Walter Hansjörg · Nationalrat · 2002-06-03
Walter Hansjörg · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2002-06-03
Wortprotokoll
Zur Staatsrechnung 2001: Die Abnahme der Staatsrechnung gehört zum Pflichtprogramm des Parlamentes. Weil das Geschäft Pflicht und nicht Kür ist, sind auch keine besonderen Überraschungen zu erwarten. Das Resultat zu den Ausgaben des Vorjahrs liegt in einem dicken Buch vor, das von seinem Umfang her sehr aufschlussreich ist. Es braucht ein bisschen Fantasie und Vorstellungsvermögen, um hinter allen Zahlen die Menschen zu sehen, welche die Verwendung der Bundesgelder aus unterschiedlichen Blickwinkeln einschätzen. Für die einen ist die Staatsrechnung ein Zahlenfriedhof der Steuergelder, für andere ist es der Ausweis dafür, dass Manna verteilt worden ist. Wir äussern uns nun zum Zahlenwerk, das zuerst durch die Subkommissionen und dann durch die Finanzkommission geprüft worden ist.
Zur Finanzrechnung: In der Finanzrechnung der Eidgenossenschaft sind Einnahmen und Ausgaben gegenübergestellt. Die Finanzrechnung schliesst mit einem Defizit von 1,3 Milliarden Franken ab. Budgetiert war aber ein Überschuss von 18 Millionen Franken. Erstmals seit 1996 ist die Finanzrechnung leider wieder schlechter als der Voranschlag.
Mit diesem Resultat wird sogar das Haushaltziel, das in Artikel 196 Ziffer 12 Absatz 2 der Bundesverfassung festgeschrieben ist, um 120 Millionen Franken verfehlt. Die Bundesverfassung verlangt, dass der Ausgabenüberschuss im Rechnungsjahr 2001 auf höchstens 2 Prozent der Einnahmen abgebaut sein muss. Bei Berücksichtigung der Einnahmen aus UMTS-Lizenzen hätte das Defizit in der Rechnung 2001 unter 1,1 Milliarden Franken liegen müssen. Der Bundesrat und die Finanzkommission leiten aus dieser Verletzung des Haushaltziels keinen unmittelbaren Handlungsbedarf ab, weil der Bundesrat wie angekündigt mit dem Voranschlag 2003 die Schuldenbremse einführen will. Das Haushaltziel verlangt keine rückwirkende Korrektur.
Die Ausgaben belaufen sich auf 50,2 Milliarden Franken. In Bezug auf das Vorjahr entspricht dies einer Steigerung von 6,5 Prozent. Die veranschlagten Ausgaben wurden um 3,4 Prozent überschritten. Dies ist im Jahresvergleich ausserordentlich hoch. Die Staatsquote kletterte von 11,7 auf 12 Prozent. Ausgabenseitig hat vor allem das Engagement für den Flugverkehr negativ zu Buche geschlagen. Zur Bewältigung der Swissair-Krise und für die Beteiligung an der Nachfolgegesellschaft Swiss wurden mit Nachtragskrediten Ausgaben von rund 1080 Millionen Franken bewilligt. Zur Erhöhung der Ausgaben in der Finanzrechnung haben auch zwei Überbrückungskredite an die Notenbanken von Jugoslawien und Tadschikistan von 434 Millionen Franken beigetragen. Diese Kredite wurden innerhalb einer Woche aber wieder zurückbezahlt. Sie müssen nach dem bei der Rechnungsdarstellung geltenden Bruttoprinzip als Ausgaben geführt werden, obwohl im gleichen Betrag auch Mehreinnahmen in der Form von Rückzahlungen zu verzeichnen sind.
