Merlini Giovanni · Nationalrat · 2017-09-26
Merlini Giovanni · Nationalrat · Tessin · FDP-Liberale Fraktion · 2017-09-26
Wortprotokoll
Bei Artikel 22 Absatz 1 Litera j wird unsere Fraktion gemäss der Kommissionsmehrheit dem Ständerat folgen. Die Unternehmen sind in diesem Bereich ohnehin verpflichtet, die bei Litera i derselben Bestimmung zur Bewilligung vorgesehene Voraussetzung zu erfüllen, wonach sie gewährleisten müssen, dass die Betriebskosten, insbesondere die Werbung, zu den Mitteln, die für gemeinnützige Zwecke zur Verfügung gestellt werden, in einem angemessenen Verhältnis stehen. Eine starre Lohnbeschränkung ist demgemäss nicht notwendig.
Bei Artikel 36 Absatz 1 Litera a werden wir mit der Kommissionsmehrheit ebenfalls dem einstimmigen Ständerat folgen. Inhaltlich ändert sich überhaupt nichts. Die Feststellung gemäss Absatz 1 Litera a dient einzig und allein der Transparenz. Wenn man die Maximalsumme der Startgelder durch das maximale Startgeld teilt, erfährt man die Teilnehmerzahl. Die Fassung des Bundesrates, wonach die Anzahl der Teilnehmer bei kleinen Pokerturnieren begrenzt ist, hat insofern keine normative Wirkung, als sie einer reinen Feststellung entspricht.
Bei den die Gewinnbesteuerung betreffenden Vorschriften werden wir jeweils der Minderheit Burkart folgen und somit am Beschluss unseres Rates gemäss Fassung des Bundesrates festhalten. Die Kompromisslösung des Ständerates, der den in unserem Rat während der ersten Sessionswoche knapp unterlegenen Minderheitsantrag Vogler übernimmt, mag zwar besser als die ursprüngliche Fassung des Ständerates aussehen, bleibt jedoch weitgehend unbefriedigend und ändert nichts an der Tatsache, dass dadurch die schweizerischen Geldspiele im grenzüberschreitenden Wettbewerb benachteiligt würden. Gewinne im Casino würden im [PAGE 1578] Vergleich zu Gewinnen aus Online-Spielen, wo die Sperren nicht greifen, klar bevorzugt. Der vom Bundesrat vorgesehenen Steuerbefreiung sämtlicher Geldspielgewinne, sei es aus Grossspielen, sei es in Spielbanken, ist also beizupflichten. Es ist nicht einzusehen, weshalb ein Millionengewinn bei einem Spiel um einen Jackpot in einem Casino steuerfrei bleiben soll, während der gleiche Gewinn von über 1 Million Franken bei einem Spiel um den genau gleichen Jackpot, aber am Computer zu Hause, versteuert werden soll. Wenn denn schon gespielt wird, geht es darum, die Spiele in der Schweiz zu behalten. Es ist einfach nicht nachvollziehbar, dass ein Spieler, je nach Art des Vertriebskanals, das heisst, je nachdem, ob er im Casino oder zu Hause spielt, steuerpflichtig ist oder nicht.
Ich bitte Sie demzufolge, hier festzuhalten und die Minderheit Burkart und somit die Fassung des Bundesrates zu unterstützen.