Baumann Isidor · Ständerat · 2017-09-25
Baumann Isidor · Ständerat · Uri · CVP-Fraktion · 2017-09-25
Wortprotokoll
Mit der Armeebotschaft 2017 beantragt der Bundesrat einen Gesamtkredit von 2,111 Milliarden Franken. Dieser setzt sich aus dem Rüstungsprogramm 2017 mit 900 Millionen, dem Rahmenkredit für Armeematerial mit 750 Millionen und dem Immobilienprogramm mit 461 Millionen Franken zusammen.
Mit dieser Botschaft beantragt der Bundesrat erstmals sämtliche bedeutenden Verpflichtungskredite der Armee gleichzeitig. Zur Erinnerung: Bisher wurden Ausgaben für Erprobung und Beschaffungsvorbereitung, für den jährlichen Ausrüstungs- und Erneuerungsbedarf sowie für Ausbildungsmunition und Munitionsbewirtschaftung im Voranschlag unterbreitet. Heute sind diese Ausgaben als Rahmenkredit mit 750 Millionen Franken in der uns vorliegenden Botschaft eingestellt. Somit hat das Parlament die Gesamtsicht über die anstehenden Beschaffungen.
Für die SiK-NR und die SiK-SR gab es am 27. März 2017 in Payerne eine Präsentation der Armeebotschaft. Dort wurde auch Gelegenheit geboten, verschiedene Rüstungsgüter unter fachkundiger Begleitung zu besichtigen. Es gab einen Übungseinsatz der Luftpolizei mit zwei F/A-18. Es wurden auch die sanierungsbedürftigen Objekte, die Flugbetriebsflächen und der nahe Standort des Brandausbildungszentrums besichtigt.
Am gleichen Tag beriet die SiK-NR die Armeebotschaft zum ersten Mal. Nach einer zweiten Beratung beantragte sie ihrem Rat Zustimmung zur Rüstungsbotschaft, dies aber mit einer Differenz zum Bundesrat: Die SiK-NR beantragte ihrem Rat den Kauf von Übungsmunition, das heisst die Aufrüstung der F/A-18 zur Erdkampffähigkeit. Diese Aufstockung hätte 20 Millionen Franken zusätzlich gekostet.
Der Nationalrat ist diesem Antrag nicht gefolgt und hat allen Anträgen, so, wie sie der Bundesrat gestellt hatte, unverändert zugestimmt. Er hat der Armeebotschaft in der Gesamtabstimmung mit 176 Jastimmen bei 3 Enthaltungen zugestimmt.
Ihre Kommission, die SiK-SR, hat die Armeebotschaft am 17. August 2017 beraten. Sie hatte ohne Gegenantrag Eintreten beschlossen. Sie beantragt Ihnen Zustimmung zu allen Beschaffungen und Investitionen und damit ein Ja zur Armeebotschaft 2017. Somit folgt sie dem Bundesrat und dem Nationalrat.
Beim Rüstungsprogramm gibt es jedoch eine Minderheit, die Minderheit Savary, mit einem Antrag zur Munitionsbeschaffung. Ich werde während der Information darauf zurückkommen, und die Minderheit wird sich dazu äussern.
Der Kommission lag auch ein Mitbericht der Finanzkommission des Ständerates vor. Bei ihr waren die Schwerpunktthemen der Nachholbedarf bei der Munitionsbeschaffung für 225 Millionen Franken und die Verlängerung der Nutzungsdauer der F/A-18 für 450 Millionen Franken. Die Finanzkommission des Ständerates stellt keine Anträge, ersuchte jedoch die SiK-SR, diese zwei Investitionen vertieft auf die Zweckmässigkeit und Angemessenheit zu prüfen.
Nun bemühe ich mich - ich bezweifle aber, dass Sie das so empfinden werden -, mich bei Rüstungsprogramm, Rahmenkredit sowie Immobilienprogramm auf die Schwerpunkte der Vorlage und der Beratung in der Kommission zu beschränken. Ich bin aber in der Detailberatung gerne bereit, noch auf allfällige Fragen einzugehen.
