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Schelbert Louis · Nationalrat · 2017-09-27

Schelbert Louis · Nationalrat · Luzern · Grüne Fraktion · 2017-09-27

Wortprotokoll

Die Kommission hat einen einzigen Bundesbeschluss, jenen zu Neuseeland, in einer ersten Abstimmung mit 10 zu 7 Stimmen bei 6 Enthaltungen und in einer zweiten Abstimmung mit 10 zu 9 Stimmen bei 5 Enthaltungen zurückgewiesen. Die Minderheit beantragt Ihnen, die Vorlage nicht zurückzuweisen. Ich spreche im Folgenden nur dazu. Die Stellungnahme der Grünen zur Vorlage als Ganzer sowie zu den Darlegungen von Kollege Matter gebe ich später ab.

Zuerst etwas Formelles: Der Rat hat über den Bundesbeschluss über den Prüfmechanismus zu entscheiden. Dieser Mechanismus kennt diverse Kriterien, die ihn insgesamt ausmachen und die zur Nichtlieferung von Daten führen können, wenn sie nicht erfüllt sind. Der Abschluss eines Sozialabkommens ist keines dieser Kriterien. Die Begründung zur Rückweisung des AIA mit Neuseeland ist daher sachfremd.

Die Mehrheit der Kommission hat behauptet, Schweizern würden in Neuseeland bis zu 100 Prozent der AHV wegbesteuert, wenn sie auch eine neuseeländische Rente bekämen. "Wir reden von einer klaren Enteignung", wurde gesagt. Diese Darstellung ist nicht korrekt. Die Verwaltung informierte, dass in Neuseeland nach zehn Jahren der Anspruch auf eine Rente entstehe - auch ohne Einzahlungen -, und sie betonte, dass in Neuseeland niemand einen Anspruch auf zwei Renten habe. Die AHV wird daher nicht wegbesteuert, sondern es werden vom Rentenanspruch Rentenbezüge aus der Schweiz abgezogen, es kommt zu einer Verrechnung der Ansprüche. Ein Problem kann künftig sein, dass mit dem AIA Rentenbezüge aus der Schweiz offengelegt werden. Das könnte unliebsame Auswirkungen haben, wenn diese zuvor bei der Steuererklärung nicht angegeben worden wären. Doch diese Verantwortung müssen nicht wir übernehmen, diese Verantwortung liegt bei den Betroffenen.

Voraussetzung für den Datenaustausch soll der Abschluss eines Sozialabkommens sein, argumentiert die Kommissionsmehrheit. Wer ein Abkommen abschliessen will, braucht jedoch einen Partner, denn ein Vertrag wird immer zwischen mindestens zwei Parteien abgeschlossen. Hier wäre der Partner Neuseeland. Doch das Land ist nicht bereit, zur Frage der Altersrenten oder zu anderen sozialen Fragen Abkommen abzuschliessen; dies betrifft nicht nur die Schweiz, sondern alle Länder. Der Rückweisungsantrag ist daher eine Art struktureller Gewaltakt: Neuseeland soll zu einem Sozialabkommen gezwungen werden.

Da stellt sich die Frage: Kann das gut kommen? Die Kommissionsminderheit sieht das nicht so. Sie befürchtet vielmehr, dass die Schweiz damit ein Eigentor schösse. Wenn nämlich der Antrag auf Rückweisung obsiegen würde, verhielte sich die Schweiz in Sachen AIA nicht standardkonform. Wie dargelegt, ist die Begründung sachfremd. Unsere Verwaltung hat erklärt, sie habe mit den Behörden Neuseelands das Thema angesprochen. Dort sei klar gesagt worden, dass Neuseeland einen solchen Entscheid der Schweiz an die OECD weitertragen würde. Die Schweiz kann kein Interesse haben, deswegen mit der OECD erneut im Clinch zu liegen.

Wir bitten Sie, den Rückweisungsantrag abzulehnen und der Einführung des AIA über Finanzkonten mit Neuseeland zuzustimmen.