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Engler Stefan · Ständerat · 2017-09-26

Engler Stefan · Ständerat · Graubünden · CVP-Fraktion · 2017-09-26

Wortprotokoll

Es scheint ja nicht gerade mein Glückstag zu werden. Ich habe eine weitere Motion zu vertreten, bei welcher der Bundesrat die Ablehnung beantragt, die unsere Kommission aber eindeutig, mit 7 zu 1 Stimmen bei 2 Enthaltungen, annehmen möchte.

Worum geht es? Es geht um die Erhöhung des Gebührenanteils für die privaten Radio- und Fernsehveranstalter von heute 5 auf neu 6 Prozent. Das geltende Recht sieht bekanntlich vor, dass zwischen 4 und 6 Prozent der Empfangsgebühren den gebührenunterstützten lokalen Radio- und Fernsehstationen zugutekommen sollen. Diese Mittel sollen die Programmleistung und damit auch die Attraktivität der Sendungen verbessern und die Aus- und Weiterbildung, die technische Entwicklung sowie die Förderung der digitalen Verbreitung erleichtern. Mit diesem gesetzlichen Gebührenanspruch der Lokalradios und der Regionalfernsehstationen wollte der Gesetzgeber diesen Stationen einen Beitrag zukommen lassen für einen hochwertigen Service public im Bereiche der lokalen und regionalen Information. [PAGE 715]

Ihre Kommission, die KVF-SR, erachtet diese lokalen Radio- und TV-Stationen als wichtigen Bestandteil der Informationsbeschaffung im Lande. Zum gleichen Schluss kommt im Übrigen auch der Bericht des Bundesrates vom 17. Juni 2016 zur Überprüfung der Definition und der Leistungen des Service public der SRG unter Berücksichtigung der privaten elektronischen Medien. Das liest sich im entsprechenden Bericht auf Seite 86 wie folgt: "Neben der SRG haben sich in den letzten rund dreissig Jahren konzessionierte Lokalradios und Regionalfernsehen als Service-public-Anbieter im Nahbereich etabliert. Die gebührenunterstützten Berg- und Randregionenradios, die komplementären nichtkommerziellen Radios sowie die Regionalfernsehsender können relativ gesehen bis zu einem ähnlich hohen Anteil mit Gebührengeldern finanziert werden wie die SRG." Später in diesem Bericht heisst es, dass die konzessionierten Lokalradios und Regionalfernsehen mit ihrer lokalen, regionalen Information und ihren Musikprogrammen "zu einer unabdingbaren Medienvielfalt in der Schweiz" beitragen würden.

Diese Argumentation wiederholt auch die Botschaft des Bundesrates zur No-Billag-Initiative, die auf den Seiten 8265 und 8266 auf die Bedeutung der konzessionierten Lokalradios und Regionalfernsehen zu sprechen kommt. Es wird gesagt, dass in finanzieller Hinsicht bei diesen Lokalradios und Regionalfernsehen die Grösse prägend sei. Während sich kommerzielle Privatradios in den grösseren Agglomerationen ohne Gebührenunterstützung betreiben liessen, seien Radiostationen in Berg- und Randregionen auf die Gebührenunterstützung angewiesen. Mehrere Regionalfernsehveranstalter würden selbst mit der Gebührenunterstützung in finanzielle Schwierigkeiten geraten. Grund dafür seien die hohen Fixkosten beim Fernsehen und die Tatsache, dass die regional ausgerichteten Veranstalter zu klein seien, um diese Fixkosten auf eine ausreichend grosse Anzahl von Zuschauerinnen und Zuschauern zu verteilen. Dass lokale Radio- und TV-Stationen von diesen Gebühren mitprofitieren können, war letztendlich auch der Grund, weshalb der Gesetzgeber und schliesslich auch das Volk im Rahmen einer Referendumsabstimmung dem revidierten Radio- und Fernsehgesetz zugestimmt haben.

Was verlangt diese Motion? Die Motion verlangt, dass der Bundesrat die entsprechende Verordnung anpasst und den maximalen Vergütungsanteil, wie er im Gesetz vorgesehen ist, jetzt auch ausschöpft. Die Begründung des Bundesrates für den Antrag, dies jetzt nicht zu tun, folgt der Überlegung, dass man bis 2020 zuwarten wolle, wenn die neuen Konzessionen erteilt werden. Es bestehe auch die Möglichkeit und die Absicht, bis zu diesem Zeitpunkt die Bemessungskriterien beziehungsweise den Verteilschlüssel für diese Mittel zu überprüfen und gegebenenfalls auch anzupassen. Für Ihre Kommission, die KVF-SR, wie für den Nationalrat besteht aber keine Veranlassung, länger zuzuwarten. Wir glauben, dass es wichtig ist, die an und für sich anerkannten Strukturdefizite sofort zu beheben und diese nicht länger andauern zu lassen. Diese Strukturdefizite verstärken sich im Übrigen dadurch, dass wegen verminderter Werbeeinnahmen die eigenen Möglichkeiten dieser Stationen zunehmend kritischer zu beurteilen sind.

Mit dieser Erhöhung um 1 Prozent, von 5 auf 6 Prozent, würden statt heute 67,5 Millionen rund 80 Millionen Franken in erster Linie dem Service public und dann den privaten elektronischen Medien zur Verfügung stehen.

Ich bitte Sie, dem Antrag Ihrer Kommission zu folgen. Die Kommission hat diesen Beschluss mit 7 zu 1 Stimmen bei 2 Enthaltungen gefasst.