Die Einnahmen belaufen sich demgegenüber auf 48,9 Milliarden Franken. Dazu kommen 201 Millionen Franken aus der Versteigerung der UMTS-Lizenzen, die in der Staatsrechnung nur in der Einnahmenrubrik, nicht aber im Total der Einnahmen auf Seite 4 der Botschaft zur Staatsrechnung 2001 einberechnet sind. Bereits im Voranschlag war die [PAGE 633] völlig überschätzte Höhe der Einnahmen aus der Versteigerung der UMTS-Lizenzen im Betrag von 4 Milliarden Franken im Total nicht enthalten. Die Einnahmen erreichten ziemlich genau den Wert des Voranschlages. Die Abweichungen in beide Richtungen haben sich bei den verschiedenen Einnahmen kompensiert. Weniger Mittel als budgetiert flossen dem Bund namentlich aus der Verrechnungssteuer, der Mineralölsteuer, den Stempelabgaben und den Einfuhrzöllen zu. Besser abgeschlossen haben die direkte Bundessteuer, die Mehrwertsteuer und die Verkehrsabgaben. Das im Rechnungsjahr 2000 aufgetretene Wunder, die überraschenden Steuermehreinnahmen von 20 Prozent, hat sich 2001 - wie zu erwarten war - nicht wiederholt.
Die Erfolgsrechnung, die die vermögensmässige Entwicklung des Bundeshaushaltes abbildet, weist für das vergangene Jahr einen rekordverdächtigen Aufwandüberschuss von 5,8 Milliarden Franken aus. Dieses Ergebnis ist um rund 4,5 Milliarden Franken schlechter ausgefallen als jenes der Finanzrechnung. Die Differenz ist hauptsächlich auf den zusätzlichen Abschreibungsbedarf im Zusammenhang mit der Bereinigung von Altlasten, insbesondere den Fehlbeträgen der Pensionskassen von Bund und SBB, zurückzuführen. Zudem mussten nicht budgetierte Abschreibungen auf dem Verwaltungsvermögen in der Höhe von rund 1,5 Milliarden Franken vorgenommen werden. Dies betrifft z. B. die Darlehen an die Swissair zur Aufrechterhaltung des Flugbetriebs und die Darlehen an die Expo. Ferner stellen die Darlehensrückzahlungen der Arbeitslosenversicherung keinen Ertrag dar.
Ich komme zur Bilanz: Die Bilanz weist bei einer Bilanzsumme von 131 Milliarden Franken einen gegenüber dem Vorjahr stark erhöhten Fehlbetrag von 76 Milliarden Franken auf. Nachdem der Bilanzfehlbetrag im Vorjahr dank des guten Rechnungsabschlusses reduziert werden konnte, ist er in diesem Jahr infolge des Aufwandüberschusses in der Erfolgsrechnung um 5,6 Milliarden gestiegen. Die Schulden haben sich auf der Höhe von 107 Milliarden Franken stabilisiert, doch sind die Nettoschulden, das heisst die Bruttoschulden abzüglich des Verwaltungsvermögens, auf 94,5 Milliarden Franken gestiegen.
Im Verwaltungsvermögen von 15,6 Milliarden Franken sind auch stille Reserven enthalten. Ein Beispiel: Die Aktien der Swisscom sind in der Bilanz nur mit 819 Millionen Franken aktiviert. Die Bewertung der Beteiligungen erfolgt nach dem Vorsichtsprinzip; Obergrenze ist der Nennwert. Im März 2002 hat sich der Bund am Aktienrückkauf der Swisscom beteiligt, was für die laufende Rechnung einen Nettoerlös von rund 3,7 Milliarden Franken eingebracht hat. Der Betrag wird für den Abbau der Bundesschulden verwendet. Der Börsenwert der noch beim Bund verbleibenden Aktien beträgt 20,5 Milliarden Franken. Davon könnten noch Aktien für 4,2 Milliarden Franken verkauft werden, ohne dass die Mehrheitsbeteiligung des Bundes unterschritten würde. Durch den tieferen, marktkonformen Erwerb der UMTS-Lizenzen wurde der Unternehmenswert der Swisscom gestärkt. Für den Bund bedeutet dies eine vernünftige Kompensation von nicht realisierten Gelüsten.
