Schelbert Louis · Nationalrat · 2017-09-18
Schelbert Louis · Nationalrat · Luzern · Grüne Fraktion · 2017-09-18
Wortprotokoll
Die Motion 15.3835 befasst sich mit dem Vorsorgeprinzip bei Pestiziden. Laut Motion sollen Bundesrat und Verwaltung gesetzlich gewährleisten, dass sie sich bei der Zulassung von Pestiziden vom Vorsorgeprinzip leiten lassen, dass nur Behörden wissenschaftliche Beurteilungen zur Zulassung vornehmen können und dass der Verkauf potenziell toxischer Produkte bis zur Klärung des Sachverhalts verboten ist.
Der Bundesrat lehnt die Motion ab. Das Bewilligungsverfahren beruhe auf dem Vorsorgeprinzip, sagt er. Aber das Leben sagt etwas anderes: Glyphosat wurde in Wein, in menschlichem Urin und in Muttermilch nachgewiesen; es gibt Schäden im Bodenleben. Die Internationale Agentur für Krebsforschung der WHO hat das Pestizid als wahrscheinlich krebserregend eingestuft. Diese Beispiele stellen die Aussagen des Bundesrates infrage, dass es der Gesundheit der Menschen nicht schade und dass es keine unannehmbaren Auswirkungen auf die Umwelt habe.
Bei der Unabhängigkeit der Beurteilung von Zulassungen widerspricht sich der Bundesrat zum Teil selber. Diese Arbeit müssten die Behörden selber leisten, doch zum Teil macht es die agrochemische Industrie; siehe die Antwort auf die Frage 15.5248. Kritiker halten die Schweizer Behörden für unterdotiert und daher für nicht imstande, alle Studien zu den Pestiziden selbst zu beurteilen. In der Tat überprüft ein Teil der agrochemischen Industrie die Studien anderer agrochemischer Unternehmen; da liegt ein klarer Interessenkonflikt vor.
Die Studien, die Glyphosat als unbedenklich einstuften, stammen offenbar zu einem grossen Teil von Forschern mit Interessenkonflikten. Die "Süddeutsche Zeitung" fasste im März 2017 einen entsprechenden Bericht zusammen. Die Forscher ständen zum Teil in enger Verbindung zu Monsanto und seien eventuell nicht unabhängig in ihrem Urteil, stand da zu lesen.
Umso richtiger ist die Forderung der Motion, dass nur Behörden die Zulassungen beurteilen dürfen. Es geht nicht, diese Aufgabe an direkt oder indirekt interessierte Kreise weiterzugeben. Es geht auch nicht, Angehörige anderer Agroindustriebetriebe dafür einzusetzen. Wenn Unabhängigkeit überhaupt gewährleistet werden kann, dann nur durch Personen, die weder direkt noch indirekt mit den Produzenten verbandelt sind.
Die Motion verlangt auch ein Verkaufsverbot potenziell toxischer Produkte. Wieso tut dies der Bundesrat bei Glyphosat nicht? Laut der mit Krebsforschung befassten Stelle der Weltgesundheitsorganisation gibt es genug Beweise, um Glyphosat als für Tiere krebserzeugend einzustufen und zu bestätigen, dass die Substanz die DNA von menschlichen in vitro kultivierten Zellen beschädigt und bei Menschen zu einem erhöhten Risiko führt, am Non-Hodgkin-Lymphom zu erkranken. Das ist das Ergebnis von Studien, in denen während der letzten fünfzehn Jahre in Schweden, in den USA und in Kanada Menschen untersucht wurden, die bei der Arbeit in der Landwirtschaft und im Gartenbau Glyphosat ausgesetzt sind. Die Ärzte für Umweltschutz, eine schweizerische Organisation, verlangen ein Verbot, ebenso Ärztevereinigungen anderer europäischer Länder.
In der Zwischenzeit hat der Bundesrat den Aktionsplan zu den Pestiziden veröffentlicht. Er wurde lange erwartet. Das lange Warten hat sich aber nicht gelohnt. Pestizide werden weiter zum tiefsten Mehrwertsteuersatz bezogen. Lenkungsabgaben gibt es vorderhand nicht. Gleichzeitig nimmt die Biodiversität in der Schweiz stark ab. Eine der häufigsten Ursachen sind Pflanzenschutzmittel. Das hat das Bafu im Bericht "Biodiversität in der Schweiz", erschienen 2014, festgestellt. Die Produktionsart, die auf Pestizide verzichtet und der Biodiversität wirklich nützt, ist die Biolandwirtschaft. Diese müsste der Bund stark fördern, aber auch das ist nicht vorgesehen.
Die Grünen fordern den Bundesrat auf, seine Bewertung der Gefährlichkeit von Glyphosat sowie die für die Verwendung von Glyphosat erteilten Bewilligungen zu überdenken und den Verkauf zumindest zu sistieren. Migros und Coop nahmen Glyphosat vorsichtshalber aus dem Sortiment. Das Vorsorgeprinzip muss sich auch bei den Behörden durchsetzen.[GZ]
Bitte nehmen Sie die Motion an. [PAGE 1432]