Als Erstes komme ich zum Rüstungsprogramm im Umfang von 900 Millionen Franken. 450 Millionen Franken davon sind für die Verlängerung der Nutzungsdauer der Kampfflugzeuge F/A-18 beantragt. Diese Flugzeuge wurden 1992 beschafft und hätten - eben: hätten - mit der Gripen-Beschaffung Anfang der 2020er Jahre ersetzt werden sollen. Da dies nicht eingetreten und die Ersatzbeschaffung von neuen Kampfflugzeugen erst im Rüstungsprogramm 2022 geplant ist, wird der Einsatz der neuen Flotte erst im Jahre 2030 erfolgen. Damit beim Schutz des Luftraums keine Lücken entstehen, müssen die F/A-18 mindestens bis 2030 im Einsatz stehen. Die F/A-18 sind heute auf eine Nutzungsdauer von 5000 Flugstunden ausgelegt. Es wurden die Varianten Nutzungsverlängerung auf 6000 oder auf 7000 Flugstunden geprüft. Aufgrund einer Kosten- und Risikobeurteilung wurde die Nutzungsverlängerung auf 7000 Flugstunden als nicht vertretbar beurteilt. Die nun vorgeschlagene Nutzungsverlängerung auf 6000 Stunden wird wirtschaftlich und aus [PAGE 693] Sicherheitsaspekten sowohl für die Armee wie für die Luftpolizei als die beste Variante beurteilt.
Für die SiK-SR war klar, dass eine Aufrüstung zur Erdkampffähigkeit der F/A-18, wie es die SiK-NR wollte, nicht weiterverfolgt wird. Aus all diesen Überlegungen und aufgrund der Notwendigkeit, die Nutzungsdauer der F/A-18 zu verlängern, stimmte Ihre Kommission dem Antrag des Bundesrates zu.
Zur Werterhaltung des integrierten Funkaufklärungs- und Sendesystems werden 175 Millionen Franken beantragt. Dieser Verpflichtungskredit war im Nationalrat wie auch in der SiK-SR nicht bestritten. Zu dieser Investition wurde die Frage gestellt, inwieweit das System von anderen Akteuren wie dem Grenzwachtkorps und der Polizei mitbenutzt werden könne. Der Kommission wurde begründet und erklärt, dass dieses System für den Notfall, für eine Kriegssituation und für ausserordentliche Situationen der Armee alleine zur Verfügung stehen müsse. Die Kommission hat dem Antrag des Bundesrates aufgrund dieser Überlegungen zugestimmt.
Ich komme zur Informationskomponente für das VBS, zum Rechenzentrum Campus für 50 Millionen Franken. Im Immobilienprogramm 2016 wurde der Bau des Campus in Frauenfeld von uns genehmigt. Was uns nun vorliegt, ist die erste Tranche für die Informatikmittel, also die Hardware. Nach einer breiten Diskussion über Flops bei der Beschaffung von Informatikmitteln in der Bundesverwaltung, über Cyber- und weitere Projekte stimmte die Kommission dem Kredit am Schluss vorbehaltlos zu.
Ich komme zur Munitionsbeschaffung für 225 Millionen Franken. Die Munitionsbeschaffung war die am meisten diskutierte Ausgabe. Hier, ich nehme es vorweg, liegt ein Minderheitsantrag vor, der auf die Ausgabe von 225 Millionen verzichten will. Der Bundesrat beantragt die Beschaffung von Sturmgewehr- und Maschinengewehrmunition sowie die Revision der Einsatzmunition für den Kampfpanzer Leopard. Die Armee verbrauchte in den letzten Jahren mehr Sturmgewehrmunition, als sie beschaffen konnte. Zudem würde die vorhandene Maschinengewehrmunition nur für wenige Einsatztage reichen. Die Einsatzmunition für den Kampfpanzer Leopard ist aus Sicherheitsgründen zu revidieren.