Zum Bestätigungsbericht der Eidgenössischen Finanzkontrolle: Nach Artikel 6 des Finanzkontrollgesetzes überprüft die Eidgenössische Finanzkontrolle die Erstellung der Staatsrechnung. Die Eidgenössische Finanzkontrolle empfiehlt, die Staatsrechnung ohne Einschränkungen zu genehmigen, doch blinken auch mehrere Alarmlichter. Die Eidgenössische Finanzkontrolle muss in einem so genannten ersten Eskalationsschritt auf gewisse Entwicklungen aufmerksam machen, die zu Hinweisen im Bestätigungsbericht geführt haben.
In diesem Sinne macht uns die Eidgenössische Finanzkontrolle auf problematische Aspekte der vorliegenden Staatsrechnung aufmerksam. Diese Hinweise auf drei A4-Seiten gehören zu den Materialien und geben insofern zu denken, als verschiedene Punkte mit einer gewissen Willkür der Rechnungslegung des Bundes zu tun haben. Die Buchungen basieren aber auf entsprechenden Sonderbeschlüssen des Parlamentes. Materiell von grösster Bedeutung ist die Tatsache, dass die Bilanz unter den Aktiven "aktivierte Ausgaben" von 9,4 Milliarden Franken enthält, die über mehrere Jahre abgeschrieben werden (vgl. S. 562 der Botschaft). Es handelt sich um Beiträge zur Abgeltung der Deckungslücken in den Pensionskassen des Bundes und der SBB. Der Fehlbetrag der Pensionskasse der Post von über 4 Milliarden Franken wird den aktivierten Ausgaben im laufenden Jahr zugeschlagen. Mit dem neuen Rechnungsmodell des Bundes sollte die Rechnungsführung des Bundes wieder mit den in der Privatwirtschaft geltenden Grundsätzen in Übereinstimmung gebracht werden.
Zur Rechnung des Fonds für die Eisenbahn-Grossprojekte: Die Finanzierung der Eisenbahn-Grossprojekte erfolgte erstmals im Jahre 1998 über den vom Parlament geschaffenen Fonds für Eisenbahn-Grossprojekte. Der Fonds hat die Form eines rechtlich unselbstständigen Fonds mit eigener Rechnung, die aus einer Erfolgsrechnung und einer Bilanz besteht. Die Erträge des Fonds bestehen aus zweckgebundenen Einnahmen sowie aus der Aktivierung von Darlehen und Vorschüssen. Der Aufwand umfasst die Entnahmen für die einzelnen Projekte "Bahn 2000", erste und zweite Etappe, Neat, Lärmsanierung und Anschlüsse an das europäische Hochgeschwindigkeitsnetz. Von den mit dem Voranschlag bewilligten Entnahmen von 1,65 Milliarden Franken wurden gemäss Rechnung 1,45 Milliarden verwendet. Namentlich bei der Gotthardachse führten zusätzliche Abklärungen dazu, dass Baulose später vergeben werden konnten. Während der Anfangsphase ist beim Fonds wegen der Kumulation der Projekte eine Investitionsspitze zu verzeichnen. Diese kumulierte Bevorschussung darf gemäss Fondsreglement 4,2 Milliarden Franken nicht übersteigen. Zur Finanzierung der Bevorschussung muss der Bund seinerseits die notwendigen Mittel temporär auf dem Kapitalmarkt aufnehmen, wodurch die Staatsverschuldung steigt. Die Eidgenössische Finanzkontrolle weist darauf hin, dass der Zuwachs der Bevorschussung des Fonds im Betrage von 284 Millionen Franken nicht über die Finanzrechnung ausbezahlt worden ist.
