Masshardt Nadine · Nationalrat · 2017-09-19
Masshardt Nadine · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2017-09-19
Wortprotokoll
Unbestritten: Die Rasa-Initiative war wichtig als Sicherheitsnetz. In diesem Sinne danke ich den Initianten für die Zeit, die sie für dieses Projekt aufgewendet haben. Denn hätte die Umsetzung von Artikel 121a die Kündigung der Personenfreizügigkeit zur Folge gehabt, hätten wir auf die Rasa-Initiative zurückgreifen können. Doch erstens gefährden Nationalrat und Ständerat mit der Umsetzung der Masseneinwanderungs-Initiative die Bilateralen nun nicht. Zweitens verzichtete die SVP auf ein Referendum gegen die Umsetzung. Zudem kam auch von keinem anderen Komitee ein Referendum zustande.
Somit wurde erstens die parlamentarische Umsetzungsgesetzgebung legitimiert. Zweitens hat sich seit der Verabschiedung der Umsetzung der Masseneinwanderungs-Initiative das Verhältnis zur EU ziemlich entspannt. Das Forschungsabkommen Horizon 2020 etwa wurde ratifiziert und in Kraft gesetzt. Drittens ist das Hauptziel der Rasa-Initiative - der Erhalt der Bilateralen - bereits erfüllt. Deshalb findet die SP den Rückzug der Initiative eigentlich angezeigt.
Denn erinnern wir uns nochmals, was die Ziele der Rasa-Initiative waren. Gemäss den Initianten war das Hauptziel der Erhalt des bilateralen Weges. Dazu kamen die Sorge um die Zukunft von Horizon 2020 sowie weiterer für die Schweiz wichtiger Abkommen mit der EU. Insgesamt sollte wieder mehr Rechtssicherheit hergestellt werden.
Gerade die Diskussionen rund um die Rasa-Initiative stiften nun aber wieder mehr Rechtsunsicherheit. Wie wäre ein Nein zu interpretieren? Wie ein Ja? Was wären die Folgen?
Auch deshalb und weil das Hauptziel von Rasa erfüllt ist, stimmt die SP-Fraktion der Rasa-Initiative nicht zu. Wir anerkennen aber den Geist und das berechtigte Anliegen der Initiative sowie der Initianten, die Beziehungen zur EU nicht aufs Spiel zu setzen. Wir enthalten uns der Stimme. Auch wir fänden es grundsätzlich wünschenswert, Artikel 121a wieder zu streichen. Die Ästhetik kann aber nicht der alleinige Grund sein, die Verfassung anzupassen.
Zu den Gegenvorschlägen: Die SP stand einem Gegenvorschlag immer offen gegenüber; dies aber nur, falls dieser materiell entweder einen sozialpolitischen oder einen europapolitischen Fortschritt bedeutet. Dies ist bei den vorliegenden drei Gegenvorschlägen nun aber nur beim Antrag der Minderheit I (Glättli) der Fall. Denn damit würden die flankierenden Massnahmen sowie die Förderung des inländischen Potenzials - namentlich auch die familienpolitischen Massnahmen - in der Verfassung verankert.
Die anderen beiden Gegenvorschläge aus der SVP- und der GLP-Fraktion lehnen wir ab: Wir fänden es problematisch, die Stimmbevölkerung mit einer Vorlage an die Urne zu bemühen, bei der weder Annahme noch Ablehnung materielle Auswirkungen hätte. Und der SVP-Gegenvorschlag würde Sinn und Zweck der Rasa-Initiative ins Gegenteil verkehren.
Zusammengefasst: Die SP-Fraktion nimmt den Gegenvorschlag gemäss Minderheit I (Glättli) an und lehnt die anderen Gegenvorschläge ab. Bei der Initiative selber enthalten wir uns der Stimme.