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Fluri Kurt · Nationalrat · 2017-09-19

Fluri Kurt · Nationalrat · Solothurn · FDP-Liberale Fraktion · 2017-09-19

Wortprotokoll

Nun wissen wir, warum die Staatspolitische Kommission Ihres Rates diese Initiative mit 17 zu bloss 2 Stimmen bei 6 Enthaltungen ablehnt: weil die beiden unterschiedlichen Lager die Initiative je ablehnen. Die einen beharren, zumindest vordergründig, immer noch auf einer wörtlichen Umsetzung der Masseneinwanderungs-Initiative. Sie beharren darauf, die erfolgte Umsetzung sei nicht verfassungskonform. Ich verzichte darauf, alle die Argumente vom 21. September des letzten Jahres zu wiederholen. Hinzugekommen ist lediglich das Argument der gescheiterten Referenden. Die anderen sind der Auffassung, der Zweck der Rasa-Initiative, nämlich die Sicherung der Bilateralen, sei mit der Umsetzungsgesetzgebung erfüllt.

Ich muss jetzt wirklich das Initiativkomitee darauf aufmerksam machen: Wenn es eine dauerhafte Rechtssicherheit verlangt, muss es sich fragen lassen, worauf es denn noch wartet. Das Komitee weiss ja, dass das Thema "Bilaterale Verträge Schweiz/EU" noch lange nicht abgeschlossen sein wird. Endgültige Rechtssicherheit wird es diesbezüglich noch lange nicht geben. Verträge kann man immer wieder kündigen, und deswegen ist es müssig, eine absolute Sicherheit zu verlangen. Sicherer als die Sicherheit von Artikel 5 Absatz 4 der Bundesverfassung wird es jedenfalls nie. Herr Professor Auer, Mitglied des Initiativkomitees, der heute Morgen die ganze Zeit über zugehört hat, weiss das mit Sicherheit ebenso gut.

Die drei Gegenvorschläge sind in der Kommission nur kurz behandelt worden, weil absehbar war, dass keiner eine Mehrheit finden würde: der Antrag der Minderheit I (Glättli) nicht, weil er nach noch mehr Eingriffen in den Markt verlangt; der Antrag der Minderheit II (Moser) nicht, weil er nichts Neues bringt, jedenfalls auch keine zusätzliche Sicherheit über Artikel 5 Absatz 4 der Bundesverfassung hinaus; der Antrag der Minderheit III (Rutz Gregor) nicht, weil er das Ende der Bilateralen insgesamt verlangt, allerdings auch bloss wieder schwammig mit dem Ausdruck "notfalls".

Die Frage von Herrn Amstutz zeigt, wo das Problem liegt. Wovon macht man die Kündigung dann abhängig? Macht man sie abhängig von der Zahl der Immigrierenden? Macht man sie abhängig von der Zahl der Arbeitslosen? Macht man sie abhängig vom Erfolg oder vom Misserfolg von Verhandlungen mit der EU? Mit dem Ausdruck "notfalls" wird die ganze angebliche Klarheit dieses Minderheitsantrages III wieder unklar.

Deshalb ist die Staatspolitische Kommission mit 17 zu 8 Stimmen nicht auf den Bundesbeschluss 2 eingetreten, und ich bitte Sie, ihr auch in diesem Punkt zu folgen.