Zur Rechnung des ETH-Bereichs: Die Rechnung des ETH-Bereichs wird mit einem besonderen Bundesbeschluss 3 unterbreitet. Der ETH-Bereich verfügt seit dem 1. Januar 2000 über eine eigene Sonderrechnung. Die Erfolgsrechnung der ETH schliesst mit einem Ertragsüberschuss von 306 Millionen Franken ab; budgetiert war ein Überschuss von 330 Millionen Franken. Der Ertrag des ETH-Bereichs von 2,1 Milliarden Franken wird in der Grössenordnung von 1,7 Milliarden Franken durch den Bund finanziert. 19 Prozent der Erträge steuern Dritte und Kooperationsprojekte bei.
Die Eidgenössische Finanzkontrolle empfiehlt, die ETH-Rechnung trotz gewisser Einschränkungen zu genehmigen. Es sind einige Altlasten vorhanden, die vorwiegend mit der Entlassung der ETH in einen selbstständigen Rechnungskreis verbunden sind. Die ETH ist bei der Neuorganisation ihres Rechnungswesens noch mit gewissen Abstimmungsproblemen konfrontiert. Namentlich wird auch erwähnt, dass Rückstellungen für Vorsorgeverpflichtungen bei Professorinnen und Professoren der ETH im Betrag von 800 bis 900 Millionen Franken fehlen.
Zum Zusatzbericht zur Staatsrechnung: Der Zusatzbericht zur Staatsrechnung enthält eine aktualisierte Gesamtschau der Bundesfinanzen. Er orientiert auch über die Einführung der Schuldenbremse mit dem Voranschlag 2003. Der Zusatzbericht zeigt, dass die aktuelle Sachplanung den finanziellen Möglichkeiten davoneilt. Der Bundeshaushalt ist strukturell überlastet. Im Voranschlag 2003 geht der Bundesrat von einem Korrekturbedarf von 900 Millionen Franken aus, wenn der Bundesanteil am AHV-Mehrwertsteuerprozent erhalten bleibt. Sollte dieser Anteil voll der AHV zukommen, müssen weitere Einsparungen im Ausmass von 400 Millionen Franken vorgenommen werden.
Die wichtigsten Ausgaben finden Sie im Zusatzbericht auf Seite 10, wo der Bundesrat darauf hinweist, welche laufenden Sachgeschäfte zu welchem Betrag den geltenden Finanzplan übersteigen. Der Bundesrat führt eine separate Liste mit diesen Geschäften und stellt fest, dass die [PAGE 634] Mehrausgaben nicht finanziert sind. Nach den Regeln der Schuldenbremse trifft es zwangsläufig bisherige Aufgaben, wenn das Parlament für neue, nicht finanzierte Massnahmen grünes Licht gibt.
Zum Nachtrag I zum Voranschlag 2002: Der Bundesrat beantragt dem Parlament mit der Botschaft zum Nachtrag I Nachtrags- oder Zahlungskredite im Umfang von 601 Millionen Franken, Zusatzkredite zu Verpflichtungskrediten im Umfang von 55 Millionen Franken und eine Aufstockung des Zahlungsrahmens für die Berufsausbildung um 90 Millionen Franken. Die gewichtigsten Nachtragskredite betreffen die folgenden Bereiche: Expo.02, Umwandlung der Defizite in ein Darlehen und Kreditübertragung für bundeseigene Projekte in der Höhe von 187 Millionen Franken; Aufrechterhaltung des Flugbetriebes, Kreditübertragung aus dem Vorjahr in der Höhe von 150 Millionen Franken; Berufsausbildung, 50 Millionen Franken.
