf den Gegenvorschlag einzutreten.