Häberli-Koller Brigitte · Ständerat · 2017-09-21
Häberli-Koller Brigitte · Ständerat · Thurgau · CVP-Fraktion · 2017-09-21
Wortprotokoll
Mit dieser Vorlage, mit dem Bundesbeschluss über die Förderung der internationalen Mobilität in der Bildung in den Jahren 2018-2020, beantragt der Bundesrat total 114,5 Millionen Franken.
Der Bundesrat schlägt vor, eine Schweizer Lösung 2018-2020 zu genehmigen. Damit soll die Kontinuität der Förderung gewährleistet werden. Die bewährten Massnahmen zur Förderung von individueller Lernmobilität sollen von Schweizer Seite weiterfinanziert werden. Das Beteiligungsniveau von Teilnehmenden soll dabei gehalten und nach Möglichkeit ausgebaut werden.
Die Förderung der internationalen Mobilität in der Aus- und der Weiterbildung ist ein zentrales Element der Bildungspolitik des Bundes. Er lehnt seine Förderpolitik seit mehr als zwanzig Jahren meist an die europäischen Bildungsprogramme an. Seit der Sistierung der Verhandlungen zur Assoziierung an das Programm Erasmus plus im Februar 2014 sichert eine vom Bundesrat verabschiedete sogenannte Übergangslösung bis Ende dieses Jahres, also 2017, die internationale Mobilität von Schweizerinnen und Schweizern in allen Bildungsbereichen.
Der heute beantragte Kredit von 114,5 Millionen Franken dient nun dazu, die für Schweizer Zielgruppen wichtigen und bewährten Mobilitäts- und Kooperationsaktivitäten weiterhin zu gewähren und diese kompatibel mit Erasmus plus durchzuführen. Dann soll der durch eine autonome sogenannte Schweizer Lösung erweiterte Handlungsspielraum weiter auch dazu dienen, die Förderpraxis in Abstimmung mit den nationalen Akteuren gezielt zu optimieren. Grenzüberschreitende Mobilitätsaktivitäten und Austausche während der Aus- und der Weiterbildung sind wichtig und sind zentral, damit Menschen internationale, interkulturelle, sprachliche und auch fachliche Kompetenzen erwerben und erweitern können.
Die bisherige, erfolgreiche Förderung ist vorwiegend durch die Zusammenarbeit mit den entsprechenden Programmen der EU geprägt. Nach positiven Erfahrungen aus der Teilnahme 2011-2013 bewilligte unser Parlament die nötigen Finanzmittel für eine Weiterführung dieser Teilnahme während der Periode 2014-2020 im Rahmen einer Assoziierung an das Programm Erasmus plus. Die Verhandlungen zur Assoziierung der Schweiz an Erasmus plus wurden aber im Februar 2014 nach der Annahme der Masseneinwanderungs-Initiative sistiert. Die Schweiz wurde in den Status eines Partnerlandes zurückversetzt.
Zu diesem Zeitpunkt bestand zwischen der Schweiz und der EU keine Einigkeit bezüglich der Höhe des Programmbeitrags. Die EU forderte von der Schweiz einen finanziellen Beitrag, der klar über dem vom Parlament bewilligten Kredit lag. Gemäss Zusatzinformationen, welche die Finanzkommission unseres Rates beantragte, betragen die geschätzten Kosten einer Erasmus-plus-Assoziierung 2018-2020 gemäss Forderung der EU 394 Millionen Franken, gegenüber den genannten Kosten in der Höhe von 114,5 Millionen Franken im heute vorliegenden Bundesbeschluss.
Die Umsetzung der Fördermassnahmen und die Unterstützung der strategischen Weiterentwicklung werden vor allem Aufgabe der von Bund und Kantonen getragenen nationalen Agentur Movetia sein. Diese Agentur wurde 2016 als Schweizerische Stiftung für die Förderung von Austausch und Mobilität gegründet. Sie ist nun unter dem Namen Movetia als neue nationale Agentur tätig. Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation, das Bundesamt für Kultur, das Bundesamt für Sozialversicherungen und die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) sind Träger dieser neuen Stiftung. Sie haben als gemeinsames Ziel definiert, Austausch und Mobilität in der Bildung auf nationaler und internationaler Ebene zu fördern. Die Stiftung hat das Ziel, auf der Grundlage der ihr übertragenen Mandate Massnahmen zu treffen, die dazu dienen, Vorhaben und Aktivitäten im Bereich Austausch und Mobilität zu entwickeln und zu fördern. Diese Vorhaben richten sich an Studierende, Schülerinnen und Schüler, Berufslernende und Jugendliche allgemein sowie an Lehrkräfte, das Personal von Bildungsinstitutionen und Jugendorganisationen sowie an Fachleute.
