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Fetz Anita · Ständerat · 2017-09-19

Fetz Anita · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2017-09-19

Wortprotokoll

Die Motion will den Bundesrat beauftragen, dem Parlament einen Entwurf zur Änderung von Artikel 18 Absatz 2 des Finanzhaushaltgesetzes zu unterbreiten. Ehrlich gesagt, ich musste auch nachschauen, was das genau für ein Artikel und für ein Absatz ist. Auf jeden Fall soll es darum gehen, Sparmassnahmen, die der Bundesrat in seinem Zuständigkeitsbereich zur Einhaltung der Schuldenbremse ergriffen hat, auch noch vom Parlament aus zu priorisieren.

Ihre Finanzkommission lehnt die Motion einstimmig ab, und zwar aus folgenden Gründen: Wir sind unisono der Meinung, dass der ganze Budgetierungsprozess eh schon sehr komplex ist. Wenn jetzt auch noch dazukommt, dass das Parlament spezielle Regeln vorgibt, und zwar auf gesetzlicher Ebene, dann droht der ganze Budgetierungsprozess zu einem Automatismus in einem vorgegebenen Korsett zu werden. Das wollen wir nicht. Wir wollen die Finanzhoheit des Parlamentes erhalten. Sie würde auch mit dieser Motion beibehalten, aber wir brauchen nicht ein Korsett, das uns gesetzlich einschränkt.

Das sind im Wesentlichen die Überlegungen Ihrer Finanzkommission. Es wurde auch darauf hingewiesen, dass man nicht ganz abstreiten kann, dass es hin und wieder doch das Parlament ist, das Aufstockungen gegenüber den Budgetvorgaben des Bundesrates macht, weil es findet, die Prioritäten sollten etwas anders gesetzt werden. Das ist auch unser gutes Recht. Deshalb sollten wir nicht freiwillig darauf verzichten und dem Bundesrat und uns ein noch komplizierteres Korsett für den Budgetierungsprozess aufzwingen.[GZ]

Deshalb bitten wir Sie, uns zu folgen und diese Motion abzulehnen.