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Leuthard Doris · Bundesrat · 2017-09-13

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2017-09-13

Wortprotokoll

Sie haben gesehen, der Bundesrat unterstützt diese Vorlage im Grundsatz. Er tut das aber schon auch mit dem Wunsch, dass das Ganze noch flankiert wird. Denn es ist unbestrittenermassen so: Wir haben heute eine höhere Lebenserwartung und eine bessere Gesundheit, und es gibt bei den meisten Fahrzeugen auch Assistenzdienste. Das hilft mit Blick auf die Fahreignung natürlich und hat dazu geführt, dass die Zahl der Unfälle auch bei Seniorinnen und Senioren zurückgegangen ist.

Die verkehrsmedizinische Untersuchung gibt es seit den Siebzigerjahren, und sie hat viel Gutes bewirkt. Aber aus unserer Sicht kann man die Altersgrenze für die obligatorische Kontrolluntersuchung tatsächlich auf 75 Jahre erhöhen. Warum? Für uns steht vor allem im Vordergrund, dass die Fahreignung ein Thema ist, mit dem sich offenbar auch die meisten Seniorinnen und Senioren tatsächlich befassen. Es wird in der Familie besprochen. Es ist aber auch ein grosser Einschnitt, wenn man den Führerausweis abgeben muss oder ihn freiwillig abgibt. Offenbar ist überwiegend Letzteres der Fall. So gaben letztes Jahr rund 10 000 Seniorinnen und Senioren ihren Führerausweis freiwillig ab. Dem stehen etwa 1100 Entzüge gegenüber, die verfügt worden sind, wo also Uneinsichtigkeit herrschte oder wo sich die Betroffenen nicht ihrer tatsächlichen Situation bewusst waren. Doch die meisten befassen sich mit ihrer Situation und kommen dann offenbar auch zur Einsicht und zum Entschluss, den Führerausweis freiwillig abzugeben. Wir kennen die Unfallstatistik; Herr Ständerat Jositsch hat darauf verwiesen. Diese besagt, dass es bei den Seniorinnen und Senioren doch eine beträchtliche Anzahl Unfälle gibt. Gott sei Dank sind es wenige Unfälle mit Getöteten, aber rein die Zahl der Unfälle mit Personenschäden ist in diesem Alterssegment schon hoch, auch angesichts der Tatsache, dass die Fahrdistanzen pro Tag nicht mehr so lang sind wie im Erwerbsleben.

Ob es dann von Verbänden oder vom Staat ausgeht, Herr Ständerat Müller: Es scheint uns schon richtig, die Erhöhung der Altersgrenze für die obligatorische ärztliche Untersuchung auf 75 Jahre mindestens mit Hinweisen und Informationen, mit einem Beratungs- oder Kursangebot für Personen ab 70 Jahren zu flankieren. Dieses Angebot können selbstverständlich Verbände offerieren. Der Zweck ist einfach, dass sich alle, die in diesem Alter noch ein Fahrzeug fahren, intensiv damit befassen. Meistens ist es ja nicht so, dass man nicht einsichtig wäre. Es sind aber nicht überall Alternativen vorhanden, auf die man sich so einfach umstellen kann, wenn man nicht mehr selber fahrfähig ist, aber mobil bleiben möchte.

Angesichts der technischen Unterstützung durch die Assistenzsysteme - den Umgang damit muss man aber lernen, auch schon im jüngeren Alter - sowie angesichts der Gesundheit, die heute sicher besser ist als in den Siebzigerjahren, glauben wir, dass wir Zustimmung im Sinne des Antrages Ihrer Kommission verantworten können.