Die WBK unseres Rates hat zu dieser Vorlage am 28. August 2017 auch Anhörungen mit verschiedenen betroffenen Kreisen durchgeführt. Wir haben Vertreterinnen und Vertreter der EDK, von Swissuniversities, des ETH-Rates, der Agentur Movetia, der Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft der Jugendverbände und des Verbandes der Schweizer Studierendenschaften angehört und die Vorlage anschliessend beraten. Alle angehörten betroffenen Kreise äusserten sich positiv zu dieser Übergangslösung, wiesen aber klar darauf hin, dass eine Vollassoziierung notwendig und diese mit aller Kraft und gezielt anzustreben sei.
Unsere Kommission hat sich dann einstimmig für den vom Bundesrat beantragten Kredit von 114,5 Millionen Franken ausgesprochen. Von diesen 114,5 Millionen sollen 93,8 Millionen direkt in internationale Mobilitäts- und Kooperationsaktivitäten fliessen, weitere 9,6 Millionen in Begleitmassnahmen. Zusätzlich sollen für die von Bund und Kantonen getragene Agentur Movetia 11,1 Millionen Franken bereitgestellt werden.
Gleichzeitig reichte unsere Kommission mit 7 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung eine Kommissionsmotion ein, mit welcher der Bundesrat zu Verhandlungen mit der EU für eine Vollassoziierung der Schweiz an Erasmus beauftragt wird. Der Bundesrat schreibt nämlich in der Botschaft selber: "Die Übergangslösung beruht jedoch auf der Annahme, dass ein Assoziierungsabkommen noch während der Periode 2018-2020 erfolgreich verhandelt werden kann." Die Kommission unterstützt den Vorschlag des Bundesrates, diese Übergangslösung bis 2020 jetzt weiterzuführen, und spricht sich einstimmig für diesen Kredit aus. [PAGE 684]
Die Mehrheit unserer Kommission ist der Ansicht, dass damit für die Betroffenen zumindest eine gewisse Rechts- und Planungssicherheit geschaffen werden kann, ohne dass erheblich mehr finanzielle Mittel als ursprünglich veranschlagt benötigt würden. Gleichzeitig ist aber zu betonen, dass dies nur im Sinne einer sogenannten Übergangslösung geschehen soll, da diese reduzierte Form der Teilnahme längerfristig für die Bildungsinstitutionen - das wurde uns anlässlich der genannten Anhörungen klar mitgeteilt -, für die Wissenschaft, die betroffenen Jugendlichen und nicht zuletzt auch für die Wirtschaft etliche Nachteile enthalten wird. Für die Periode ab 2021 soll deshalb wieder eine Vollassoziierung an das Erasmus-Programm angestrebt werden.
Die indirekte Teilnahme, diese sogenannte Schweizer Lösung, hat nämlich einige markante Nachteile; dies vor allem für unsere Jugend, aber auch für die Bildungsinstitutionen. Es gäbe höhere administrative Aufwände und nur noch eine begrenzte Beteiligung an Projekten der internationalen Bildungszusammenarbeit, und vom aussereuropäischen Austausch und von internationalen Gremien wären die Schweizer Institutionen ausgeschlossen. Dies stellte eine Schwächung der Schweiz im europäischen Bildungsraum dar.
Mit der genannten Kommissionsmotion soll der Bundesrat verpflichtet werden, die Verhandlungen zu einer Schweizer Vollassoziierung schnellstmöglich - dieses Wort ist zentral: schnellstmöglich - und mit ganzer Kraft aufzunehmen.
Ich bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten, dem Bundesbeschluss und der Kommissionsmotion zuzustimmen und die Ausgabenbremse zu lösen.