Lexipedia

Rieder Beat · Ständerat · 2017-09-13

Rieder Beat · Ständerat · Wallis · CVP-Fraktion · 2017-09-13

Wortprotokoll

Wie der Berichterstatter bereits erwähnt hat, bestehen heute Vorschriften dahingehend, dass der Importeur von Autos verpflichtet ist, für die von ihm importierte Fahrzeugflotte eine CO2-Zielvorgabe zu erreichen. Unterschreitet er die Zielvorgabe gegen Ende der Abrechnungsperiode eines Jahres, wird aber ein allfälliges Saldoguthaben zu seinen Gunsten nicht etwa auf das nächste Jahr übertragen, sondern verfällt vergütungslos. Überschreitet er sie, kriegt er Sanktionen. Eigentlich hätte Kollege Regazzi, wenn er konsequent gewesen wäre, bei Unterschreitung einen verstärkten Anreiz verlangen sollen, nämlich eine Entschädigung.

Unter diesen Umständen besteht natürlich für den Fahrzeugimporteur überhaupt kein Anreiz, die Zielvorgabe zu unterschreiten, und er wird gegen Ende des Jahres emissionsstarke Fahrzeuge importieren und seinen Wert möglichst gegen null fahren.

Mit der Annahme der Motion Regazzi würde dieser Fehlanreiz korrigiert. Der Importeur hätte die Möglichkeit, ein allfälliges Saldoguthaben zu seinen Gunsten auf das nächste Jahr zu übertragen, und hätte damit auch den Anreiz, emissionsärmere Fahrzeuge auf den Markt zu bringen und die Elektromobilität zu fördern. Bei der bisherigen Regelung besteht dazu überhaupt kein Anreiz, er wird gegen Jahresende geradezu dazu gezwungen, sein Saldoguthaben aufzubrauchen.

Der Bundesrat hat in der vorberatenden Kommission versucht aufzuzeigen, dass die Motion Regazzi schon deshalb abzulehnen sei, weil die Grundannahme der Motion falsch sei. Die meisten Importeure bräuchten gegen Jahresende ihre Saldoguthaben nicht durch den Import emissionsstarker Fahrzeuge auf. Die Importeure, die Fachkreise selbst, bestätigen aber die Richtigkeit der Annahme der Motion Regazzi. Selbst das Zahlenmaterial des Bundesamtes für Energie zeigt in die gleiche Richtung. Man kann die Statistik eben unterschiedlich interpretieren: Wenn Sie nur ein Jahr nehmen, dann könnten Sie vielleicht mit dem Kommissionssprecher fahren, wenn Sie aber die Tendenz der Statistik nehmen, dann sehen Sie Folgendes: Im Jahre 2012 haben von den vierzehn grössten Importeuren noch dreizehn massive Zielunterschreitungen gehabt. Im Jahre 2016 waren es nur mehr neun, und diese neun haben nur mehr geringe [PAGE 601] Zielunterschreitungen. Das heisst, dass sich bei den Fahrzeugimporteuren jetzt die Tendenz durchgesetzt hat, diese Saldoguthaben gegen Ende des Jahres auszugleichen.

Selbstverständlich führt die Übertragung von Saldoguthaben auf das Folgejahr nicht einfach dazu, dass automatisch emissionsärmere Autos auf den Markt gebracht werden. Aber sie führt zu einem erhöhten Spielraum für die Importeure, welche nicht unter dem Druck des Verfalls ihres Saldoguthabens gezwungen sind, Fahrzeuge mit sicherem Absatz zu importieren, sondern eine grössere Planungsphase haben, wie dies selbst der Kommissionssprecher zugibt. Die Praxis zeigt, dass die heutige Möglichkeit mit der jährlichen Abrechnung und dem Verlust der Saldoguthaben nicht die gewünschte Wirkung entfaltet und den Zielen der Energiestrategie eigentlich zuwiderläuft. Wenn der Importeur von seiner Unterschreitung der Zielvorgabe nicht profitiert, wird er auch nicht emissionsärmere Fahrzeuge und Elektrofahrzeuge importieren.

Der administrative Aufwand betreffend Übertragung der jahresübergreifenden Berechnung dürfte sich im Rahmen halten. Was wichtig ist: Dieser Anreiz kostet uns rein gar nichts.

Ich bitte Sie daher mit der Minderheit, die Motion Regazzi anzunehmen.