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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2017-09-20

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2017-09-20

Wortprotokoll

Die Motion verlangt eine Änderung von Artikel 277 ZGB, um die Ungleichbehandlung von Eltern mit Kindern in Ausbildung und Eltern mit Kindern, die bei Erreichen ihrer Volljährigkeit nicht mehr in Ausbildung sind, zu beseitigen.

Gemäss dem heute geltenden Gesetz dauert die Unterhaltspflicht der Eltern grundsätzlich nur bis zur Volljährigkeit des Kindes, das heisst bis zum achtzehnten Lebensjahr. Nachher besteht nur dann ein Unterhaltsanspruch gegenüber den Eltern, wenn sich der junge Erwachsene in Ausbildung befindet. Ist ein junger Erwachsener nicht in Ausbildung und dennoch bedürftig, dann besteht mit anderen Worten eben kein Rechtsanspruch auf Bezahlung von Unterhalt mehr gegenüber den Eltern.

Die Motion sagt es absolut richtig, in diesem Fall kann nur die viel eingeschränktere Unterstützungspflicht der Eltern zum Tragen kommen. Diese setzt dann auch noch voraus, dass die Eltern - das Gesetz sagt es so - "in günstigen Verhältnissen" leben. Wenn die Eltern nicht in solchen günstigen Verhältnissen leben, was oft der Fall ist, dann muss in der Regel das Gemeinwesen über die Sozialhilfe für die Lebenskosten des Kindes aufkommen.

Nun, die Motion schlägt vor, diese Voraussetzung zu streichen und die Unterstützungspflicht der Eltern zugunsten junger Erwachsener in eine Unterhaltspflicht umzuwandeln oder aber die Unterhaltspflicht, man kann es auch so sagen, über die Volljährigkeit hinaus auf alle jungen Erwachsenen auszudehnen, unabhängig davon, ob sie in Ausbildung sind oder nicht. Die einzige Voraussetzung wäre dann noch die Bedürftigkeit. Damit zielt der Vorstoss im Ergebnis natürlich auf eine Entlastung der Sozialhilfe, weil dann die Eltern zur Kasse gebeten werden.

Es ist eine Tatsache, dass der Anteil der 18- bis 25-Jährigen, die sozialhilfeabhängig sind, verhältnismässig gross ist. Die Sozialhilfequote der jungen Erwachsenen lag im Jahr 2013 mit 3,9 Prozent über der gesamtschweizerischen Sozialhilfequote von 3,1 Prozent. Das nimmt der Bundesrat sehr ernst. Je länger nämlich junge Erwachsene Sozialhilfe beziehen, desto schwieriger wird es, sie wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren.

Es ist absolut unbestritten, dass hier Handlungsbedarf besteht. Nach Ansicht des Bundesrates lässt sich das Problem jetzt aber nicht mit einer Übertragung der Kostenlast vom Gemeinwesen auf die Eltern lösen. Es wäre dann einfach eine andere Kasse. Es ist aus Sicht des Bundesrates vielmehr notwendig, die betroffenen jungen Erwachsenen dabei zu unterstützen, unabhängig zu werden, damit sie eben auch für den eigenen Unterhalt aufkommen können. Das Parlament hat ja im Dezember 2014 respektive im Juni 2015 die Motion 14.3890, "Strategie zur Reduktion der Abhängigkeit von Jugendlichen und jungen Erwachsenen von der Sozialhilfe", angenommen.

Es gibt eine Studie des Bundesamtes für Sozialversicherungen im Rahmen des Nationalen Programms zur Prävention und Bekämpfung von Armut, die untersuchen wird, mit welchen Massnahmen eine Reduktion der Abhängigkeit von Jugendlichen und jungen Erwachsenen von der Sozialhilfe erreicht werden kann. Es ist vorgesehen, dass dieser Bericht Ende dieses Jahres fertiggestellt wird. Bis zum Vorliegen dieses Berichtes erachtet es der Bundesrat nicht als opportun, das bestehende System grundsätzlich infrage zu stellen.

Ich denke, wir haben das gleiche Ziel: Wir möchten, dass diese jungen Menschen nicht bedürftig bleiben, nicht sozialhilfeabhängig bleiben, aber auch nicht vom Geld der Eltern abhängig bleiben, sondern dass sie sich selbstständig machen können. Das muss unser Ziel sein. Nur einen Wechsel der Kasse vorzunehmen scheint mir im jetzigen Zeitpunkt, vor allem bevor dieser Bericht vorliegt und auch entsprechende Massnahmen diskutiert werden können, etwas voreilig.[GZ]

In diesem Sinne bitte ich Sie, die Motion abzulehnen.

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