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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2017-09-25

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2017-09-25

Wortprotokoll

Ich beantworte Ihre drei Fragen wie folgt:

1. Im Jahr 2015 stand die Identität von 4091 Personen im Asylverfahren zweifelsfrei fest, im Jahr 2016 bei 2706 Personen. Es handelt sich dabei um Personen, die ihre Identität mittels rechtsgenüglicher Identitätsdokumente belegt haben.

2. Das SEM erfasste 2015 und bis September 2016 im Asylverfahren statistisch nicht, wie viele Personen mit mutmasslich gefälschten Papieren eingereist waren. Seit der statistischen Erfassung ab September 2016 bis zum 19. September [PAGE 1527] 2017 wurden dem SEM von Asylsuchenden 148 gefälschte Identitäts- und Legitimationsdokumente abgegeben. Was die Einreise von Ausländern mit gefälschten Papieren ausserhalb des Asylbereichs betrifft, so hat 2015 das Grenzwachtkorps 1567 solcher Fälle verzeichnet, und 2016 waren es 1815 Fälle. Wie viele weitere Fälle von Einreisen mit gefälschten Identitätspapieren bei den Kantonspolizeien eingegangen sind, ist dem Bundesrat nicht bekannt.

3. Weder das SEM noch das Grenzwachtkorps verfügen über Statistiken zur Nationalität von Personen mit gefälschten Ausweisen, zumal die Nationalität dieser Personen häufig nicht feststellbar ist.

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