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Fluri Kurt · Nationalrat · 2017-09-14

Fluri Kurt · Nationalrat · Solothurn · FDP-Liberale Fraktion · 2017-09-14

Wortprotokoll

Besten Dank, Herr Kollege Merlini, dass ich mit Ihnen den Platz auf der Rednerliste abtauschen konnte, damit es mir zeitlich reicht.

Vorweg zu einer Aussage von Herrn Rutz, bevor ich etwas zur Kultur sage: Herr Rutz hat heute die Behauptung wiederholt, es handle sich bei dieser Gebühr um eine Mediensteuer. Nur damit diese Meinung nicht unwidersprochen bleibt: Es gibt ein Gutachten zweier Professoren, eines Staatsrechtlers und eines Steuerrechtlers, die klar zum Schluss kommen, dass es sich hierbei eben nicht um eine Steuer handelt, sondern um eine Gebühr. Deswegen besteht dafür eben eine Verfassungsgrundlage. Herr Rutz wollte indirekt ja sagen, dass es für diese Gebühr keine Verfassungsgrundlage gebe, weil es eine Steuer sei. Das ist aber einfach seine Meinung.

Nun zur Kultur: 2016 wurden von den gesamten Ausgaben der SRG rund 18 Prozent oder 281 Millionen Franken für Kultur, für Gesellschaft und für Bildung ausgegeben. Die SRG spielt damit eine bedeutende Rolle für das gesellschaftliche und kulturelle Leben in der Schweiz. Ihr Auftrag umfasst Kulturberichterstattung, Bildung im kulturellen Bereich und Kulturförderung. Ich erinnere beispielsweise daran, dass die Schweizer Musik auf einzelnen SRG-Sendern auf einen Anteil von bis zu 50 Prozent kommt. Über alle SRG-Sender gesehen, beträgt der Anteil der Schweizer Musik über 20 Prozent.

Der finanziell bedeutendste Pfeiler der Kulturförderung im Fernsehen ist aber die Filmförderung. Es gibt eine Zusammenarbeitsvereinbarung zwischen dem Fernsehen und der schweizerischen Filmbranche. Von 2016 bis 2019 werden es jährlich 27,5 Millionen Franken sein, die für die Filmförderung ausgegeben werden. Ohne diese Mittel wäre eine eigenständige schweizerische Filmproduktion schlicht und einfach nicht denkbar. Es gibt aber auch Vereinbarungen betreffend Schweizer Literatur, und nicht zu vergessen ist auch, dass die Archive der SRG ein bedeutendes schweizerisches Kulturgut darstellen.

Während der Anhörungen in der KVF-NR hat der Vertreter des Initiativkomitees gesagt, die Einnahmen könnte die SRG nebst der Werbung beispielsweise durch den Verkauf von TV-Abos erzielen, indem sie ihre Angebote verschlüsselt und nur für jene freischaltet, die die Gebühren bezahlt haben. Sie könnte also so vorgehen, wie Netflix oder Teleclub das heute tun. Wir haben dann diesen Vertreter des Initiativkomitees gefragt, wie es denn mit der Finanzierung von Gebräuchen, Traditionen, Kulturausrichtungen stehe, die sich zum Teil nur auf einzelne Ortschaften oder Talschaften bezögen, ob diese denn auch auf diesem Weg genügend finanzielle Unterstützung erfahren könnten. Die Antwort war dann sehr unklar. Sie wurde so formuliert, dass zwischen der Förderung auch der regionalen, lokalen und bloss schwach nachgefragten Kultur einerseits und dem Schutz der Bürger vor ungerechtfertigten Gebühren andererseits befriedigende Lösungen gefunden werden müssten. Ja, das wissen wir auch. Da müssen befriedigende Lösungen gefunden werden. Aber was eine befriedigende Lösung wäre, dazu konnte sich der Vertreter des Initiativkomitees nicht äussern.

Die Lösung würde vermutlich darin bestehen - weil eben mit diesen TV-Abos nicht genügend Gelder zusammenkämen, um die Kultur der Minderheiten genügend zu fördern -, dass dann wieder die öffentliche Hand einspringen müsste. Deshalb sind wir ganz klar der Auffassung, dass die heutige Situation der SRG mit dieser Gebühr eine Lösung ist, die eine [PAGE 1376] Kulturförderung garantiert, die sich nicht nur auf die Masse, auf die Verkäuflichkeit ausrichtet. Es ist eine Lösung, die auf die Förderung der Kultur von kleinen Regionen oder kleinen Bevölkerungsgruppen Rücksicht nimmt. Wir sind der Auffassung, dass die Kulturförderung letztlich auch ein Auftrag ist, der im Interesse unseres Landes zu erbringen ist, welches eben gerade von einer kleinräumigen Kultur geprägt ist.

Deswegen empfehlen wir sowohl die Initiative als auch einen allfälligen Gegenvorschlag ganz klar zur Ablehnung.