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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2017-09-25

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2017-09-25

Wortprotokoll

Gemäss revidiertem Asylgesetz wird der Standortkanton eines Bundeszentrums für den Vollzug der Wegweisung zuständig sein. Falls der Wegweisungsvollzug nicht innerhalb der maximalen Aufenthaltsdauer von 140 Tagen im Zentrum des Bundes stattfinden kann, muss die asylsuchende Person das Zentrum verlassen. Der Standortkanton bleibt weiterhin für den Vollzug der Wegweisung zuständig. Diese Aufgabenteilung wurde an zwei nationalen Asylkonferenzen von Bund und Kantonen einstimmig beschlossen.