Glättli Balthasar · Nationalrat · 2017-09-19
Glättli Balthasar · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2017-09-19
Wortprotokoll
Es ist eine wichtige Entscheidung, die wir heute treffen werden, und zwar deshalb, weil die Frage der bilateralen Beziehungen und ihrer Ausgestaltung, die Frage der Ausgestaltung der Migrationspolitik, aber auch die Frage, wie man damit umgeht, dass zusammen mit der Personenfreizügigkeit eben auch dafür geschaut werden muss, dass die Situation der Arbeitnehmenden gesichert, geschützt wird, weil all diese Fragen zentral und wichtig sind und auch viele Menschen in diesem Land umtreiben. Ich werde Ihnen jetzt begründen, warum wir Grünen der Meinung sind, dass es erstens einen Gegenvorschlag braucht, und weshalb wir [PAGE 1442] Sie zweitens einladen, unseren Gegenvorschlag zu unterstützen.
Die Rasa-Initiative ist ja eine besondere Initiative, und zwar in dem Sinn, dass sie nicht etwas Neues fordert, sondern etwas Altes. Sie will also gewissermassen zurück auf Feld eins. Das ist nicht illegitim. Schauen wir zurück: Noch 2009 hat die Stimmbevölkerung am 8. Februar die Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf Bulgarien und Rumänien mit fast 60 Prozent angenommen. Fünf Jahre später kam dann die Initiative der SVP zur Abstimmung. Das Resultat ging ganz knapp in die andere Richtung. Das heisst, es ist grundsätzlich nicht ungebührlich, dann nochmals fünf Jahre später wieder zu entscheiden, in welche Richtung der Weg gehen soll. Aber die Rasa-Initiative hat einen wesentlichen Geburtsfehler. Ihr eigentliches Ziel war ja, als Notstopp zu dienen, als Reissleine, als Auffanglinie, wenn es uns im Parlament nicht gelingt, eine Umsetzung der Masseneinwanderungs-Initiative zu finden, die die Bilateralen nicht gefährdet.
Wir haben dieses Kunststück, ganz im Gegensatz zum Bundesrat, gewollt und geschafft. Deshalb meinen wir Grünen nun, dass wir nicht zurück auf Feld eins, sondern einen Schritt nach vorn tun sollten, wenn wir wirklich nochmals abstimmen. Ein Schritt nach vorn heisst, dass wir eben in der Bundesverfassung nicht nur das Selbstverständliche festschreiben, dass wir nämlich die völkerrechtlichen Verpflichtungen beachten, wenn wir die Ausländerinnen- und Ausländerpolitik machen, sondern auch das Richtige und Sinnvolle, nämlich dass wir versuchen, die Ausschöpfung des inländischen Arbeitskräftepotenzials in unserem Land zu stärken, und zwar sowohl mit arbeitsmarktlichen wie mit familienpolitischen und auch bildungspolitischen Massnahmen. Das heisst, dass man nicht Mauern bauen soll, sondern dass man denen die Hände hinstreckt, die eine Unterstützung nötig haben, damit sie ihren Wunsch, hier im Arbeitsmarkt tätig sein zu können, eben auch realisieren können, sei das z. B. durch eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie oder sei das durch entsprechende bildungspolitische Massnahmen.
Wir Grünen meinen, dass wir das Erfolgsrezept, die Personenfreizügigkeit begleitet durch flankierende Massnahmen - ich glaube, das ist das Zentrum dessen, was in diesem Land dreimal ein Ja zu den Bilateralen I ermöglicht hat -, in der Verfassung festschreiben müssen. Es geht uns hier nicht darum, einen ganzen Katalog zusätzlicher flankierender Massnahmen zu fordern. Wir haben keine spezifischen neuen flankierenden Massnahmen erwähnt. Aber es geht uns darum, dass wir, wenn wir darüber abstimmen, wie der bilaterale Weg weitergehen soll, sagen können: Dieser Weg liegt auf zwei Fundamenten, auf der Personenfreizügigkeit einerseits und den flankierenden Massnahmen andererseits. Das hat in der Vergangenheit jeweils zu einer klaren Mehrheit geführt und würde aus unserer Sicht auch in der Zukunft zu einer klaren Mehrheit führen.
Wer keine klare Mehrheit für die Bilateralen will - das sage ich an die Adresse der SVP-Fraktion -, macht letztlich die Türe auf für eine EU-Beitrittsdiskussion; ob Sie das wollen, ist eine Frage, die Sie beantworten müssen. Wir sind der Meinung, den bilateralen Weg zu festigen heisst, seine zwei Fundamente zu stärken, das heisst Ja zur Personenfreizügigkeit, aber auch Ja zu den flankierenden Massnahmen. Was wir nicht wollen, ist der Wegfall der Personenfreizügigkeit und damit auch der Wegfall des Arbeitnehmerschutzes, der flankierenden Massnahmen.