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Schmid Martin · Ständerat · 2017-09-19

Schmid Martin · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion · 2017-09-19

Wortprotokoll

Der Kanton Jura hat eine Standesinitiative eingereicht, welche die einschlägigen Gesetze so ändern möchte, dass die Steuerung der Milchproduktion und der Milchpreise für die Branchenorganisationen, Abnehmer und Verarbeiter allgemeinverbindlich geregelt werden kann. Zur Begründung wird vorgebracht, dass kein Tag vergehe, ohne dass man über die immensen Probleme im Zusammenhang mit der aktuellen Milchkrise spreche. Die auf der Segmentierung basierende Steuerung der nationalen Milchproduktion durch die Branchenorganisation Milch sei gescheitert. Während die Milchnachfrage quantifizierbar und kaum Schwankungen unterworfen sei, kranke der Markt an einer dauerhaften Überproduktion, die sich erheblich auf die Produzenten auswirke. Als Begründung wird vorgebracht: steter Rückgang des Verkaufspreises, unnötiger Arbeitsaufwand, Auswirkungen auf Vieh und Natur. Diese Politik, die zu einer Überproduktion führe, sei moralisch und ethisch nicht vertretbar. So die Begründung für diese Initiative.

In der Kommission haben wir das Thema Milchpreise und Milchmengensteuerung aufgenommen und festgestellt, dass dieses Thema doch auch aufgrund der Geschichte sehr komplex ist und einer gründlichen Diskussion bedarf. In den Monaten seit der Einreichung der Standesinitiative des Kantons Jura hat sich die Situation auf dem Milchmarkt ebenfalls weiterentwickelt. Ende 2016 hat die Branchenorganisation Milch beschlossen, dass die Milchkäufer den Produzenten die Konditionen über Menge und Milchpreis jeweils am 20. des Vormonats bekanntgeben müssen. Diese Massnahme wird seit dem 1. Januar 2017 umgesetzt. Gleichzeitig hat die Branchenorganisation Milch beim Bund die Allgemeinverbindlicherklärung ihres überarbeiteten Standardvertrages beantragt.

Während wir in der Kommission über diese Standesinitiative diskutiert haben, hat dann auch noch die Migros angekündigt, aus der Branchenorganisation Milch auszutreten, womit ein zusätzlicher, neuer Unsicherheitsfaktor in diesem Geschäft entstand. Gleichzeitig wurden weitere Standesinitiativen der Kantone Freiburg (17.301) und Genf (17.310) zu diesem Thema eingereicht.

Materiell ist sich die Kommission bewusst, dass wir im aktuellen Landwirtschaftsgesetz keine rechtlichen Grundlagen für eine Steuerung der Milchmenge und damit des Milchpreises für alle Akteure des Milchmarktes haben, sofern es um eine permanente Lösung geht. Das Parlament hat damals im Rahmen der Agrarpolitik 2007 die staatliche Milchkontingentierung aufgehoben.

Zur Ausgangslage, mit der die Kommission konfrontiert war, gehörten auch die Vorgaben des Parlamentsgesetzes. Wir mussten diese Standesinitiative bis zur Herbstsession vorprüfen. Die Möglichkeit einer Fristverlängerung ist nicht gegeben. In diesem Kontext hat sich die Kommission dann dafür entschieden, Ihnen aus formellen Gründen zu beantragen, dieser Standesinitiative Jura keine Folge zu geben. Wir haben gleichzeitig gleichlautende Initiativen des Kantons Freiburg und des Kantons Genf in der Kommission hängig. Wir werden dort dann dieses Thema nochmals à fond diskutieren und dann auch mit einer materiellen Beurteilung in den Ständerat kommen. Zurzeit kann ich keine Mitteilung machen, wie sich die Kommission materiell zu diesem Anliegen stellen wird, weil dies zuerst noch einer vertieften Diskussion bedarf.

In diesem Sinne möchte ich Ihnen beantragen, der einstimmigen Kommission zu folgen, welche aus diesen formellen Gründen beantragt, der Standesinitiative Jura keine Folge zu geben.