Die Armee ist, so wurde explizit betont, auf diese Munitionsbeschaffung angewiesen, da die Bereitschaft der Armee wieder erhöht werden soll. Dazu sind auch Vorräte notwendig. Ohne Vorräte wäre unsere Armee unglaubwürdig. In der Kommission wurde die effektive Notwendigkeit bezweifelt. Es erstaunt auch, dass in der Botschaft aufgezeigt wird, dass für die Munitionsbeschaffung zusätzliche Munitionslager gebraucht werden, dies im Widerspruch zum Stationierungskonzept. Dann steht in der Botschaft, der ausserordentliche Nachholbedarf bestehe schon seit längerer Zeit. "Durch die Sistierung von Bodluv konnte diese Munitionsbeschaffung nun aufgenommen werden." Die Kommission hinterfragte dies. Hätte man Bodluv umgesetzt, könnte man dann ohne Munition weiterleben?
Auf diese Fragen wurde mit einer breiten Auslegeordnung reagiert. Kurz die Kernbegründungen seitens des VBS: Die Notwendigkeit sei gegeben, da in den letzten Jahren die Munitionsbeschaffung fast vernachlässigt worden sei. Zusätzliche Munitionslager seien aufgrund neuer Sicherheitsvorgaben notwendig. Auch wenn Bodluv beschafft worden wäre, bräuchte es diese Munition, da auch die Weiterentwicklung der Armee darauf angewiesen sei. So stimmte die Kommission zwar mit Verständnis, aber, ich betone es, mit wenig Begeisterung mit 11 zu 2 Stimmen der Munitionsbeschaffung zu. Diese zwei Kommissionsmitglieder haben nun einen Minderheitsantrag gestellt.
In der Gesamtabstimmung wurde das Rüstungsprogramm mit 11 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen angenommen.
Ich komme zum Rahmenkredit für das Armeematerial 2017. Für Projektierung, Erprobung und Beschaffungsvorbereitung werden 173 Millionen Franken beantragt. Sie sehen die Zusammensetzung dieses Kredits in der Botschaft auf Seite 2783 der deutschen Fassung und auf Seite 2608 der französischen Fassung. In diesem Kredit sind 10 Millionen Franken für die Evaluation eines neuen Kampfflugzeuges eingestellt. Es gab einen Antrag, auf diese Evaluation zu verzichten und damit den Kredit um 10 Millionen Franken zu kürzen. Es wurde angeführt, dass die Neuevaluation nicht notwendig sei und kaum neue Erkenntnisse gefunden würden. Am Schluss sei es so oder so kein technischer Entscheid, sondern ein finanzpolitischer Entscheid, insbesondere hier im Parlament. Auch kämen verschiedene Herstellungsländer aufgrund unserer Neutralität so oder so nicht als Lieferanten infrage.
Die Notwendigkeit dieses Kredits wurde jedoch seitens des VBS mit Flugerprobung, Logistik, Bewaffnung, Radarsystemen sowie weiterem Abklärungsbedarf begründet. Nicht zuletzt sei die Evaluation des Gripen vor drei Jahren abgeschlossen worden. Die in der Zwischenzeit gemachten Entwicklungsfortschritte, die Technik und auch neue Erkenntnisse seien in dieser Evaluation neu zu beurteilen. Die Kommission lehnte darum den Antrag, den Kredit um 10 Millionen Franken zu kürzen, mit 12 zu 1 Stimmen ab.
Zum Ausrüstungs- und Erneuerungsbedarf für 421 Millionen Franken: Bei diesem grossen Ausgabenposten geht es um die persönliche Ausrüstung und um die Bewaffnung der Armeeangehörigen, damit diese voll ausgerüstet sind. Zudem geht es auch um Ausgaben für Ersatz und Nachbeschaffung von bereits eingeführtem Armeematerial sowie um die Sicherstellung der technischen Einsatzbereitschaft des Armeematerials. Sie sehen die Aufteilung des Kredits auf die verschiedenen Materialgruppen ebenfalls in der Botschaft, ich gehe nicht näher darauf ein. Bei diesen Beschaffungen wurde Auskunft über die Beschaffungsverfahren und die Auswahl der Bekleidung gewünscht. Die Kommission hat zu ihrer Befriedigung Antworten erhalten. Ohne Vorbehalt stimmte sie darum dem Kredit von 421 Millionen Franken zu.