Die Kommission stellt in zwei Punkten vom Bundesrat abweichende Anträge:
1. Nachtragskredit für die Tierverkehrsdatenbank von 6,8 Millionen Franken. Die Kommission stellt nicht das Führen einer Tierverkehrsdatenbank infrage. Die Tierverkehrsdatenbank ist ein unerlässliches Instrument zur Tierseuchenbekämpfung und eine Voraussetzung für die Exportfähigkeit tierischer Produkte gemäss dem bilateralen Abkommen mit der EU. Die Kommission musste aber feststellen, dass die Einflussmöglichkeit durch den 1999 mit der Tierverkehrsdatenbank AG (TVD AG) abgeschlossenen Vertrag ungenügend ist. Dieser Vertrag ist bis Ende 2005 befristet. Die Auslagerung an eine private AG ohne Beteiligung des Bundes hat sich als Nachteil erwiesen. Der Bundesrat unterbreitet dem Parlament einen Nachtragskredit, weil das Kostendach und die mit dem Budget 2002 bewilligten Kredite von 7 Millionen Franken nicht ausreichen, um den weiteren Betrieb sicherzustellen. Die Ablehnung des Kredits sollte es dem Bund ermöglichen, neue Verhandlungen mit der TVD AG zu führen.
Die Kommission des Ständerates empfiehlt dem Bundesrat, über den Nachtragskredit nur dann zu verfügen, wenn der Bund an der TVD AG eine beherrschende Beteiligung erwerben kann.
Die TVD AG hat mit Schreiben vom 31. Mai 2002 dem Bundesrat einen Lösungsvorschlag unterbreitet. Wir bitten Sie, Bundesrat Villigers Einschätzung der Antwort der TVD AG zur Kenntnis zu nehmen.
2. Ablehnung der Aufstockung des Zahlungsrahmens für die berufliche Ausbildung in Artikel 4 des Bundesbeschlusses I: Die Kommission heisst die geplante Aufstockung des Zahlungsrahmens nur für das laufende Jahr gut. Für das Jahr 2003 möchten wir mit dem Nachtrag I keine Beschlüsse fassen, die eventuell schon mit dem Voranschlag 2003 wieder korrigiert werden müssten. Die Umsetzung der Schuldenbremse verlangt in allen Aufgabengebieten Sparopfer. Wir sollten deshalb nicht mit dem Aufstocken bei einem Spezialanliegen bereits Zeichen geben, dass dieser Sektor besonders privilegiert werden soll. Auch die Berufsbildung soll sich an den 1999 bewilligten Zahlungsrahmen halten.
Der Bundesbeschluss II regelt Entnahmen aus dem Fonds für Eisenbahn-Grossprojekte 2002. Erstmals seit Bestehen des Fonds für Eisenbahn-Grossprojekte unterbreitet der Bundesrat Zahlungskreditbegehren von 166 Millionen Franken. Gemäss Fondsreglement sind Aufstockungen der jährlichen Entnahmen für die einzelnen Grossprojekte, sofern sie 15 Prozent übersteigen, dem Parlament zu unterbreiten.
Ich komme zu den Anträgen zur Staatsrechnung 2001 und zum Nachtrag I zum Voranschlag 2002. Die Kommissionsmehrheit folgt in den meisten Punkten den Entwürfen des Bundesrates.
Bundesbeschluss I über die eidgenössische Staatsrechnung für das Jahr 2001; Bundesbeschluss II über die Rechnung des Fonds für die Eisenbahn-Grossprojekte für das Jahr 2001; Bundesbeschluss III über die Rechnung 2001 des Bereiches der Eidgenössischen Technischen Hochschulen: Die Kommission beantragt einstimmig, allen drei Bundesbeschlüssen zuzustimmen.
Zum Bundesbeschluss I über den Nachtrag I zum Voranschlag 2002: Die Kommission beantragt Ihnen, dem Entwurf mit den zwei genannten Änderungen zuzustimmen. Die Artikel 2 und 4 unterliegen der Abstimmung nach der Ausgabenbremse.
Zum Bundesbeschluss II über den Nachtrag I über Entnahmen aus dem Fonds für die Eisenbahn-Grossprojekte für das Jahr 2002: Die Kommission beantragt einstimmig, dem Entwurf zuzustimmen.