Leuthard Doris · Bundesrat · 2017-09-26
Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2017-09-26
Wortprotokoll
Wie schon gesagt wurde, hat der Bundesrat materiell mit dieser Motion überhaupt kein Problem. Es ist wirklich eine formale Angelegenheit. Es ist die Praxis des Bundesrates, Motionen abzulehnen, wenn schon Gesetzesänderungen unterwegs sind. Das ist vom formalen Ansatz her auch richtig. Sie greifen hier ein Thema auf, das ziemlich identisch ist mit dem, was jetzt in der Vernehmlassung war, aber auch dort nicht unbestritten gewesen ist.
Wir haben klar gesagt: Nach der ersten Etappe der Revision des RPG kommt jetzt das Nichtbaugebiet an die Reihe. In Kürze werden Sie mit der Zersiedelungs-Initiative konfrontiert sein. Es ist einfach ein sehr heikles Gebiet - ich bin froh um die Worte des Kommissionspräsidenten -, auf dem man sehr sorgfältig legiferieren muss.
Seit den Siebzigerjahren gibt es für das Nichtbaugebiet eine Regelung auf Bundesebene. Es ist eine minimale Regelung, deshalb ist heute das meiste Bundesgerichts-Rechtsprechung. In fast jedem Bereich gibt es keine Bundesvorgaben, sondern bundesgerichtliche Einzelfallabreibungen. Das ist heute die Situation. Es sind sich alle einig, dass der Gesetzgeber hier gefordert ist. Er sollte darüber nachdenken: Was lassen wir im Nichtbaugebiet zu, wie können [PAGE 721] die bestehenden Bauten umgenutzt werden? Auch im Lichte dieser Standesinitiativen muss man das schon sehr sorgfältig angehen.
Herr Bischof hat die Kleintiere eingebracht, dann kamen die Pferde. Es wurde immer wieder partiell ein Element herausgepickt - das an Herrn Ständerat Rieder. Dann hat das Parlament gesagt: "Bitte, Bundesgesetzgeber, mach eine einheitliche Regelung! Wir haben ein Tohuwabohu, wenn das sonst die Kantone machen." Das ist nicht auf dem Mist des Bundesrates, sondern auf dem des Parlamentes gewachsen. Aber wir machen das, und das macht auch Sinn.
Insofern sind die vorgesehenen Bestimmungen für das Nichtbaugebiet, denke ich, in den nächsten Jahren effektiv unser Anliegen. Im Kanton Zürich gab es eine Kulturland-Initiative. Es geht auch um den Schutz des Kulturlandes. Sie ist in der Umsetzung extrem schwierig. Auch in der Bevölkerung besteht eine grosse Sensibilität für das Nichtbaugebiet, dass es nicht total überbaut wird.
Was die Motion verlangt, ist ebenso das Anliegen des Bundesrates. Wir werden über den Richtplan in diesem Bereich die Kantone stärken. Wir wollen den Kantonen mit diesem Planungsansatz die Möglichkeit geben zu sagen: Okay, hier sollen bestehende Bauten, landwirtschaftliche Bauten umgenutzt werden können. Man kann Speziallandwirtschaftszonen schaffen, es gibt touristische Anliegen im Nichtbaugebiet. Das soll man tun können, und das wird kantonal unterschiedlich sein; das ist für uns völlig klar.
Die Schwierigkeit ist der Kompensationsansatz; das hat Herr Ständerat Engler zu Recht gesagt. Wir wissen noch nicht genau, wie das aussehen soll. Die Vernehmlassung hat jetzt ergeben, dass man noch genauer ausarbeiten muss, wie man kompensieren kann, was für verschiedene Instrumente es gibt. Wenn man einfach alles umnutzen kann, diese 400 000 Ställe, ist dies natürlich für jeden Stallinhaber ziemlich lukrativ; er kann aus einem Stall dann plötzlich drei Wohnungen machen und diese verkaufen. Dann gibt es aber Verkehr und all die Emissionen. Das wird also so nicht möglich sein, und das hat der Kommissionspräsident auch zu Recht angeprangert. Da muss man schon sehr subtil vorgehen und sagen: Die Erhaltung der Ställe macht an vielen Orten Sinn; bei anderen Ställen macht es aber keinen Sinn, wenn man sie nur um der Historie willen erhält - erst recht nicht, wenn man sie dann noch umnutzen will. Das soll aber der Kanton festlegen, das muss nicht der Bund festlegen.
Der Bund muss festlegen, was die Bedingungen für die Umnutzung sind. Die Erschliessung sollte wahrscheinlich gegeben sein, sonst baut man dann überall zulasten der Kantone Strassen, Stromlinien usw. Und es wird die Kompensation zu regeln sein: Ist es eine Kompensation wie bei den Bauzonen mit Mehrwertabschöpfung, also über steuerliche Instrumente? Ist es eine Kompensation mit Land, indem man das abtauscht? Gibt es Subjekt- oder Objektabtausch? Das ist noch nicht spruchreif, da stehen wir noch mitten in den Überlegungen. Diese Fragen werden wir jetzt mit den Kantonen vertiefen. Ich denke, wir werden deshalb noch das nächste Jahr benötigen, um diese Fragen genauer klären zu können. Darüber ist im Moment niemand ganz traurig, weil die erste Etappe der RPG-Revision die Kantone noch belastet. Wir werden aber dranbleiben und diese Frage sowieso aufnehmen.
Etwa 2019, nehme ich an, werden wir mit der zweiten Etappe der RPG-Revision und der Klärung dieser Fragen kommen. Von den Fragen zu den Tieren bis zu jenen zu den Ställen wird dann alles in einem Gesamtguss behandelt werden. Man wird dann politisch entscheiden können, wie gross der Handlungsspielraum sein soll und wo man sagen muss, dass es sich um Nichtbaugebiet handelt. Wir haben Verfassungsvorgaben, es gibt die Zersiedelungs-Initiative. In diesem Kontext, glaube ich, findet man eine vernünftige Lösung für die Zukunft. Es macht sicher auch keinen Sinn, wenn diese Tausende von Bauten einfach verfallen und nicht zur Verfügung stehen. Es braucht ein bisschen Augenmass, und das wird das Parlament dann sicher haben, wenn wir den Entwurf vorlegen werden.
[VS]