Ein weiterer Antrag sieht 156 Millionen für Ausbildungsmunition und Munitionsbewirtschaftung vor. Unter dieser Beschaffung wurde vor allem die Lagerbewirtschaftung, jedoch kaum die Beschaffung der Ausbildungsmunition diskutiert. Hinterfragt wurde auch, warum die Munitionsbeschaffung, eine Position im Umfang von 225 Millionen Franken, im Rüstungsprogramm und diese Position mit 156 Millionen Franken im Rahmenkredit enthalten ist. Es wurde erklärt, dass mit der Anzahl Patronen, die im Rüstungsprogramm beschafft werden, der Grundstock angehoben wird. Würde man das nicht tun, würde die Armee von den Reserven leben. Die Ausbildungsmunition wird für die Ausbildung im WK und im ausserdienstlichen Schiessen gebraucht. Mit der beantragten Ausbildungsmunitionsbeschaffung wird der tägliche Verbrauch wieder an Lager gebracht. So stimmte die Kommission diesen 156 Millionen Franken einstimmig zu.
Ich komme zu Vorlage 3, dem Bundesbeschluss über das Immobilienprogramm des VBS 2017 über 461 Millionen Franken. Dieser Bundesbeschluss beinhaltet einzeln spezifizierte Verpflichtungskredite und einen Rahmenkredit. Von den beantragten 461 Millionen Franken sind 251 Millionen für einzeln spezifizierte Verpflichtungskredite, das heisst für neun verschiedene Projekte, vorgesehen. Diese sind in der Botschaft detailliert aufgelistet. Ich gehe nicht einzeln darauf ein, da die Kommission keines der Objekte im Grundsatz bestritten hat.
Ein Thema war aber, dass in der Botschaft die Informationen über den Projektstand der einzelnen Objekte fehlten und zu wenig über die Kostengenauigkeit ausgesagt werde. Für die Kommission sollten mehr Informationen zur Verfügung stehen. Zur Kostengenauigkeit wurde erklärt, dass sich die meisten Projekte in der Phase des Vorprojektes befinden. Diese haben eine Kostengenauigkeit von plus/minus 15 Prozent; bei bauprojektreifen Investitionen liege diese Genauigkeit bei plus/minus 10 Prozent. Dies orientiere sich an der gängigen SIA-Praxis. Vom VBS wurde in Aussicht gestellt, in künftigen Botschaften die Transparenz, den Projektierungsstand und die Kostengenauigkeit zu verbessern.
Die Kommission behält sich vor, künftig gewisse Bauprojekte von Subkommissionen besichtigen zu lassen und somit vor Ort darüber informiert zu werden.
Ich komme zum Rahmenkredit von 210 Millionen Franken. Im Rahmenkredit für das Immobilienprogramm VBS 2017 geht es um nicht einzeln spezifizierte Vorhaben, die weniger als 10 Millionen Franken kosten. Es geht darin auch um Studien und Projektierungen, dafür sind 40 Millionen Franken eingestellt, Ausbauten und Liegenschaftskäufe, 60 Millionen [PAGE 694] Franken, Werterhaltungsmassnahmen, 95 Millionen Franken, und "weitere Zwecke", 15 Millionen Franken. Unter "weitere Zwecke" fallen Mieterausbauten, Betriebseinrichtungen und Mobiliar, Leistungen gegenüber Dritten für die Benutzung von Infrastrukturen sowie die Finanzierung von nichtversicherten Schäden an Bauten und Anlagen.
Ihre Kommission stimmte dem Bundesbeschluss über das Immobilienprogramm VBS 2017 einstimmig zu. Somit bin ich am Schluss der Berichterstattung zur Armeebotschaft über, wie bereits gesagt, insgesamt 2,111 Milliarden Franken angelangt.
Ihre Kommission beantragt Ihnen, wie der Bundesrat und der Nationalrat, der Armeebotschaft 2017 zuzustimmen.