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Janiak Claude · Ständerat · 2017-09-27

Janiak Claude · Ständerat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2017-09-27

Wortprotokoll

Das ist eine parlamentarische Initiative, die schon sehr alt ist; sie ist schon mehr als dreieinhalb Jahre alt. Die zuständigen Subkommissionen beider GPK hatten im Rahmen ihrer Oberaufsicht über die Strafverfolgungsbehörden mehrere Anhörungen der Bundesanwaltschaft und der Bundeskriminalpolizei durchgeführt. Der Bundesanwalt und der Direktor des Fedpol hatten dabei nachvollziehbar dargelegt, dass Artikel 260ter StGB in der heutigen Ausgestaltung nicht ausreicht, um wirklich gefährliche mafiöse Organisationen und insbesondere deren Drahtzieher erfolgreich zu verfolgen, wie dies ursprünglich beabsichtigt war. Gleichzeitig sind aber die Hürden der heutigen Norm für weniger gefährliche kriminelle Vereinigungen oft zu hoch. Bildhaft gesprochen, ist der Tatbestand gemäss Artikel 260ter StGB ein Schuh, der für die Mafia zu klein und für die kriminellen Vereinigungen zu gross ist. Entsprechend tief sind die bisherigen Verurteilungszahlen. Die praktische Bedeutung von Artikel 260ter StGB ist heute, nach den Angaben der Bundesanwaltschaft, im Wesentlichen darauf reduziert, die Voraussetzung der gegenseitigen Strafbarkeit im Rahmen der internationalen Rechtshilfe zu erfüllen. Das war damals die Begründung.

Da die GPK nicht legislatorisch tätig ist, wurde diese Initiative der Kommission für Rechtsfragen überwiesen. Diese hat ihr Folge gegeben. Wie Sie wissen, erwarten wir jetzt vom Bundesrat eine Vorlage, die die Verhütung des Terrorismus betrifft. In diesem Rahmen soll Artikel 260ter StGB ebenfalls revidiert werden. Damals, vor dreieinhalb Jahren, sprachen wir noch nicht von Terrorismus. Das hat sich in den letzten paar Jahren verändert. Deshalb spielt natürlich auch dieser Aspekt eine Rolle.

Ich bitte Sie, der Fristverlängerung zuzustimmen. Ich gehe davon aus, dass dem Anliegen der parlamentarischen Initiative entsprochen wird, wenn diese Gesetzgebung dann erfolgen wird.