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Dittli Josef · Ständerat · 2017-09-18

Dittli Josef · Ständerat · Uri · FDP-Liberale Fraktion · 2017-09-18

Wortprotokoll

Im Zweitrat hat man ja die Möglichkeit, über die Kommission eine Motion abzuändern. Die vorliegende Motion richtet sich in erster Linie gegen jene religiösen Stiftungen, die in Terrorismusfinanzierung und Finanzkriminalität verwickelt sein könnten, dies vor dem Hintergrund islamistisch motivierter Anschläge in Europa und weiterer illegaler Aktivitäten aus fundamentalistisch-islamistischen Kreisen.

Dieser Vorstoss ist von Überlegungen motiviert, die ich nachvollziehen kann, die nicht einfach übergangen werden können. Diesbezüglich teile ich grundsätzlich diese Stossrichtung. Der Vorstoss greift aber sehr weit in Strukturen ein, die historisch gewachsen und traditionell begründet sind. Ich denke da vor allem an die vielen kleineren und grösseren kirchlichen Stiftungen, die unseren Landeskirchen zugehörig sind. Darunter fallen laut eigenen Recherchen zum Beispiel die Stiftung Kapelle Schwägalp, die Stiftung Kapelle Klimsenhorn in Hergiswil, die Stiftung Frauenkloster St. Karl in Altdorf, die Stiftung Kloster Maria der Engel in Appenzell, die Stiftung Santa Maria in Zug. Ich könnte viele weitere ähnliche kirchliche Stiftungen aufzählen.

Diese Stiftungen sind völlig unproblematisch und haben mit Geldwäscherei sicher nichts zu tun. Wenn nun diese Motion unverändert angenommen wird, dann werden solche Stiftungen mit dem gleichen administrativen Aufwand konfrontiert und über den gleichen Leisten geschlagen wie zum Beispiel jene Stiftungen, die islamistischen Organisationen nahestehen. Dies scheint mir doch etwas unverhältnismässig zu sein.

Es stellt sich für mich die Frage, ob der Motionstext im Zweitrat anzupassen und Ausnahmen festzulegen seien für jene Stiftungen, die einer anerkannten Landeskirche angehören. Die Kommission des Zweitrates hat ja gemäss Artikel 121 Absatz 3 des Parlamentsgesetzes die Möglichkeit, den Text abzuändern. Ich stelle deshalb den Ordnungsantrag, die Motion an die Kommission zurückzuweisen mit folgendem Auftrag: Die Kommission soll prüfen - es ist also ein Prüfauftrag -, die Motion im Zweitrat dahingehend abzuändern, dass Stiftungen, die einer anerkannten Landeskirche zugehörig sind, von den neu zu erlassenden Regelungen ausgenommen werden.

Wenn wir die Motion einfach so annehmen, wie sie heute formuliert ist, ist dies für mich nicht hundertprozentig zufriedenstellend. Aber deswegen mit der Minderheit heute einfach Nein zu stimmen ist meines Erachtens auch nicht der richtige Weg. Es sollte unser Ziel sein, eine Motion mit einer ausgereiften Formulierung anzunehmen. Dazu braucht es aber die Kommission. Sie sollte sich nochmals eingehend mit dem Motionstext befassen.

Ich würde mich deshalb freuen, wenn die Kommission bereit wäre, das Geschäft zurückzunehmen.