Müller Leo · Nationalrat · 2017-09-26
Müller Leo · Nationalrat · Luzern · CVP-Fraktion · 2017-09-26
Wortprotokoll
Bekanntlich hat die Grüne Partei am 26. November 2015 mit 105 540 gültigen Unterschriften die Volksinitiative "für gesunde sowie umweltfreundlich und fair hergestellte Lebensmittel (Fair-Food-Initiative)" eingereicht. Die Initiative will einen fairen Handel und gesundes Essen erreichen. Sie will, dass der Bund das Angebot an Nahrungsmitteln, das von guter Qualität und sicher ist, stärkt. Zudem sollen umwelt- und ressourcenschonend, tierfreundlich und unter fairen Arbeitsbedingungen hergestellte Nahrungsmittel gestärkt werden. Des Weiteren sollen an eingeführte landwirtschaftliche Erzeugnisse mindestens die gleichen Anforderungen gestellt werden wie an einheimische. Der Bund soll eingeführte Erzeugnisse aus fairem Handel und bodenbewirtschaftenden bäuerlichen Familienbetrieben stärken. Gleichzeitig fordert die Initiative eine bessere Deklaration der Produktions- und Verarbeitungsweise.
Für die CVP sind das hehre Ziele, die durchaus unterstützungswürdig sind. In der Tat ist es störend, dass an die inländische Produktion von Nahrungsmitteln hohe Anforderungen gestellt werden, aber im Gegenzug für die importierten Nahrungsmittel diese Anforderungen nicht gelten sollen. Vom Grundsatz her müsste aus Sicht der CVP-Fraktion das Anliegen betreffend gleich lange Spiesse unterstützt werden. [PAGE 1566] Neben diesen Punkten, die die CVP-Fraktion positiv bewertet, gibt es eben auch eine andere Seite. Es gibt Schwierigkeiten im Vollzug. Es müsste überprüft werden, ob eingeführte landwirtschaftliche Erzeugnisse tatsächlich sämtliche Anforderungen gemäss Initiative erfüllen. Dazu bräuchte es neue, aufwendige und kostenintensive Kontrollsysteme. Eine solche Kontrolle wäre fast nicht durchführbar.
Ein weiterer Punkt ist folgender: Es wäre künftig schwierig, eine Differenzierung zwischen den Schweizer Qualitätsprodukten und den ausländischen Produkten vorzunehmen. Eine Unterscheidung wäre nicht mehr möglich, wenn mit den Vorschriften, die die Initiative verlangt, auf dem Schweizer Markt nur noch Lebensmittel verkauft werden dürften, die genau die gleichen Standards erfüllen müssten und würden. Es ist aber eine Chance für die inländische Produktion, wenn mit Qualitätsprodukten ein Wettbewerbsvorteil erzielt werden kann. Diese Profilierung für inländische Produkte ginge dann verloren. Das wäre schade.
Zudem bestünde die Gefahr, den Einkaufstourismus noch weiter zu erhöhen. Bei Privatimporten wäre es wohl kaum möglich, dass die Importkriterien genau angewendet respektive genau überprüft werden. Da wären wohl die Zollbeamtinnen und Zollbeamten überfordert, wenn beispielsweise Fleisch, das importiert wird, separat kontrolliert werden müsste.
Des Weiteren würden solche Auflagen gegen internationale Handelsabkommen verstossen, die heute bereits bestehen. Das würde zu Konflikten mit der nationalen und internationalen Handelspolitik führen. Eine solche Verfassungsbestimmung, wie die Initianten sie wollen, wäre nicht vereinbar mit den Verpflichtungen der Schweiz gegenüber der WTO, der EU oder auch gegenüber den Staaten, mit denen die Schweiz Verpflichtungen im Rahmen von Freihandelsabkommen eingegangen ist.
Noch ein weiterer Punkt: Absatz 1 der vorgeschlagenen Verfassungsbestimmung verlangt zudem weitere gesetzliche Bestimmungen für die Anforderungen an die Produktion von Lebensmitteln im Inland. Die CVP-Fraktion ist der Meinung, dass die Anforderungen an die inländische Produktion bereits genügend geregelt sind, sodass nicht noch weitere, zusätzliche Bestimmungen und vor allem nicht eine weitere Verfassungsbestimmung nötig sind.
Ich komme zur Abwägung. Die CVP-Fraktion hat die Vor- und Nachteile dieser Initiative auf die symbolische Waage gelegt. Nach dem Abwägen der Vor- und Nachteile kommt die CVP-Fraktion zum Schluss, dass die Nachteile dieser Initiative gegenüber den Vorteilen überwiegen. Deshalb lehnt die CVP-Fraktion diese Initiative ab. Mit einer solchen Verfassungsbestimmung würden wir uns neue Schwierigkeiten im internationalen Handel einhandeln. Aus Sicht der CVP-Fraktion wäre dieser Nachteil zu gross gegenüber den Vorteilen, welche diese Neuregelung bringen würde.
Die nationalrätliche Kommission für Wirtschaft und Abgaben hat im Rahmen ihrer Beratungen einen Gegenvorschlag erarbeitet. Absatz 1 dieses Gegenentwurfes entspricht, abgesehen vom letzten Satz, der Formulierung der Initiative. Dagegen soll in Absatz 2 nicht mehr eine Sicherstellung verlangt werden, sondern eine Begünstigung von Lebensmitteln, die die hohen Anforderungen erfüllen.
Mit diesem Gegenvorschlag, so die Beurteilung der CVP, werden die Hauptfragen des immensen Kontrollaufwandes und der Verstösse gegen internationale Handelsabkommen nicht beseitigt. Aus Sicht der CVP geht auch diese abgespeckte Version zu weit. Die CVP-Fraktion beantragt Ihnen deshalb, auf diesen direkten Gegenvorschlag nicht einzutreten.
Ich komme noch zu einem letzten, aber entscheidenden Punkt. Aus Sicht der CVP ist es wichtig, dass die Nahrungsmittel entsprechend deklariert werden. Dies ist mit den heutigen gesetzlichen Bestimmungen der Fall. Aus Sicht der CVP sollen die Konsumentinnen und Konsumenten selber entscheiden können, welche Nahrungsmittel sie zu welchen Preisen kaufen und konsumieren wollen. Für die CVP ist der Wert der Selbstverantwortung ein wichtiger gesellschaftspolitischer Pfeiler. Somit ist auch bezüglich des Konsums von Nahrungsmitteln davon auszugehen, dass die Konsumentinnen und Konsumenten mündig sind und selber beurteilen sollen und selber beurteilen können, was ihnen wichtig und was ihnen weniger wichtig ist. Sie sollen also selber entscheiden können, ob sie qualitätsvolle Lebensmittel, die in der Schweiz produziert werden und die entsprechend deklariert sind, konsumieren wollen oder ob sie ausländische Lebensmittel kaufen wollen, deren Produktionsform unbekannt ist.
Im Namen der CVP-Fraktion beantrage ich Ihnen, die Initiative abzulehnen und nicht auf den Gegenvorschlag einzutreten.