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Janiak Claude · Ständerat · 2017-09-18

Janiak Claude · Ständerat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2017-09-18

Wortprotokoll

Einmal mehr sind wir mit einer Initiative konfrontiert, bei der von Anfang an klar war, dass eine rigorose Umsetzung elementare Grundsätze eines Rechtsstaates, insbesondere das Gebot der Verhältnismässigkeit, verletzen würde. Als Parlament haben wir bei diesen Konstellationen immer die Zwei auf dem Rücken. Nehmen wir die rechtsstaatlichen Prinzipien ernst, wird man uns vorwerfen, den Volkswillen nicht ernst zu nehmen. Tun wir es nicht, werden wir spätestens beim ersten höchstrichterlichen Entscheid, der im Einzelfall eine Verletzung des Grundsatzes der Verhältnismässigkeit rügt, Haue bekommen. Im vorliegenden Fall wurde im Abstimmungskampf wiederholt auf die absurden Konsequenzen im Falle der sogenannten Jugendliebe hingewiesen. Der Initiativtext ist klar: Auch sie fällt darunter. Die Initianten sind nicht müde geworden zu behaupten, dass sie trotz des klaren Initiativtextes in Fällen der Jugendliebe die rigorosen Folgen bei der Umsetzung nicht wollen. Sie haben gesagt, der Gesetzgeber werde es dann schon richten. Tun wir es, sehen wir uns in der obenerwähnten Konstellation wieder. Was immer wir machen, man wird uns kritisieren.

Ich muss Ihnen gestehen, dass ich angesichts dieser Ausgangslage grosses Verständnis für den Antrag Jositsch hatte, auf das Geschäft nicht einzutreten. Ich habe aber dennoch für Eintreten gestimmt und werde das auch weiterhin tun. Ich möchte einfach sichergehen, dass es nicht dazu kommt, dass Personen lebenslang dafür bestraft werden, dass sie als Jugendliche die Hormone nicht voll im Griff hatten. Es reicht bekanntlich, dass sie einvernehmlich eine Jugendliebe pflegten, aber das Schutzalter eben noch nicht erreicht war.

Wir haben jetzt gehört: Wenn man nicht eintritt, dann hofft man auf das Bundesgericht. Ich gebe zu, ich bin ein bisschen geschädigt. Ich habe über das Wochenende den neuesten Lewinsky-Roman "Der Wille des Volkes" gelesen, wo beschrieben wird, was da alles noch passieren könnte. Als ich das gelesen habe, habe ich mir gedacht: Auch das Bundesgericht ist ja Hüterin des Verhältnismässigkeitsprinzips. Aber ja: Auch der Zeitgeist geht je nachdem nicht an Lausanne vorbei, oder? Also möchte ich auf sicher gehen. Deshalb glaube ich, dass es unsere Verantwortung ist, hier nun Regeln aufzustellen, auch wenn wir uns damit natürlich keine Freunde machen werden.

Ich habe auch aufgeschrieben, welche Punkte mir wichtig sind, und kann mich jetzt eigentlich kürzer fassen und auf das verweisen, was Herr Kollege Vonlanthen ausgeführt hat. Er hat genau die Punkte aufgezählt, die wichtig sind, vor allem, dass wir dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit Rechnung tragen. Wir sind deshalb nicht "light", überhaupt nicht. Ich möchte insbesondere auch die Mehrheit bitten zu überlegen, ob sie bei Artikel 67c nicht doch der Minderheit folgen und nach zehn Jahren eine Überprüfung des Tätigkeitsverbots zulassen will. Das führt nicht zu einer Aufweichung der ganzen Angelegenheit. Das Mail, das wir bekommen haben, ist schon erwähnt worden: Auch Kinderschutz Schweiz begrüsst es, dass Fälle der sogenannten Jugendliebe vom automatischen Tätigkeitsverbot ausgeschlossen werden und dass dadurch dem Verhältnismässigkeitsprinzip Rechnung getragen wird.

Wie gesagt, grosse Freunde werden wir uns mit den Entscheiden, die wir heute treffen, nicht machen. Die einen finden: ach, schon wieder zu weich. Die anderen finden, die Prinzipien würden nicht wirklich eingehalten. Gehen wir also an die Arbeit und tun das, was vorgesehen ist. Wir müssen diese Gesetzgebung machen.

Ich bitte Sie, einzutreten und in dem Sinne, wie es vorhin Herr Vonlanthen ausgeführt hat, zu entscheiden.