Minder Thomas · Ständerat · 2017-09-18
Minder Thomas · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2017-09-18
Wortprotokoll
Bei dieser Vorlage fällt eines sofort auf: Sie hat Parallelen zur Umsetzung der Volksinitiative "für die Ausschaffung krimineller Ausländer". Einmal mehr dominieren bei diesem Geschäft das Wort "Verhältnismässigkeit" und somit das Wort "Härtefallklausel" oder, in den Worten unseres Kollegen Jositsch, eine Umsetzung "light".
Anscheinend ist es nicht mehr möglich, an der Urne über Weiss oder Schwarz abzustimmen; dauernd kommen die Verhältnismässigkeitsprofis und wenden ein, es gebe noch Grau. Man könnte meinen, die Verhältnismässigkeit dominiere die Umsetzung von Volksinitiativen, ja, dieser Grundsatz stehe über allen anderen Normen in der Verfassung. Nur, wenn die Bürgerinnen und Bürger an der Urne sich für Weiss entscheiden und nicht für Schwarz und auch nicht für Grau, so ist das eben auch verhältnismässig und verfassungskonform. Oder bezogen auf diese Initiative: Ein Tätigkeitsverbot - ein bis ans Lebensende geltendes Verbot für Pädophile, mit Kindern oder abhängigen Personen zu arbeiten -, welchem der Souverän mit über 60 Prozent zugestimmt hat, ist eben sehr wohl verhältnismässig.
Hinzu kommt Folgendes: Gerade die Verhältnismässigkeitsprofis - in der Kommission für Rechtsfragen hat es einige davon - sollten Artikel 36 der Bundesverfassung besonders gut kennen. Er erlaubt Einschränkungen der Grundrechte, ja sogar schwere Einschränkungen. Dazu braucht es eine gesetzliche Grundlage, ein öffentliches Interesse oder den Schutz von Grundrechten Dritter. So steht es in der Bundesverfassung. All diese Elemente berücksichtigte die Pädophilen-Initiative, obschon sie es nicht einmal musste, da es bekanntlich eine Verfassungsinitiative war und nicht bloss ein Gesetz.
Die Frage der Verhältnismässigkeit wurde bereits entschieden, nämlich vor dreieinhalb Jahren, am 18. Mai 2014; Kollege Jositsch hat es angedeutet. Der Souverän befand: Ja, das lebenslängliche Berufsverbot für wegen Delikten an Kindern rechtskräftig verurteilte Sexualstraftäter ist durchaus verhältnismässig. Gerade aus Sicht der besonders Schutzbedürftigen, der Kinder und der abhängigen Personen, ist es mehr als verhältnismässig, wenn wir ihnen keine verurteilten Pädophilen als Lehrer oder Pflegepersonal vorsetzen - mit einem Verbot bis an deren Lebensende.
Verhältnismässigkeit bedeutet, zwischen Bedürfnissen und Freiheiten zweier Personen abzuwägen, die einander gegenüberstehen, hier zwischen dem Schutz auf sexuelle Unversehrtheit einerseits und der Freiheit der Berufsausübung andererseits. Die Wirtschaftsfreiheit bzw. die Freiheit, einen Beruf zu wählen, ein ganz klein wenig einzuschränken, um schützenswerte Personen zu schützen, ist eine sehr geeignete Massnahme. Es ist eine erforderliche Massnahme, um solche Personen von Kindern fernzuhalten. Es ist zudem für Betroffene eine durchaus zumutbare Massnahme, da ihnen nur eine Handvoll Berufe verwehrt wird. Sie können noch hundert andere Berufe ausüben.
