Lexipedia

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2017-09-18

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2017-09-18

Wortprotokoll

Das Inverkehrbringen von nichtselbsttätigen Grosswaagen, wie öffentlichen Brückenwaagen, ist seit 2004 in der Verordnung des EJPD vom 16. April 2004 über nichtselbsttätige Waagen geregelt. Solche Waagen werden im Rahmen eines Konformitätsbewertungsverfahrens in Verkehr gebracht. Das Bundesrecht legt die Voraussetzungen fest, die Konformitätsbewertungsstellen erfüllen müssen, aber nicht, welche Konformitätsbewertungsstellen es gibt. Neben dem Eidgenössischen Institut für Metrologie (Metas) könnten sich also auch andere Anbieter als Konformitätsbewertungsstelle bezeichnen lassen. Das ist wirtschaftlich aber offenbar nicht attraktiv. Das Metas stellt für seine Dienstleistungen für jede Kategorie von Grosswaagen einen festen Preis in Rechnung, der unabhängig vom Standort der Waage ist. Der Standort einer Grosswaage zieht also keine Mehrkosten nach sich. [PAGE 1407]