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Vogler Karl · Nationalrat · 2017-09-19

Vogler Karl · Nationalrat · Obwalden · CVP-Fraktion · 2017-09-19

Wortprotokoll

Mit vielen anderen Personen hatte auch ich mich im Vorfeld der Abstimmung vom 9. Februar 2014 gegen die Masseneinwanderungs-Initiative engagiert und mich gegen diese ausgesprochen. Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger entschieden bekanntlich anders, zwar äusserst knapp. Aber auch eine knappe Annahme ist eine Annahme. Es entspricht gutschweizerischer Tradition, auch knappe Resultate zu akzeptieren, selbst wenn sie einem nicht passen. Entsprechend und anstatt, wie bei der vorliegenden Initiative geschehen, quasi sofort nach der Abstimmung eine Initiative zu lancieren, die den Zustand vor der Abstimmung wiederherstellen will, wäre es wohl weise gewesen, zumindest und vorerst die Resultate der Umsetzung des Verfassungsauftrages abzuwarten.

Betrachtet man das entsprechende Resultat, so darf man heute nüchtern feststellen, dass die Ausführungsgesetzgebung mit keinerlei nachteiligen Folgen für die Schweiz im Verhältnis zur Europäischen Union verbunden ist. Ganz im Gegenteil: Die sanfte Umsetzung der Masseneinwanderungs-Initiative - andere sagen auch: die Nichtumsetzung der Initiative - hat das Verhältnis der Schweiz mit der EU entspannt, ja wieder deutlich verbessert. Ich erinnere in diesem Zusammenhang etwa an das Zustandekommen der Aktualisierung des Abkommens über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen der Schweiz und der EU vom 28. Juli 2017; der Kommissionssprecher hat darauf hingewiesen. Es sind keinerlei unvorhersehbare und inakzeptable Konsequenzen aus der Masseneinwanderungs-Initiative sichtbar, anders als die Initianten bis heute auf ihrer Homepage schwarzmalen. Die Schweiz hat auf dem Weg vor dem 9. Februar 2014 wieder Tritt gefasst, gut Tritt gefasst, wie ich meine, ohne durch die Masseneinwanderungs-Initiative nachhaltigen Schaden genommen zu haben.

Die Personenfreizügigkeit und die bilateralen Verträge insgesamt sind auf absehbare Zeit gesichert und in keiner Art und Weise gefährdet, wie es von den Initianten postuliert wird. Die Volksinitiative "Raus aus der Sackgasse!" ist schlicht obsolet geworden. Entsprechend würde es von Grösse, Weisheit und letztendlich auch Respekt gegenüber unseren Institutionen zeugen, wenn sie denn die Initiative zurückziehen würden.

Nach dem Ergebnis der Vernehmlassung ist auch kein Gegenvorschlag zur Initiative angebracht. Wohl besteht der Makel des Widerspruchs zwischen Artikel 121a der Bundesverfassung und dessen Umsetzung, aber nachdem das Referendum gegen die Änderung des Ausländergesetzes zur Umsetzung von Artikel 121a der Bundesverfassung nicht zustande gekommen ist und die vom Bundesrat vorgeschlagenen Eckwerte von zwei Varianten für einen direkten Gegenvorschlag in der Vernehmlassung zerzaust wurden, ist es demokratiepolitisch angezeigt, auf einen Gegenentwurf zu verzichten. Das hat der Bundesrat erkannt und zu Recht auf die Vorlage eines solchen verzichtet.

Entsprechend sind auch die verschiedenen, uns heute vorliegenden Minderheitsanträge abzulehnen. Diese bringen keinen wirklichen Mehrwert, überhaupt nicht, sie führen vielmehr zu weiterer Verunsicherung und Rechtsunsicherheit und sind letztendlich unserem Wirtschaftsstandort nicht förderlich.

Mit dem Nichtzustandekommen des Referendums gegen die Umsetzungsgesetzgebung - ich habe es gesagt - hat die Bevölkerung ja zu verstehen gegeben, dass sie mit der jetzt vorliegenden Umsetzung einverstanden ist, dass sie damit leben, sogar gut leben kann. Gänzlich schief liegt in diesem Zusammenhang natürlich der Antrag der Minderheit III (Rutz Gregor), die genau das Gegenteil von dem verlangt, was die Rasa-Initiative will.

Zusammengefasst bitte ich Sie, die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen wie auch die vorliegenden Minderheitsanträge abzulehnen bzw. auf Vorlage 2 nicht einzutreten.