Ein anderes Beispiel, welches vielleicht noch einleuchtender ist, zeigt, dass diese Pädophilen-Initiative sehr wohl verhältnismässig war, aber von der Kommission nicht umgesetzt wurde. Es ist die Initiative der GSoA. Käme eine erneute Armeeabschaffungs-Initiative vors Volk und käme sie durch - Kollege Jositsch hat mein "raisonnement" in der Kommission zu diesem Beispiel bereits geschildert -, würde sich die rechte Ratshälfte bei der Umsetzung alsdann ebenfalls auf die Verhältnismässigkeit berufen. Ganz in diesem Sinne würde man sagen, dass die Kampfflugzeuge erhalten bleiben müssten, um den zivilen Polizeidienst zu gewährleisten. Die Genie- und Übermittlungstruppen, vielleicht sogar die Infanterietruppen würden ebenfalls bleiben, um den Kantonen bei Naturkatastrophen zu helfen. Sie sehen anhand dieses Beispiels, wie wir das Element der Verhältnismässigkeit ad absurdum führen können. Nur weil ihnen die sogenannte Volksinitiative politisch nicht gefällt, stellen einige Parlamentarier die Verhältnismässigkeit immer wieder über die wortgetreue Umsetzung. Sie missachten das eigentlich wichtige Prinzip der Rechtsstaatlichkeit, um politisch Unliebsames zu bekämpfen. Dass durch dieses Vorgehen der Gehalt der Verhältnismässigkeit unmittelbar entleert wird, sei nur so nebenbei erwähnt.
Wenn sich der Souverän für Weiss oder eben für Schwarz entscheidet, so hat das mit der Umsetzung etwas zu tun. Bei dieser Vorlage wird aber ganz schön grau gefärbt. Artikel 123c der Bundesverfassung verlangt - das war vielleicht das wichtigste Wort im Initiativtext - ein endgültiges Tätigkeitsverbot. Und was machen wir? Das Gericht kann ein [PAGE 633] Tätigkeitsverbot für eine Dauer zwischen einem und zehn Jahren aussprechen, und der Täter soll - einmal mehr - nach zehn Jahren eine Neuevaluation seines Tätigkeitsverbots verlangen können. Bei der Abstimmung zur Pädophilen-Initiative lag zudem - Kollege Jositsch hat es angetönt, aber es scheint mir wichtig zu sein - ein indirekter Gegenentwurf vor. Dieser beinhaltete bereits eine Härtefallklausel. Auf jedem Podium war davon die Rede. Das Volk hat sich explizit gegen jenen Entwurf ausgesprochen und das Original ohne Härtefallklausel gewählt. Nicht einmal angesichts dieser Tatsache akzeptieren wir den Volksentscheid. Das ist einmal mehr eine Missachtung des Volkswillens bei der Umsetzung einer Volksinitiative. Vielleicht hätte man vor diesem Hintergrund - ich spiele jetzt das Spiel weiter - die 1:12-Initiative der Juso annehmen sollen. Es wäre spannend gewesen zu hören, wie bei der Umsetzung argumentiert worden wäre. Die Verhältnismässigkeitsliebhaber hätten den Faktor 12 sicherlich und mühelos noch zu 13 oder 14 umgebogen.
Die Umsetzung der Pädophilen-Initiative ist für mich sowohl auf der inhaltlichen wie auf der zeitlichen Ebene ein absolutes Ärgernis. Vor dreieinhalb Jahren wurde diese Initiative angenommen; erst jetzt debattieren wir als Erstrat über deren Umsetzung. Die Karikatur der Verhältnismässigkeit obsiegte einmal mehr. Der Begriff "endgültig" bzw. "définitivement" bzw. "definitivamente" im Initiativtext wird zu Makulatur, egal in welcher Amtssprache. Da wir in den letzten Jahren Weltmeister geworden sind beim Abschwächen von angenommenen Volksinitiativen, dürfen wir uns in Zukunft nicht wundern, wenn vermehrt Volksbegehren mit sehr ausformulierten Initiativtexten und extremeren Forderungen lanciert werden und diese auch an der Urne durchkommen.
Dies ist der Grund, warum ich eine jener zwei Stimmen war, welche in der Kommission bei der Gesamtabstimmung dieser Vorlage nicht zugestimmt haben. Ich bin für Eintreten, hoffe aber fest, dass die Schwesterkommission den ständerätlichen Fauxpas, was die konkrete Umsetzung anbetrifft, noch korrigiert und sämtliche Kann-Formulierungen aus dem Entwurf entfernt.