Guldimann Tim · Nationalrat · 2017-09-19
Guldimann Tim · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2017-09-19
Wortprotokoll
Das Volk hat Artikel 121a der Verfassung mit der klaren Ansage angenommen, dass die bilateralen Verträge nicht infrage gestellt werden. Die Initiative beauftragte den Bundesrat, er solle mit Brüssel eine Anpassung des Freizügigkeitsabkommens aushandeln. Die EU sagte Nein. Deshalb ist Artikel 121a in diesem Punkt nicht umsetzbar. Bundesrat und Parlament hatten in dieser Situation nur zwei Möglichkeiten: entweder die Kündigung des Abkommens beziehungsweise der offene Vertragsbruch - das hätte aber der Absicht der Initiative klar widersprochen, die Bilateralen nicht zu gefährden - oder Artikel 121a innerhalb der bestehenden Vertragsverpflichtung und deshalb nur beschränkt umzusetzen. Das Parlament hat sich für das Zweite entschieden. Gegen diesen Entscheid ist kein Referendum ergriffen worden. Das Gesetz hat damit verfassungsmässige Gültigkeit. Seither können wir uns am EU-Forschungsprogramm wieder beteiligen, das Verhältnis mit der EU hat sich entspannt, und über anstehende Fragen wird wieder verhandelt.
Die Behauptung, dieser Parlamentsbeschluss stehe im Widerspruch zur Verfassung, ist falsch. Wenn Herr Lukas Reimann sagt, die Mehrheit des Parlamentes sei das personifizierte Böse, dann verteufelt er das Parlament und wird metaphysisch - das ist auch nicht so guter Stil. Wir haben die Verfassung nicht verletzt, ausser einem Teil von Artikel 121a. Hätten wir anders entschieden, hätten wir einen anderen Teil von Artikel 121a verletzt. In diesem Dilemma lag der Widerspruch. Dieser Widerspruch liegt allein in Artikel 121a drin und nur dort.
Die Rasa-Initiative wurde im November 2015 eingereicht, nachdem absolut klar war, dass Verhandlungen mit Brüssel über das Freizügigkeitsabkommen nicht möglich sind. Das Hauptziel der Rasa-Initiative war, den bilateralen Weg zu sichern, der durch eine Umsetzung von Artikel 121a hätte gefährdet werden können. Die Rasa-Initiative hat diese Diskussion und damit den Entscheid des Parlamentes positiv beeinflusst und damit die Gefahr gebannt.
Der Bilateralismus wurde gesichert. Dafür bin ich der Rasa-Initiative sehr dankbar. Ihr Ziel ist damit erfüllt. Ich hoffe deshalb nach wie vor, die Initiative werde noch zurückgezogen: Wenn wir uns nachher auf einen Gegenvorschlag einigen, wird sie zurückgezogen, und die Sache ist gelöst.
Wenn aber die Rasa-Initiative nicht zurückgezogen wird, stimmt das Volk darüber ab. Das Volk entscheidet dann über eine Verfassungsänderung. Eine Verfassungsänderung hat immer zum Ziel, dass die Politik geändert wird, dass also etwas Neues geschieht, dass etwas getan wird. Das ist hier aber nicht der Fall. Es geht hier nur um die Frage, ob ein Verfassungsartikel entsorgt werden soll, der, soweit es halt möglich war, bereits umgesetzt worden ist. Der Entscheid des Volkes wird nichts ändern. Die Abstimmungsdebatte schafft aber eine neue Verwirrung. Anders ist es, wenn die Kündigungs-Initiative zustande kommt. Dann ist die Frage klar: Kündigen wir das Freizügigkeitsabkommen mit all den Folgen für den Bilateralismus - ja oder nein? Ich hoffe, es kommt zu dieser Abstimmung.
Heute entscheiden wir aber über die Rasa-Initiative. Was empfehlen wir dem Volk? Sagen wir dem Volk, es solle Rasa zustimmen und Artikel 121a entsorgen, werden wir zu Recht gefragt: Warum wollt ihr denn heute einen Verfassungsartikel streichen, nachdem ihr vor sechs Monaten gesagt habt, ihr hättet ihn verfassungskonform umgesetzt? Wie gesagt: soweit das hier möglich war. Sagen wir dem Volk, es sollte Nein stimmen, werden wir zu Recht gefragt: Warum wollt ihr plötzlich einen Verfassungsartikel in der Verfassung behalten und bestätigen, den Bundesrat und Parlament im Hinblick auf die Abstimmung von 2014 klar abgelehnt hatten?
Aus dieser verzwickten Lage, die uns die SVP mit ihrem widersprüchlichen Verfassungsartikel eingebrockt hat, gibt es nur einen vernünftigen Ausweg: Ich werde mich der Stimme enthalten, unsere Fraktion wird sich der Stimme enthalten, und ich empfehle Ihnen, das Gleiche zu tun.