Ruppen Franz · Nationalrat · 2017-09-19
Ruppen Franz · Nationalrat · Wallis · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2017-09-19
Wortprotokoll
Am 9. Februar 2014 haben Volk und Stände die Masseneinwanderungs-Initiative angenommen. Die Initiative verlangte die eigenständige Steuerung der Zuwanderung, jährliche Höchstzahlen und Kontingente sowie einen Inländervorrang. Diese Initiative liegt seither dem neuen Verfassungsartikel 121a zugrunde.
Bereits kurz nach dieser Abstimmung hat sich die Gruppe "Raus aus der Sackgasse!" (Rasa) gebildet. Schon im November 2014 wurde die Rasa-Initiative lanciert, und im Oktober 2015 wurde sie eingereicht. Die Rasa-Initiative verlangt, dass der von Volk und Ständen angenommene Verfassungsartikel 121a über die Zuwanderung wieder gestrichen wird. Ein demokratischer Volksentscheid soll also bereits nach kurzer Zeit wieder rückgängig gemacht werden.
Die Rasa-Initiative ist eine Zwängerei. Es ist unglaublich, dass ein demokratischer Entscheid von Volk und Ständen so schnell wieder auf den Kopf gestellt werden soll, nur weil einem das Resultat nicht passt. Es geht nicht an, dass demokratische Spielregeln nicht mehr akzeptiert werden. Unsere Demokratie lebt davon, dass getroffene Entscheide akzeptiert und umgesetzt werden. Kontradiktorische Auseinandersetzungen sind vor der Abstimmung zu führen. Danach ist der Entscheid zu akzeptieren. Wenn diese Spielregeln nicht mehr akzeptiert werden, wird die direkte Demokratie ad absurdum geführt.
Im vorliegenden Fall ist demokratiepolitisch aber noch auf einen anderen Aspekt hinzuweisen: In seiner Botschaft zum Bundesbeschluss zur Rasa-Initiative legt der Bundesrat dar, dass die Verfassung dem Willen des Gesetzgebers anzupassen ist. Wörtlich führt er aus, dass der "Entscheid des Parlamentes zur Umsetzung von Artikel 121a der Bundesverfassung auch in der Verfassung abzubilden" sei.
Der Bundesrat hält also selber fest, dass der vom Parlament beschlossene Inländervorrang light die Verfassung nicht umsetzt. Deshalb hat der Bundesrat in der Vernehmlassung zwei Varianten vorgelegt, mit denen die Bundesverfassung an den Erlass der Parlamentsmehrheit angepasst werden sollte. Dieser Vorgang ist wohl einmalig in der Geschichte der Eidgenossenschaft: Es wird ein nichtverfassungskonformes Bundesgesetz erlassen, und danach soll die Verfassung an dieses Gesetz angepasst werden, obwohl Volk und Stände als Verfassunggeber einen klar anderen Willen zum Ausdruck gebracht haben. Ein solches Vorgehen stellt die demokratischen Staatssäulen, auf denen die Schweiz aufbaut, grundlegend infrage.
Aus Respekt vor dem Volk und der direkten Demokratie ist die Rasa-Initiative deshalb klar abzulehnen. Ebenso sind die Anträge der Minderheiten I (Glättli) und II (Moser) abzulehnen, da sie im Grunde genommen das Gleiche wollen wie die Rasa-Initiative, nämlich den Entscheid von Volk und Ständen zur Masseneinwanderungs-Initiative rückgängig machen bzw. nicht beachten.