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Luginbühl Werner · Ständerat · 2017-09-13

Luginbühl Werner · Ständerat · Bern · Fraktion BD · 2017-09-13

Wortprotokoll

Die Motion beauftragt den Bundesrat, "die CO2-Verordnung sowie allfällige weitere Vorschriften dahingehend anzupassen, dass Importeure von Personenwagen CO2-Zielunterschreitungen auf Folgeperioden übertragen können. Davon ausgenommen sind Nischenhersteller und Kleinhersteller mit CO2-Emissionszielen höher als 130 Gramm pro Kilometer."

Seit dem 1. Juli 2012 gelten in der Schweiz analog zur EU CO2-Emissionsgrenzwerte für neue Personenwagen. Werden Fahrzeuge neu zugelassen, dürfen diese durchschnittlich nicht mehr als 130 Gramm CO2 pro Kilometer ausstossen. In der konkreten Anwendung gibt es bereits verschiedene Flexibilitäten. Die Importeure können sich zu Emissionsgemeinschaften, sogenannten Pools, zusammenschliessen, um ihre Flotte zu optimieren und das vorgeschriebene Emissionsziel gemeinsam zu erreichen. Für Klein- und Direktimporteure besteht eine CO2-Börse. Wird der Emissionsgrenzwert von 130 Gramm CO2 pro Kilometer überschritten, sind Sanktionen für die Importeure fällig. Die Einnahmen aus den Sanktionen fliessen seit dem Vollzugsjahr 2013 in den Infrastrukturfonds. Es wäre allerdings falsch zu glauben, dass dieser deswegen überdotiert ist. Die entsprechenden Sanktionsbeiträge lagen 2016 noch bei 2,4 Millionen Franken. Das ist um den Faktor 100 tiefer, als bei der Einführung der Vorschrift angenommen worden war. Liegt der Durchschnitt der CO2-Emissionen der Flotte unter dem Grenzwert, besteht heute kein Anspruch auf einen Übertrag oder eine Gutschrift auf die nächste Periode, auf das nächste Jahr.

Die Mehrheit der Kommission beantragt Ihnen, die Motion abzulehnen. Die Statistik 2016 zur Zielabweichung bei den fünfzehn grössten Importeuren zeigt in der Mehrzahl eine deutliche Zielunterschreitung. Der Ausgleich der CO2-Emissionen durch den Einkauf emissionsreicher Fahrzeuge am Ende des Jahres, wie es der Motionär beschreibt, kann daher nicht beobachtet werden. Wäre es möglich, Zielwertunterschreitungen auf das Folgejahr zu übertragen, könnten einfach im Folgejahr mehr Fahrzeuge mit hohem Verbrauch sanktionsfrei importiert werden. Damit ist das Ganze eigentlich ein Nullsummenspiel.

Der einzige Vorteil der in der Motion verlangten Lösung: Die Importeure könnten über eine längere Periode gesehen die Kontingente wirklich vollständig ausschöpfen. Dies liegt allerdings nicht unbedingt im Interesse des Klimaschutzes.

Der wichtigste Grund für die Ablehnung durch die Mehrheit ist jedoch die bestehende Koordination der Bestimmungen mit der EU. Die vorgeschlagene Möglichkeit der Übertragung wäre ein Alleingang der Schweiz; sie wäre zudem verbunden mit einem beträchtlichen administrativen Aufwand, ohne dass das Ganze einen echten Mehrwert bringen würde. Das lehnt die Kommission mit 7 zu 6 Stimmen ab.

Die Minderheit der Kommission hingegen schliesst sich den Schlussfolgerungen des Motionärs an und erachtet die vorgeschlagene Massnahme als zielführend. Eine Übertragung der Zielunterschreitung führe dazu, dass im Folgejahr mehr effiziente Fahrzeuge in Verkehr gesetzt würden.